Simon von Trient Schedelsche Weltchronik.jpg im Jahr 1475, aus der Weltchronik Hartmann Schedels von 1493]] Eine Ritualmordlegende (auch: Blutanklage, Blutbeschuldigung, Blutgerücht, englisch blood libel) sagt bestimmten, gesellschaftlich abgelehnten Minderheiten Ritualmorde an Angehörigen der eigenen Mehrheitsgruppe, meist an Kindern, nach. Sie dient zur Verleumdung der behaupteten Täter, rechtfertigt und bewirkt ihre Unterdrückung und Verfolgung. Ihre Kolporteure greifen oft unaufgeklärte Entführungen, Unglücks- und Todesfälle auf und bieten dafür Sündenböcke an. Solche Legenden sind nicht nur als im Aberglauben verwurzelte Volkssagen anzutreffen, sondern werden auch von religiösen, staatlichen, regionalen oder lokalen Interessengruppen gezielt zur Propaganda konstruiert und genutzt. Oft ergeben sich daraus Pogrome, Lynch- und Justizmorde.
Für das Judentum kennzeichneten Kindesmord und Kannibalismus den Götzendienst der Fremdvölker. Im Hellenismus brachten gerade gebildete Griechen und Römer solche Gerüchte gegen das Judentum, später auch das Christentum in Umlauf. Im Christentum tauchten ähnliche Vorwürfe zunächst gegen manche gnostischen oder christlichen Sekten wie die Montanisten auf. Gegenüber Juden wurde der Vorwurf in der Spätantike nur sehr selten erhoben und spielte dann auf das bereits etablierte Dogma vom Gottesmord an.
Erst seit dem Hochmittelalter breiteten sich Ritualmordanklagen im von der Katholischen Kirche geprägten Europa aus und wurden dann zum festen Bestandteil der Verfolgung Andersgläubiger: meist Juden, seltener auch sogenannter Ketzer und Hexen. Später schrieben Katholiken auch Protestanten und Freimaurern solche Praktiken zu, während die Puritaner dies Katholiken zutrauten.Theologische Realenzyklopädie, Band 29, S. 254
Der christliche Ritualmordvorwurf gegen Juden kam im 12. Jahrhundert auf. Die angebliche Gier nach dem Blut von Christenkindern, das Juden für ihre Mazzen beim Pessach, zu verschiedenen magischen oder medizinischen Zwecken bräuchten, gehört zu den hartnäckigsten Stereotypen des christlichen Antijudaismus. Solche Anklagen endeten meist tödlich für die so Beschuldigten, ihre Angehörigen und Gemeinden. Ihre Wirkung bezog diese Legende aus einer Kombination von kirchlicher Indoktrination, Aberglauben, durch viele Faktoren bewirkter wirtschaftlicher Not, sozialer Unzufriedenheit und apokalyptischen Ängsten.
Die antijudaistische Legende gelangte von England über Spanien und Frankreich in den deutschsprachigen Raum (13. Jahrhundert). Von dort wanderte sie nach Italien, Polen und Litauen (15. Jahrhundert), schließlich nach Russland (18. Jahrhundert) und in das Osmanische Reich (19. Jahrhundert). Sie überdauerte das Zeitalter der Aufklärung und erlebte parallel zum Antisemitismus von 1800 bis 1914 in Mittel- und Osteuropa einen neuen Aufschwung. Die Nationalsozialisten benutzten sie zur systematischen Volksverhetzung in der Vorbereitung des Holocaust. Gegenwärtig lebt sie vor allem in arabisch-islamischer Propaganda gegen Juden fort.
