Der Royal Victorian Order ist Teil des britisches Ehrensystems und wurde 1896 von Königin Victoria eingeführt. Im Gegensatz zu den meisten anderen britischen Orden und Ehrentiteln obliegt das Recht zur Vergabe dieser Ehrung ausschließlich der britischen Majestät. Sie wird von dieser nicht nur auf Anweisung des Premierministers vergeben. Die Anzahl der Träger des Ordens ist nicht begrenzt.
Als persönlichem Orden werden mit dem Royal Victorian Order Personen ausgezeichnet, die der Majestät persönlich gedient haben. Dies sind zumeist Mitglieder des königlichen Haushalts, Familienmitglieder oder auch britische Botschafter, die einen Staatsbesuch organisiert haben.
Ordenstag ist der 20. Juni, der Tag der Thronbesteigung von Königin Victoria. Der Orden steht an sechster Stelle der zehn britischen Ritterorden. Sein Motto lautet Victoria.
Das britische Staatsoberhaupt, zur Zeit also Königin Elisabeth II., ist kraft Amtes Oberhaupt des Ordens. Das Amt des Großmeisters des Ordens wurde von seiner Erschaffung 1937 bis zu ihrem Tode im Jahre 2002 von Königin Elisabeth, der Königinmutter ausgeübt. Seitdem ist es vakant; ob es überhaupt wieder besetzt werden wird, ist zweifelhaft.
Daneben hat der Orden fünf Ämter: Kanzler, Sekretär, Registrar, Kaplan und Genealoge. Anders als bei den meisten anderen britischen Orden gibt es keinen Ordensdiener (Gentleman Usher). Kanzler ist kraft Amtes der Hofmarschall (Lord Chamberlain), zur Zeit Richard Luce, Baron Luce. Als Sekretär fungiert stets der Keeper of the Privy Purse, der Leiter der königlichen Buchhaltung, als Registrar der Sekretär der Zentralkanzlei der Ritterorden (Secretary to the Central Chancery of the Orders of Knighthood). Kaplan ist der Kaplan der Kapelle des (früheren) Savoy-Hospitals.
Zu weniger wichtigen Anlässen werden einfachere Insignien benutzt:
An bestimmten, vom Monarchen bestimmten Tagen, den sog. collar days, können die Mitglieder des Ordens, wenn sie an einer Zeremonie teilnehmen, die Collane über ihrer militärischen Uniform oder ihrer zivilen Abendkleidung tragen. An der Collane ist, wenn sie an einem collar day oder bei bedeutenden Zeremonien getragen wird, das Ordenszeichen befestigt.
Alle Collanen, die seit 1948 verliehen wurden, müssen nach Ableben des Mitglieds an die Central Chancery of the Orders of Knighthood zurückgegeben werden. Die anderen Insignien dürfen behalten werden.
Der Monarch und die Knights und Dames Grand Cross haben eigene Chorstühle, über denen die jeweiligen heraldischen Zeichen des Ordensritters angebracht sind. Hier befinden sich sein Helm, umgeben von der Helmdecke und überragt von der Helmzier. Nach englischem Wappenrecht zeigen die Wappen anderer Frauen als der Monarchin, also hier der Dames Grand Cross, keine Helme und Helmzier; stattdessen wird ein Diadem entsprechend dem Rang der Dame verwendet. Über der Helmzier bzw. dem Diadem hängt das heraldische Banner des Inhabers des Chorstuhls.
Auf der Rückseite des Chorstuhls ist einen Messingplatte angebracht, auf der der Name des Besitzers, sein Wappen und das Datum der Aufnahme in den Orden zu sehen ist. Stirbt ein Knight, werden Fahne, Helm, Helmdecke und Helmzier entfernt; die Platte jedoch bleibt weiter am Gestühl befestigt. Das Chorgestühl zeigt deshalb heute auf farbenfrohe Weise, wer seit 1938 Knight oder Dame Grand Cross des Ordens gewesen ist.
Die Knights Grand Cross und die Knights Commanders sind befugt, den Titel Sir vor ihrem Vornamen zu führen; Dames Grand Cross und Dames Commanders führen den Titel Dame. Ehefrauen von Knights dürfen den Zusatz Lady vor ihrem Namen führen; ein vergleichbares Privileg besteht für die Ehemänner der Dames nicht. Diese Zusätze werden von Prinzen und Peers nicht geführt, es sei denn, ihr Name wird in voller Länge wiedergegeben. Auch (ausländische) Ehrenmitglieder und Geistliche führen diese Namenszusätze nicht.
Knights und Dames Grand Cross führen hinter ihrem Namen die Buchstaben GCVO; Knight Commanders und Dame Commanders die Buchstaben KCVO bzw. DCVO; Companions die Buchstaben CVO; Lieutnants die Buchstaben LVO und Members die Buchstaben MVO (sog. post-nominals).
Knights und Dames Grand Cross sind befugt, in ihr Wappen Schildhalter aufzunehmen. Sie dürfen außerdem einen Reif, der das Ordensmotto zeigt, und eine Abbildung der Collane in ihr Wappen aufnehmen. Knights und Dames Commander und Companions dürfen in ihrem Wappen nur den Reif, nicht jedoch die Ordenskette zeigen.
Orden und Ehrenzeichen (Großbritannien)
Royal Victorian Order | Real Orden Victoriana | Ordre royal de Victoria | Королевский Викторианский орден
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