Der Rosenstraße-Protest war die größte spontane Protestdemonstration in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus. Ende Februar und Anfang März 1943 verlangten "arische" Ehepartner aus "Mischehen" und andere Angehörige von verhafteten Juden deren Freilassung.
Am 27. Februar 1943 begannen SS und Gestapo in der sogenannten "Fabrikaktion", die noch verbliebenen Berliner Juden zu verhaften und in mehrere Sammellager zu bringen. Unter den Verhafteten befanden sich zahlreiche Partner aus deutsch-jüdischen "Mischehen" und "Geltungsjuden". Diese (etwa 2000 Personen) wurden aussortiert und in das Gebäude der ehemaligen Behörde für Wohlfahrtswesen und Jugendfürsorge der Jüdischen Gemeinde in der Rosenstraße 2 - 4 verbracht.
Bereits am Abend des 27. Februar bildete sich vor dem Gebäude eine Menschenmenge, die sich vorwiegend aus Frauen und Angehörigen der Inhaftierten zusammensetzte. Zeitweilig wurde unüberhörbar die Freilassung dieser Angehörigen gefordert.
Auch in den nächsten Tagen blieb diese Menschenansammlung aus mehreren hundert ständig wechselnden Teilnehmern bestehen. Die Polizei forderte die Frauen mehrfach auf, die Straße zu verlassen. Doch wichen diese nur in Seitenstraßen aus, um kurz danach zurückzukommen. Es gibt Zeugenaussagen, nach denen die Polizei auch mit dem Einsatz von Waffengewalt drohte bzw. einige der Demonstrantinnen verhaftete. Beides wird jedoch nicht durch weitere Zeugen oder andere Quellen bestätigt und ist daher unter Historikern umstritten.
Am 4. März kam es vor dem Sammellager in der Großen Hamburger Straße zu einer ähnlichen Demonstration.
Am 5. März wurden 25 der Inhaftierten aus der Rosenstraße in das KZ Auschwitz III Monowitz deportiert. Diese wurden jedoch nach wenigen Wochen zurückgeholt und entlassen.
Schon vor dem 5. März und fortlaufend in den beiden nächsten Wochen wurden die inhaftierten Juden aus "Mischehen" sowie "Geltungsjuden" und einige "Ausnahmefälle" gemäß der Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes zur "Fabrikaktion" nacheinander freigelassen. Zuvor wurden ihre Angaben allerdings genau überprüft.
Die weitaus größte Zahl der Inhaftierten, die sich in den anderen Sammellagern aufhielten, wurde ins Auschwitz-Birkenau geschickt und dort umgebracht; einige wurden aber auch nach Theresienstadt deportiert.
Den aus dem Gewahrsam Entlassenen wurde oft eine Arbeit bei der Reichsvereinigung und deren Einrichtungen zugewiesen. Dort ersetzten sie "volljüdische" Arbeitskräfte, die deportiert worden waren.
Dieses Vorgehen stimmt mit einer schriftlichen Anweisung des Reichssicherheitshauptamts vom 20. Februar 1943 überein, nach der in Mischehe lebende Juden sowie ähnliche andere, genau definierte Gruppen von der Deportation ausgenommen werden sollten. Die dazu erforderliche Überprüfung fand im Gebäude Rosenstraße 2 - 4 statt.
Es bleibt daher unter Historikern umstritten, ob der Rosenstraße-Protest ursächlich zur Freilassung der inhaftierten Juden aus "Mischehen" geführt hat. Einige Forscher verweisen hierbei auf einen Tagebucheintrag von Joseph Goebbels vom 6. März und eine Anordnung in seiner Funktion als Gauleiter von Berlin. Sie nehmen an, dass Goebbels persönlich die Freilassung erwirkte, um die fortdauernden Unruhen zu beenden. - Vereinzelt wird die Freilassung auch auf eine Intervention von Adolf Kardinal Bertram zurückgeführt. Usula Büttner: Die anderen Christen. In: B. Kosmala / C.Schoppmann (Hrsg.): Überleben im Untergrund, Berlin 2002. ISBN 3-932482-86-7 / knapp erwähnt auf Seite 134
Auch Historiker, die die Freilassung der Verhafteten nicht ursächlich auf den öffentlichen Protest der Angehörigen zurückführen, heben den mutigen Widerstand als leuchtendes Vorbild und seltenes Beispiel für Zivilcourage im Terrorstaat lobend hervor.
Die Ereignisse des Rosenstraße-Protestes wurden 2003 von Margarethe von Trotta unter dem Titel Rosenstraße verfilmt. Kritiker wie Beate Meyer bemängeln eine verzerrende Darstellung der historischen Tatsachen.
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