Ritualmordgerüchte wurden im 19. Jahrhundert in China, Indien und Madagaskar auch gegen Europäer verbreitet. Diese wiederum unterstellten der aus Westafrika importierten Voodoo-Religion in Haiti Ritualmordpraktiken, z.B. 1886 in dem populären Buch von Sir Spencer St. John, Hayti or the Black Republic.Religious tolerance: Voodoo Heute richten sich solche Legenden außer gegen Juden noch - meist von christlichen Fundamentalisten in den USA - gegen Satanisten und Abtreibungs-Befürworter.Poppy Dixon: Eating Fetuses: The lurid Christian fantasy of godless Chinese eating „unborn children." Oktober 2000 (englisch)
Auch in Griechenland wurden Menschenopfer bis etwa 480 v. Chr. abgewertet und verboten. Doch zugleich wurden manche Andersgläubige und Fremde mit Vorwürfen geheimer Menschenopfer-Riten dämonisiert. Poseidonius (135-51 v. Chr.) begründete die Hellenisierungspolitik der Seleukiden mit einem angeblichen jüdischen Brauch des Kindopfers. Apion, Sophist aus Alexandria, behauptete in seinem Geschichtswerk Aegyptiaca, Antiochos IV. Epiphanes habe im Jerusalemer Tempel einen Griechen gefesselt aufgefunden, den die Juden als jährliches Menschenopfer für ihren Gott gemästet hätten.Jewish Encyclopedia: Apion Er verleumdete laut Flavius Josephus (Contra Apionem, 94) um 40 n. Chr. gezielt das Judentum, um jüdischen Widerstand gegen die Vergötterung des Kaisers Caligula zu brechen. Nach dem byzantinischen Lexikon Suda (ca. 960 n. Chr.) überlieferte ein unbekannter Grieche namens Democritus um 100 v. Chr., dass Juden alle sieben Jahre griechische Knaben als Opfer schlachten.Jewish Encyclopedia: Blood Accusation.Origins Derartige Invektiven waren Teil der im hellenistischen Bildungsbürgertum besonders im 1. Jahrhundert üblichen antiken Judenfeindschaft.
Während der römischen Republik wurden Ritualmorde manchmal politischen Gegnern vorgeworfen. Laut Sallust (De coniuratione Catilinae) besiegelten die Catilinaer ihre Verschwörung mit dem Verzehr von menschlichen InnereienWalter Burkert, Griechische Tragödie und Opferritus. In: Wilder Ursprung, S. 25
Im Zuge der Ausbreitung des Christentums im Römischen Reich nahmen regionale und staatliche Christenverfolgungen zu. Die Gegner der Christen sagten ihnen neben sexuellen Orgien, Inzest und Schadenszauber nach, Neugeborene und Kleinkinder zu entführen, um diese heimlich rituell zu töten und zu verspeisen. So beschrieb der Christ Minucius Felix in seinem Dialog Octavius um 200 die Sicht der Römer:Minucius Felix: Octavius
In diesen Vorwürfen blieben alte Vorstellungen wirksam, die dem Blut und Körperteilen magische Kräfte zuschrieben. Sie zeigten sich später auch im christlichen Reliquienkult und formten die Mythen über angebliche rituelle Tötungen mit.
Aber mit der These von der jüdischen Kollektivschuld am Tod Jesu, der Ersetzung des erwählten Gottesvolks Israel durch die Kirche und weiterwirkenden Selbstverfluchung der Juden (Mt 27,25: Sein Blut komme über uns und unsere Kinder) schufen sie die theologische Basis, auf die spätere Ritualmordlegenden sich stützen konnten.
Nach der Konstantinischen Wende beanspruchte die zur Staatsreligion des Römischen Reiches aufgestiegene Kirche auch politisch die Alleingeltung ihres Glaubens. Bald stellte fast nur noch die jüdische Minderheit ihren Absolutheitsanspruch in Frage, lehnte den Glauben an die Messianität und Göttlichkeit Jesu und Heilswirkung seines Todes ab und blieb allen Bekehrungsversuchen gegenüber resistent. Juden galten daher neben „Ketzern" als Hauptfeinde des Christentums und wurden systematisch diskriminiert.
