Rudolf Hess November 1945.jpg Rudolf Walter Richard Heß * (* 26. April 1894 in Alexandria, Ägypten; † 17. August 1987 in Berlin) war ein nationalsozialistischer Ideologe und Politiker.
Heß trat bereits Anfang 1920 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer: 16). In München gründete er mit anderen Gesinnungsgenossen im Herbst 1920 den Nationalsozialistischen Studentenbund und war einer der 1.500 Putschisten des 9. November 1923, als er mit Röhm und Hitler in vorderster Reihe in München mitmarschierte. Nach dem missglückten „Sturm auf die Feldherrenhalle” wurde er mit Adolf Hitler zu gemeinsamer Festungshaft in Landsberg verurteilt und schrieb dort Hitlers „Mein Kampf” nieder, den dieser ihm diktierte.
Im Dezember 1928 heiratete Heß die Studentin Ilse Pröhl (1900–1995), der gemeinsame Sohn Wolf Rüdiger wurde 1937 geboren.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Heß 1933 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und war mit Verfügung des Führers zum Tragen des Dienstanzuges eines SS-Obergruppenführers berechtigt.
Am 21. April 1933 ernannte ihn Hitler zu seinem Stellvertreter in der NSDAP. Heß wurde nun persönlich für die Sicherheit des „Braunen Hauses” in München verantwortlich.
Im Gegensatz zu Reichskanzler Hitler war Heß im Ausland ein gern gesehener Gast, da er sich den Ruf eines „gemäßigten“ Nationalsozialisten zugelegt hatte. Hitler schickte ihn deshalb bevorzugt zu inoffiziellen Verhandlungen.
Am 10. Mai 1941 flog Heß mit einer Messerschmitt Bf 110 nach Schottland, um mit dem Anführer – so glaubte er jedenfalls – der englischen Friedensbewegung, dem Duke of Hamilton (Herzog von Hamilton), über Frieden zu verhandeln. Dabei geriet er in britische Kriegsgefangenschaft. Sein Flug wurde vom Nazi-Regime in der Öffentlichkeit als Verrat gewertet und Heß für verrückt erklärt. Sein eigentliches Ziel war es vermutlich, einen Zweifrontenkrieg mit Großbritannien zu verhindern, den er als „selbstmörderisch für die weiße Rasse” bezeichnete, deren Herrschaft er erhalten wollte. Umstritten ist bis heute, ob Heß auf eigene Faust, mit Wissen oder sogar auf Befehl Hitlers nach England flog. Der britische Historiker Martin Allen vertritt die Meinung, dass Hitler zumindest von dem Vorhaben gewusst haben muss, da sich beide noch kurz zuvor trafen. Sein Kollege Ian Kershaw vertritt jedoch in seiner Hitlerbiographie die These, dass Hitler völlig überrascht wurde.
Weil aber Heß Walter Schellenbergs unbestätigten Berichten zufolge ein stiller Förderer und Anhänger der Anthroposophie Rudolf Steiners sowie diverser Astrologen und Hellseher gewesen sein soll, wurden nach seinem Flug Kollektivverhaftungen auf diese Gruppen ausgedehnt. Der Adjutant von Heß ist als Zielscheibe der Wut Hitlers auf Veranlassung Bormanns bis Kriegsende in einem Konzentrationslager inhaftiert gewesen.
Nuremberg Trials. Defendants in their dock; Goering, Hess, von Ribbentrop, and Keitel in front row.gif, Heß, Ribbentrop, Keitel; dahinter: Dönitz, Raeder, Schirach, Sauckel]]
In den Nürnberger Prozessen wurde Heß wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden zu lebenslanger Haft verurteilt und in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt. Konfrontiert mit den KZ-Grausamkeiten zeigte er sich keineswegs erschüttert. In seinem Schlusswort im Nürnberger Prozess sagte er: „Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.” Diese Aussage wurde von ihm nie widerrufen. – Die Worte von Heß sind dem Schlußplädoyer nachempfunden, das Hitler am 24. Verhandlungstag (27. März 1924) des Hitler-Prozesses hielt: „Und wenn wir vor sie Göttin des letzten Gerichts hintreten, dann kenne ich ihr Urteil von vornherein. * Mögen Sie tausendmal Ihr „Schuldig!“ sprechen, diese ewige Göttin des ewigen Gerichts wird lächelnd den Antrag des Staatsanwalts zerreißen und lächelnd zerreißen das Urteil des Gerichts; denn die spricht uns frei.“ Adolf Hitler in Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.). Hitler – Reden, Schriften, Anordnungen: Der Hitler-Prozeß 1924. Teil 4: 19.–24. Verhandlungstag. hg. u. komm. v. Lothar Gruchmann u. Reinhard Weber. München: K. G. Saur, 1999. S. 1591. ISBN 3-598-11355-2.
