Der Rollstuhl (auch Rolli genannt) ist ein Fahrzeug für Menschen, die aufgrund körperlicher Behinderung in der Fähigkeit zum Gehen beeinträchtigt sind. Der Rollstuhl ermöglicht es diesen Menschen, weiterhin mobil zu sein.
Die ersten Nachweise eines Rollstuhl findet man mit gespeichten Rädern um 1300 v.Chr. in China. König Philip II. von Spanien hatte 1595 offenbar einen Rollenstuhl mit verstellbarer Rücken- und Fußstütze. Einen selbstanzutreibenden Rollstuhl konstruierte der gelähmte Uhrmacher Stephan Farfler1655.
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Von ersten einfachen Modellen ausgehend, hat sich inzwischen eine Vielfalt an Rollstuhltypen entwickelt, die sowohl nach Behinderungsmerkmalen als auch Anwendungszwecken differenziert sind. Die Art und Anordnung der Räder sowie deren Antrieb, die Sitzausführung und die Zusammenleg- bzw. Faltbarkeit differieren je nach Typ.
Als Obergruppen lassen sich nach der Antriebsart definieren:
Greifreifenrollstuhl, zum Selbstfahren mit Handantrieb an speziellen Greifringen
Elektrorollstuhl oder E-Rolli, mit Elektromotor, Akku und elektrischer Steuerung
Schieberollstuhl, zum Schieben einer passiven Person
Vielfach sind Greifreifenrollstühle als Faltrollstuhl zusammenklappbar und zerlegbar ausgeführt. Der Starrrahmenrollstuhl ist ebenfalls zerlegbar, hat jedoch einen nicht zusammenklappbaren, leichten und starren Sitzrahmen.
Standardrollstuhl / Faltrollstuhl
Die Bezeichnung "Standardrollstuhl" weist bereits darauf hin, dass diese Modellgattung generelle statt individuelle Funktionen beinhaltet.
Eine Grundversorgung für die nicht dauerhafte Benutzung ist damit abgedeckt.
Deshalb dient ein Standardrollstuhl häufig als Transportmittel, eventuell (im stationären Bereich) auch für verschiedene Personen.
Ausstattungsmerkmale sind:
faltbarer Rahmen
zwei große Räder hinten (meistens nur mit Schraubachsen)
zwei kleine Lenkräder vorn
abnehmbare und austauschbare Armlehnen und Fußstützen
Sitz- und Rückenbespannung aus Kunstleder (gepolstert oder ungepolstert)
anzutreiben über die Greifreifen oder durch die Begleitperson
Normen und Bestimmungen
Die Europäische Norm EN ISO 9999 (2003) "Technische Hilfen für behinderte Menschen - Klassifikation und Terminologie" ordnet Rollstühle in die Gruppe 12-21 mit elf Untergruppen ein.
Weitere Normenwerke:
DIN 13240-1 Rollstühle; Einteilung Ausgabe 12/1983
DIN 13240-2 Rollstühle; Begriffe 12/1983
DIN 13240-3 Rollstühle; Maße 08/1994
DIN EN 12183 Rollstühle mit Muskelkraftantrieb – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN ISO 6440 Rollstühle; Benennungen, Begriffe 1985
DIN ISO 7176-1 Rollstühle; Bestimmung
DIN ISO 7193 Rollstühle – Maximale Gesamtmaße
Straßenverkehrsordnung:
Für die Ausstattung und Zulassung von Rollstühlen, insbesondere auch Elektrorollstühlen, bestehen mehrere Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Rollstühle werden dort meist als "Krankenfahrstuhl" bezeichnet. Elektrorollstühle dürfen bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Führerschein gefahren werden.
Produktverzeichnisse
Im Verzeichnis über Technische HilfsmittelRehadat sind in der Produktgruppe 12-21 über 400 Einzelmodelle von im Sanitätsfachhandel erhältlichen Rollstühlen verzeichnet.
Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung ordnet Rollstühle in den Bereich 18 - "Krankenfahrzeuge" ein, mit den vier Unterscheidungsbereichen "Innenraum", "Innenraum und Straßenverkehr", "Straßenverkehr" und "Treppen" mit weiteren Unterteilungen. Als für die Kassen "leistungspflichtige" Modelle des Handels sind etwa 1300 Einzelmodelle eingetragen.