Mit der Kirchenherrschaft wurde der Glaube an die Heilkraft der christlichen Sakramente - im orthodoxen Bereich vor allem der Ikonen, im katholischen der Eucharistie - dogmatisiert. Parallel dazu wuchs die Vorstellung, die Juden wollten und müssten aufgrund ihrer erblichen Verbindung mit Satan oder dem Antichrist die Folter und Kreuzigung Jesu Christi ständig wiederholen. Dies zeigt der Bildfrevel, den Athanasius von Alexandria (†373) den Juden von Berytos (Beirut) zuschrieb (wobei er das biblische Bilderverbot missachtete): Sie hätten Jesu Marter an einem Christusbild wiederholt. Das Bild habe begonnen zu bluten und Wunder zu wirken; dies habe die Juden zur Taufe bewegt. Diese Legende wurde später weit verbreitet und vielfach abgewandelt: etwa in der Weltchronik des Sigebert von Gembloux († 1112), aber auch im evangelischen Bereich z.B. von Hieronymus Rauscher († 1569). Sie lebt als Wallfahrtslegende in Oberried (Breisgau) bis heute fort.
Der Kirchenhistoriker Socrates Scholasticus (380 - ca. 440) berichtete in seiner Christentumsgeschichte (um 415), betrunkene Juden hätten bei einem ihrer Feste in einem syrischen Dorf einen Christenknaben aufgehängt, um den christlichen Glauben an Jesu heilvollen Kreuzestod zu verspotten. Dieser eher als Unfall beschriebene erste bekannte christliche Ritualmordvorwurf gegen Juden blieb ohne direkte Folgen.
Im Frühmittelalter behauptete Agobard, der Erzbischof von Lyon, im Jahr 829, Juden würden von ihnen entführte Christenkinder an die Araber zur Sklavenarbeit verkaufen. Dieser Vorwurf wurde aber noch nicht mit dem Motiv der Christusfolter und des Ritualmords verknüpft.
Diese Verschwörungstheorie verband die rituellen Motive noch stärker mit den Glaubenszentren beider Religionen: Sie basierte auf dem Gedanken der Ablösung der jüdischen Exoduserwartung durch Jesu Passionsgeschichte. Weitere Ritualmordanklagen wurden daher stets zur Karwoche oder nahe dem Pessach erhoben. Sie behaupteten in vielen Ausschmückungen immer die Folterung eines christlichen Knaben, die das Leiden Christi abbildete. Nur der Blutgenuss fehlte hier noch.
Das Rache- und Verschwörungsmotiv verweist auf die vorausgegangenen Pogrome der Kreuzzüge, bei denen Kreuzfahrer viele bis dahin blühende Judengemeinden in Europa und Palästina ausgerottet hatten. Dies wurde mit dem Gottesmord gerechtfertigt, mit dem Juden ewigen Fluch und Vergeltung auf sich gezogen hätten. Bei den Massakern des Jahres 1096 im Rheinland waren sie meist zuerst verschont und vor die Wahl zwischen Taufe und Tod gestellt worden. Fast alle entschieden sich für den Tod und töteten ihre Kinder eigenhändig, um sie nicht den Christen auszuliefern, danach sich selbst. Jüdische Chroniken und Klagelieder verherrlichten dies als „Heiligung des Gottesnamens" (Qiddusch Haschem) und Nachahmung der Bindung Isaaks (Aqedah).
Auf diese Erfahrung führte der Historiker Israel J. Yuval die christlichen Blutanklagen des 12. Jahrhunderts mit zurück, während Michael Oberweis sie aus spätantiken Ketzeranklagen und Kreuzfahrerberichten herleitete, die Kreuzigungen von Christen durch Muslime erzählten.Theologische Realenzyklopädie, a.a.O. S. 257
Auch weitere französische und spanische Fälle endeten mit Todesurteilen, so 1179 in Paris, 1182 und 1250 (Domingo de Val) in Saragossa. 1191 in Bray wirkte die Auslieferung eines Mörders an die Juden, die diesen beim Purimfest zeremoniell hinrichteten, als Bestätigung der Anklagen: Der König verurteilte 80 Personen der Gemeinde zum Tod auf dem Scheiterhaufen. Viele töteten sich vorher selbst. Im englischen Winchester dagegen wurde eine Klage gegen Juden wegen der fehlenden Leiche 1192 abgewiesen; 1244 wurden Londoner Juden zwar nicht überführt, aber dennoch zu hohen Geldstrafen verurteilt.