Heß wurde zusammen mit den sechs anderen zu Haftstrafen verurteilten Kriegsverbrechern am 18. Juli 1947 in das Kriegsverbrechergefängnis Spandau gebracht. Unter den Häftlingen gingen wie zuvor in der Führungsriege der Nazis die Rivalitäten weiter, so dass sich kleine Gruppen bildeten. Heß aber blieb ein Außenseiter, da seine Persönlichkeit unsoziale Züge trug und er erkennbar geistig instabil war. Er war der einzige, der den Gottesdiensten in der Gefängniskapelle meist fernblieb. Er mied außerdem im Gefängnis jede Art von Arbeit, die er unter seiner Würde betrachtete, wodurch er bei seinen Mitgefangenen Unmut erregte. Zudem war er ein paranoider Hypochonder. Er glaubte fortwährend, dass man ihn vergiften wolle, so dass er nie die Essensportion nahm, die eigentlich für ihn bestimmt war. Er schrie und stöhnte oft Tag und Nacht wegen Schmerzen, deren Echtheit aber sowohl von seinen Mitgefangenen als auch von der Gefängnisleitung angezweifelt wurden. Sie waren wahrscheinlich vorgetäuscht oder psychosomatisch, da Heß sich mit Placebos ruhigstellen ließ. Die Häftlinge Erich Raeder, Karl Dönitz und Baldur von Schirach sahen sie als Hilferufe zur Erregung von Aufmerksamkeit oder als Methode der Arbeitsverweigerung an. Heß erhielt nämlich durch seinen Zustand einige Privilegien und durfte einigen Arbeiten fernbleiben, wodurch er den Ärger der anderen auf sich zog. Albert Speer und Walter Funk kamen ihm aber eher entgegen. Speer, ebenfalls ein Außenseiter, machte sich bei den anderen unbeliebt, indem er dieses Verhalten von Heß tolerierte und ihn sogar vor den Gefängniswachen verteidigte. Als einziger unter den Gefangenen weigerte sich Heß über zwanzig Jahre lang, Besuch zu empfangen. Erst 1969 war er bereit, bei einem notwendigen Krankenhausbesuch außerhalb der Gefängnisses seine Frau und seinen mittlerweile erwachsenen Sohn Wolf Rüdiger Heß zu sehen.
Erich Raeder und Walter Funk waren ebenfalls zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt worden. Beide wurden aber vorzeitig in den Jahren 1955 (Raeder) und 1957 (Funk) entlassen, da sie gesundheitlich angeschlagen waren. Sie starben 1960. Heß hingegen blieb inhaftiert, und als Speer und Schirach im Jahr 1966 nach der regulären Verbüßung ihrer vollen Haftstrafe entlassen wurden, blieb er der einzige Gefangene. Aus Angst um seine geistige Gesundheit einigten sich die Gefängnisdirektoren darauf, die zuvor recht harten Haftbedingungen zu lockern. Er durfte in eine größere Zelle umziehen und erhielt einen Wasserkocher, so dass er sich jederzeit Tee oder Kaffee machen konnte. Weiterhin wurde seine Zelle nicht mehr verschlossen und er erhielt somit ständigen Zugang zu den Waschgelegenheiten des Gefängnisses sowie zur Gefängnisbücherei.
Seine Gesuche auf vorzeitige Entlassung aus der Gefangenschaft scheiterten am Veto der Sowjetunion. Selbst unzweifelhaft antinazistische Persönlichkeiten kritisierten die Behandlung von Heß. So schrieb Winston Churchill in seinem Buch The Grand Alliance von 1950, dass er glücklich sei, nicht dafür verantwortlich zu sein, da es sich bei Heß nicht um eine Strafsache, sondern mehr um einen medizinischen Fall gehandelt habe. Auch der britische Chefankläger bei den Nürnberger Prozessen, Sir Hartley Shawcross, bezeichnete im Jahr 1977 die fortwährende Inhaftierung von Heß als einen „Skandal“.