1255 fand man in Lincoln (Großbritannien) den Knaben Hugh nahe beim Haus eines Juden tot auf. Dieser wurde gefoltert, gestand, man habe ihn für einen Ritualmord beauftragt, wurde daraufhin durch die Londoner Straßen geschleift und zuletzt gehängt. König Heinrich III. griff die Anklage auf und ließ nach einem Schauprozess 97 (andere Quellen: 18) weitere Juden hängen.Tripod.com: Blood Libel - A History of Groundless Anti-Semitic Fables („Grundlose antisemitische Fabeln“ (englisch)
Andere Mordanklagen gegen Juden tauchten nach Leichenfunden von christlich getauften Mädchen auf: z.B. in Boppard (1179), Speyer (1195), Pforzheim (1267), Lienz (1442). Sie zeigen, wie sich der Vorwurf aus seinem rituellen Kontext löste und verallgemeinerte.
Auch Chroniken verbreiteten das Motiv: Matthäus von Paris († 1259) stellte Hughs angebliche Marter in grausamen passionsähnlichen Details dar. Darauf beriefen sich Ankläger in späteren Fällen, so der Stadtprediger von Celle, Sigismund Hosemann, noch 1699 in seinem Pamphlet Das schwer zu bekehrende Juden-Hertz.
Geoffrey Chaucer (ca. 1340-1400) nahm die Legende vom Marienlied in seine Canterbury Tales auf und verknüpfte sie mit dem Motiv des Herodianischen Kindermords (Mt 2,16) und dem Martyrium des Hugh von Lincoln.
Mit der Entfaltung der christlichen Blutmystik trat neben die Analogie zum Leiden Jesu immer öfter die Behauptung, Juden bräuchten Christenblut zum Einbacken in ihre Mazzen, für Zauberei oder zur Heilung ihnen angeborener Leiden. Sie seien demnach nicht nur aus Religion, sondern auch von ihrer „Natur" her genötigt, solche Morde zu begehen. Ihnen wurde also eine analoge Sakramentalisierung ihrer Riten nachgesagt und der eigene Glaube an die Heilswirkung des Blutes unterstellt.
Diese Blutanklage tauchte erstmals 1235 in Fulda auf deutschsprachigem Boden auf. Dort kamen am Heiligabend fünf Kinder bei einem Hausbrand ums Leben. Man beschuldigte örtliche Juden, sie hätten zwei der Opfer ermordet und ihr Blut in Säcke abgefüllt, um es als Heilmittel zu verwenden. Von einer rituellen Tötung reden die Akten nicht; doch erschien die ganze Judengemeinde beteiligt. Zufällig anwesende Kreuzfahrer verbrannten am 28. Dezember 34 ihrer Mitglieder.
Auf diesen Fall reagierten die Judengemeinden mit einer Petition an den Papst in Rom. Innozenz IV. (1243-1254) gab daraufhin eine Schutzbulle an alle fränkischen und deutschen Bischöfe heraus, die häufige Gründe der Ritualmordanklagen benannte:Josef Kastein: Eine Geschichte der Juden, daraus: Der Prozess gegen den Talmud
Dominikaner wie Thomas von Cantimpré (1201-1271) predigten unangefochten weiter, dass Juden jährlich Christen ermorden und eine Gemeinde alle Juden des Landes mit dem Opferblut versorgen müsse. Die Selbstverfluchung (Mt 27,25) habe einen unheilbaren Blutfluss bei den Juden bewirkt. Sie erhofften sich Heilung durch Vergießen christlichen Blutes, hätten dabei aber missverstanden, dass nur das Blut Christi sie mit der Taufe erlösen könne. Dass Anklagen bewusst gefälscht wurden, zeigt eine Schutzbulle von Papst Gregor X. (1271-1276): Er beklagte sich 1272 darin, dass Christen Juden nicht nur zu Unrecht der Kindesentführung bezichtigten, sondern sogar bewusst Kinder versteckten und Juden eine Anklage androhten, um von ihnen Geld zu erpressen. Dennoch lebte der Glaube an die Legende fort: Manchmal bot man Juden sogar Kinder zum Kauf an.
Weitere Schutzbullen von Martin V. (1417-1431), Nikolaus V. (1447-1455) und Paul III. (1534-1549) zeigen die Kontinuität der Anklagen. Päpstliche und königliche Verbote blieben weitgehend wirkungslos. So ist in Ritualmordprozessen von 1200 bis 1500 nur ein einziger Freispruch bekannt (1329 in Savoyen).Theologische Realenzyklopädie, a.a.O. S. 257
Um die Leiche des Jungen entstand ein Kult: Man schrieb ihr besondere Leuchtkraft zu und weigerte sich zunächst, sie zu beerdigen. Um 1370 berichtete eine lateinische Chronik, Juden hätten ihn an den Füßen aufgehängt, um eine Hostie, die er gerade verschlucken wollte, SchillingRudolf.jpg von Diebold Schilling dem Älteren]]zu erlangen. Daraufhin wurde Werner als Märtyrer mit einem Fest jedes Jahr am 19., später am 18. April verehrt. Dieser Kult wurde im Bistum Trier erst 1963 eingestellt. Am 17. April 1294 wurde Rudolf von Bern ermordet. Als Täter wurden die Berner Juden verantwortlich gemacht. Auch er wurde später als Märtyrer verehrt. Zudem wurde das Stereotyp mittels christlicher Kunst und volkstümlichen Passionsspielen im Volksglauben verankert. Altar- und Deckengemälde in Kirchen zeigen, wie Juden den kreuzförmig ausgestreckten Leib ihres angeblichen Opfers mit Messern oder Lanzen verletzen oder schächten, ihm Blut entziehen, dieses auffangen usw.; oft auch nach einer vorherigen Beschneidung, so auf dem Herrenberger Altar von Jörg Ratgeb (1518).
Nachdem bis dahin nur vereinzelte Klagen gegen Zauberer oder Zauberinnen laut geworden waren, wurde nun eine bedrohliche Sekte angenommen, die solche Praktiken wie „Schwarze Magie" heimlich verbreite und verabredet zur Zerstörung des Christentums ausübe. Motive wie der „Hexensabbat" (vom Schabbat), die „Synagoge“ (für den Hexentanz) und der Ritualmord stammten aus älteren Vorstellungen vom Judentum.Rita Voltmer, Franz Irsigler: Die europäischen Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit - Vorurteile, Faktoren und Bilanzen
Die Chronik des Hans Fründ aus Luzern beschrieb um 1431 die Begleitumstände einer Hexenverfolgung im Wallis und zählte dabei erstmals auf, was angeblich an einem Hexensabbat geschehe: Teufelspakt, Luftflug, Herstellung und Verwendung von Hexensalben, orgiastisches Mahl mit geraubten Lebensmitteln, Schadenszauber, ritueller Kindesmord und Kannibalismus.Neue Zürcher Zeitung (26. Juli 2000): Die frühesten Dokumente zum Hexensabbat
1431 wurden nach solchen Anklagen die jüdischen Gemeinden von Ravensburg, Überlingen und Lindau zerstört. 1451 dehnte Papst Nikolaus V. die Inquisition unter Johannes von Capistrano auch gegen Juden aus. Dieser erneuerte die Vorwürfe von Ritualmord und Hostienfrevel gegen sie, die Innozenz IV. 1247 zurückgewiesen hatte. War die Anklage einmal erhoben, dann wurden die Begründungen dafür beliebig ausgetauscht, bis das durch Folter erpresste Geständnis das gewünschte Ergebnis lieferte.
Ein Verhörprotokoll aus Endingen am Kaiserstuhl 1470 spiegelt die verzweifelte Suche des mit dem christlichen Aberglauben wenig vertrauten Juden Merklin nach der „richtigen“ Antwort, die seine Qual beenden würde: Er und seine Angehörigen bräuchten das Christenblut als heilsame Arznei; dann für die Fallsucht eines seiner Söhne; dann als Odor gegen ihren üblen Körpergeruch; dann als Chrisam (Salböl) für die Beschneidung. Das Christenblut sollte für die Ankläger also die Erlösung garantieren, die Juden nach der patristischen Substitutionstheologie seit Jesu Blutopfer verloren hätten. Merklins Familie wurde lebendig verbrannt. Kaiser Friedrich III. konnte die Ausweitung des Verfahrens auf andere Städte verhindern, nach einem zähen Rechtsstreit 1476-1480 die Regensburger Juden retten und damit die kaiserliche Rechtshoheit über die Reichsstädte wahren.