In den 1980er Jahren setzten sich einige Politiker und Kirchenvertreter für eine Freilassung aus humanitären Gründen ein, auch um eine Verklärung als Märtyrer zu verhindern. Vor allem sein Sohn Wolf Rüdiger Heß versuchte zeitlebens, die Freilassung seines Vaters bzw. bessere Haftbedingungen zu erwirken. 1967 gründete er dazu die Hilfsgemeinschaft Freiheit für Rudolf Heß. Aus ihr ging 1989 die Rudolf-Heß-Gesellschaft hervor, deren Ziel es ist, die geschichtliche Darstellung Heß’ zu revidieren und angeblich vertuschte Umstände seiner Gefangenschaft und seines Todes aufzuklären. Bis zu seinem Tod am 24. Oktober 2001 war Wolf Rüdiger Heß Vorsitzender der Gesellschaft. Seitdem verwaltet seine Witwe die Position kommissarisch. Die Gesellschaft nimmt keine Mitglieder mehr auf.
Auch die Herausgabe der Akte Heß, welche von den Briten unter Verschluss gehalten wird, versuchte die Gesellschaft zu erwirken. Die Sperrfrist der britischen Akten über Heß erlischt – so ist es in der revisionistischen Literatur zu lesen – 2017, 30 Jahre nach seinem Tod. Solche Sperrfristen, die durchaus auch länger sein können, z.B. bis 30 Jahre nach dem Tod der letzten in der Akte vorkommenden Person, entsprechen dem üblichen Vorgehen in Archiven.
Heß hatte mindestens zweimal vergebliche Selbstmordversuche unternommen. So stürzte er sich 1941 von einem Balkon in Mytchett Place. Im Jahre 1977 versuchte er, sich mit einem Tafelmesser die Pulsadern aufzuschneiden.
Am 17. August 1987 beging Heß nach Darstellung der Gefängnisleitung mit einem Verlängerungskabel, das er an einem Fenstergriff befestigt hatte, Suizid. Der Leichnam wurde am gleichen Tag vom britischen Gerichtsmediziner James Cameron obduziert.
Eine auf Wunsch der Familie Heß vom deutschen Gerichtsmediziner Wolfgang Spann zwei Tage später vorgenommene Untersuchung des Leichnams ergab Widersprüche in Details der Beurteilung gegenüber Camerons erstem Obduktionsbericht. Insbesondere die ungewöhnliche Strangulationsmalausrichtung (die der des Erwürgens, nicht des Strangulierens gleichkam) am Hals war und bleibt für Mitglieder der Familie Heß ein Grund, von einem Mord an Heß durch den englischen Geheimdienst Secret Intelligence Service überzeugt zu sein. Großbritannien habe den Selbstmord lediglich vorgetäuscht, um Heß so zu beseitigen. Ein nachvollziehbares Motiv für die behauptete Handlung wurde nie geliefert. Dass Heß zum besagten Zeitpunkt 93 Jahre alt war und kaum mehr ohne Hilfe seines Pflegers laufen, seine Schuhe binden oder die Arme über Schulterhöhe heben konnte, lässt nach Ansicht seiner Angehörigen einen Selbstmord als unmöglich erscheinen. Erst wenige Wochen vor seinem Tod verfasste Heß ein Entlassungsgesuch an die Regierungen der vier Mächte.
Heß gilt in der Neonazi-Szene aufgrund seines ungebrochenen Bekenntnisses zum Nationalsozialismus, seiner 46-jährigen Haftzeit – davon über die Hälfte in Einzelhaft – und seiner vermeintlichen Ermordung durch den britischen Geheimdienst als Märtyrer.
Sein Todestag ist seit 1987 alljährlich zum Anlass für neonazistische Aufmärsche geworden, die so genannten Rudolf-Heß-Gedenkmärsche in der oberfränkischen Stadt Wunsiedel, in der Rudolf Heß begraben liegt. Von 1991 bis 2000 waren die Demonstrationen verboten und wurden trotz der Verbote in anderen Städten und auch in anderen Ländern (etwa in den Niederlanden und Dänemark) durchgeführt. 2001 wurden die Demonstrationen in Wunsiedel erstmals erlaubt und zählen seitdem mit ca. 2.500 Teilnehmern im Jahr 2002 und 3.800 Teilnehmern 2004 zu den größten Neonazidemonstrationen in Deutschland.
Um zu zeigen, dass sie sich nicht mit diesen Aufmärschen identifizieren, organisierten Bürger Wunsiedels Gegendemonstrationen und gründeten Bürgerinitiativen, die sich für Toleranz, Engagement und Zivilcourage einsetzen. 2005 wurde der Aufmarsch erneut verboten; diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth, dem Bayerische Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Mann | Deutscher | Kriegsverbrecher | NSDAP-Mitglied | SS-Mitglied | Freikorps-Mitglied | Geboren 1894 | Gestorben 1987 | Täter des Holocaust
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