Die Geschichte des Simon von Trient wurde in ganz Deutschland und Oberitalien bekannt und folgenreich: 1475 begann Bernhardin von Feltre als neu ernannter Prior des Franziskanerklosters eine Serie von Hetzpredigten gegen die Juden von Trient, die ihr bisheriges friedliches Zusammenleben mit den Christen beendete. Am Gründonnerstag (23. Mai) gab er öffentlich den Juden die Schuld am Verschwinden eines Knaben und prophezeite, sie würden noch vor dem bevorstehenden Osterfest ihre Bosheit beweisen. Der jüdische Hofbesitzer Samuel fand am Karsamstag im Bach vor seinem Haus Simons Leiche und meldete den Fund den Behörden. Diese nahmen ihn und weitere Vertreter der jüdischen Gemeinde fest. In einem zweijährigen Verfahren nutzte der Tridentiner Bischof Johannes Hinderbach alle verfügbaren Foltergeständnisse von Ritualmorden im Bodenseegebiet für seine eigenen Verhöre. An der Folter starben 14 der Angeklagten, die übrigen gestanden.
Hinderbach gab noch vor Prozessende Druckwerke in Auftrag, die in drastischen Holzschnitten die angebliche Marter Simons illustrierten. Daraufhin beauftragte Papst Sixtus IV. eine Untersuchungskommission mit der Prüfung des Falls. Deren Vorsitzender, ein Freund Feltres, stellte das Unrecht der Foltergeständnisse fest, zugleich aber das Recht zur Festnahme der Juden und Anklage gegen sie. Diese wurde nun ergebnislos fallengelassen. Aber mit „Augenzeugenberichten“ über Simons Leiden und Eingaben erreichte Feltres Orden schließlich, dass der Papst Simon heilig sprach. Die 1493 in Nürnberg gedruckte Chronik Hartmann Schedels, das Liber chronicarum, verbreitete seine Geschichte im ganzen Reich. Ein Standbild in Frankfurt am Main erinnerte an „der Juden Schelmstück" im Bund mit dem Teufel.
Nachdem Pilger zum Grab Simons in Trient strömten, erinnerte man sich auch anderswo an unaufgeklärte Todesfälle von Kindern, die sich als Ritualmorde ausgeben ließen, um eine einträgliche Heiligenverehrung in Gang zu bringen: so in Padua (1475), Brescia, Mailand (1476), Motta (1480) und Marostica (1485).
Nur wenige davon wie die Legende um Anderl von Rinn lösten erfolgreich einen Kult aus. Er war am 12. Juli 1462 von Unbekannten ermordet worden. 1475 grub man seine Leiche aus, um einen jüdischen Ritualmord an ihm zu beweisen. Sein Leichnam wurde mumifiziert ausgestellt. Doch erst 1620 stellte der aus Trient stammende Arzt Hippolyt Guarinoni exakt 5812 Wunden daran fest: Nun wurde der angebliche Tatort, der Judenstein bei Rinn, zum bedeutenden Wallfahrtsort in ganz Tirol, Bayern und Kärnten. Jesuiten führten 1621 erstmals ein „Anderl-Spiel“ in Rinn auf, das in Orten der näheren und weiteren Umgebung nachgeahmt wurde und erheblich zum Aufschwung des Tiroler Volksschauspiels beitrug. Papst Benedikt XIV. sprach Anderl mit der Bulle Beatus Andreas 1754 selig und erlaubte eine Eigenmesse und ein Eigenofficium für ihn. Seine Gebeine wurden in der Pfarrkirche ausgestellt, seine angebliche Ermordung wurde in Figuren abgebildet und 200 Jahre lang regelmäßig szenisch aufgeführt.
Die wütende Gegenschrift von Johannes Eck 1541 führte nochmals alle überlieferten angeblichen Beweise über den religiösen Blutdurst der Juden vor, fand aber kaum noch gelehrte Unterstützer. Auch katholische Theologen beriefen sich nun auf die Verwerfung der Ritualmordanklagen durch Papst Innozenz IV. Die Sappenfelder Juden wurden freigesprochen.
1563 wurde letztmals eine Ritualmordanklage vor dem Reichskammergericht verhandelt. Dort war von einem Bedarf der Juden an Christenblut keine Rede mehr, der Angeklagte wurde freigelassen.
Besonders in Polen wurden die neuzugezogenen Juden anfangs begrüßt und tolerant behandelt. Doch 1407 kam es erstmals in Krakau zu einem Ritualmordvorwurf, begleitet von einem Pogrom. In der Lubliner Union haben Historiker von 1500 bis 1800 mindestens 89 Ritualmordanklagen und -prozesse ermittelt; man schätzt 200 bis 300 Hinrichtungen als ihre Folge.
Nach einem weiteren Fall 1816 in Grodno verbot Zar Alexander I. mit einem Ukas am 6. März 1817, Juden künftig ohne hinreichende Indizien und nur wegen der abergläubischen Ritualmordlegende anzuklagen. Zugleich aber ließ er die Prüfung von Freisprüchen zu, so im Fall von Welisch 1823. Der mit der Untersuchung beauftragte Generalgouverneur Tschowanski - ein bekannter Judenfeind - bezichtigte 1824 in seinem Bericht die ganze jüdische Gemeinde von Welisch als Auftraggeber des Mordes. Darauf ließ der neue Zar Nikolaus I. alle jüdischen Schulen und Synagogen der Stadt schließen. Chovanskij versuchte nun, auch bei weiteren ungeklärten Mordfällen eine Verstrickung von Juden „nachzuweisen“ und dazu den Fall in Grodno wieder aufzurollen.
Doch 1835 sprach der Staatsrat die seit 1825 inhaftierten Juden von Veliz in letzter Instanz frei, verurteilte drei Belastungszeugen wegen Meineid und verbannte sie nach Sibirien. Der Zar akzeptierte das Urteil, bestätigte aber nicht den Ukas seines Vorgängers von 1817, da er an jüdische Sekten glaubte, die christliches Blut für ihre Riten benötigten. Aus Anlass des Falls von Saratow 1853 beauftragte er eine Sonderkommission, die angeblichen „Dogmen des religiösen Fanatismus der Juden" zu untersuchen. Obwohl diese bis 1856 keine Beweise fand und den Fall einzustellen riet, verurteilte der Staatsrat die Beschuldigten zu lebenslanger Haft im Arbeitslager. Der als Reformzar geltende Alexander II. bestätigte das Urteil 1860 und lehnte Begnadigungsgesuche ab. Zwei der Verurteilten begingen in Haft Suizid, der dritte wurde 1867 begnadigt. Auch nach einer Justizreform wurden z.B. die Anklage 1879 in Kutaisi (Georgien) zugelassen, die mit Freispruch für zehn Juden endete.
Unter Alexander III. fanden trotz wachsender antisemitischer Stimmung keine Ritualmordprozesse statt; erst wieder 1900 in Wilna unter Nikolaus II. (1902 Freispruch nach Revision). 1903 in Kischinjow brachten orthodoxe Priester und die vom Geheimdienst Ochrana mitfinanzierte Tageszeitung Bessarabetz nach einem bereits aufgeklärten Mordfall Ritualmordgerüchte auf, die zu einem schweren Pogrom führten. Unter dem Ruf „Tötet die Juden" wurden vom 6. bis 9. Februar 45-49 jüdische Bewohner der Stadt - darunter Frauen, Alte, Säuglinge - ermordet, 400-500 verletzt und über 700 ihrer Wohnungen und Geschäfte geplündert und zerstört. Die Polizei griff nicht ein. Auf internationale Proteste und eine Petition des US-amerikanischen Senats antwortete der Zar nicht. Dies gab dem Zionismus Auftrieb; zehntausende Juden verließen wie schon nach den staatlich geduldeten Judenpogromen von 1880 Russland.
1910 gelang einer jüdischen Familie in Smolensk, mit einer Verleumdungsklage nach einer gefälschten Anklage die Verurteilung der Hauptbelastungszeugin und eines örtlichen Geistlichen zu erreichen, der das Gerücht als Redakteur der reaktionären Zeitung Russkoje Snamja („Russisches Banner“) und Vorsitzender des Sojus russkogo naroda („Bund des russischen Volkes“) geschürt hatte. 1911 wurde die Jüdin Chana Spektor in Taraschtscha noch im selben Monat nach einer Anklage freigesprochen. Nach Protesten bestätigte der Senat den Freispruch 1912.
Der Prozess gegen Mendel Beilis in Kiew 1911 war die letzte international beachtete russische Ritualmordanklage. Sie wurde vom zaristischen Innenministerium selbst konstruiert, um parlamentarische Forderungen nach Aufhebung der seit Jahrzehnten gültigen antijüdischen Knebelgesetze zurückweisen zu können. Trotz fingierter Beweise sprach eine Jury den Angeklagten nach zweijähriger Haft 1913 einstimmig frei; er musste aber emigrieren. Die Haltung der Staatsbehörden fand vielfache Kritik im Ausland und rückte den russischen Antisemitismus ins Blickfeld der Weltöffentlichkeit. Sie trug auch zur Verständigung von konservativen und revolutionären russischen Oppositionellen in der „Judenfrage“ bei.Raimund Elfering, Die „Bejlis-Affäre" im Spiegel der liberalen russischen Tageszeitung „REČ’" (pdf) S. 15-18
Bei Johanneken von Troisdorf gelang der Versuch einer Kultstiftung weniger nachhaltig.
Im katholischen Rheinland wurden führten dutzende Ritualmordanklagen wiederholt zu schweren Ausschreitungen gegen Juden: so 1819 in Dormagen, obwohl das ermordete Mädchen dort nachweislich Opfer einer Sexualstraftat war. Trotzdem wurden auch in Neuss, Grevenbroich, Hülchrath, Emmerich, Binningen (Eifel) und Rheinbrohl Synagogen, Friedhöfe und Häuser von Juden angegriffen und teilweise zerstört; Plünderungen blieben aus. In den Vormonaten hatten in größeren Städten anderer Regionen die stärker ökonomisch motivierten Hep-Hep-Unruhen stattgefunden.
In Neuenhoven, Bedburdyck, Stessen (heute Ortsteile von Jüchen) kam es 1834 nach einem Sexualverbrechen an einem Jungen (15. Juli) wiederum wochenlang zu schweren Exzessen gegen Juden, denen diesmal auch Plünderungen und Mordversuche u.a. in Grevenbroich, Neuss, Düsseldorf, Rommerskirchen, Güsten, Aachen und Xanten folgten. Preußisches Militär musste die Krawalle beenden, da örtliche Gendarmerie vielfach nicht eingriff.
1835 wurde in Willich bei Krefeld nach dem Fund einer Kinderleiche sofort das Ritualmordgerücht gegen Juden laut. Ein Handwerkslehrling, der sich als Augenzeuge ausgab und damit einen jüdischen Kaufmann vor Ort zu erpressen suchte, wurde als der Mörder überführt. 1836 in Düsseldorf erhielten Lokalzeitungen ein Ritualmordgerücht noch ein Jahr nach dem Fund einer Kinderleiche aufrecht. 1840 inhaftierte man in Jülich ein altes jüdisches Ehepaar eine Woche lang wegen eines Mordversuchs an einem neunjährigen Mädchen, das Angehörige zu der Aussage angestiftet hatten. Nachdem sich dies herausstellte, verebbten die anfangs groß aufgemachten Berichte darüber. Dieser Fall war auch ein Echo der international beachteten Damaskusaffäre. Der Vatikan unterstützte die dortige Ritualmordanklage, der weitere Anklagen im arabischen wie europäischen Raum folgten.
1862 entstand während der Karwoche in Köln eine Hysterie in der Bevölkerung. Ein Mann, der sein eigenes Kind an der Hand führte, wurde von einer Menschenmenge als vermeintlicher jüdischer Kindesentführer bedroht und konnte sich nur mit Mühe als der Vater ausweisen. Andere als Kindesmörder verdächtigte Personen wurden schwer misshandelt. Einen katholischen Passanten, dem Kinder „Blutjude" nachgerufen hatten, prügelten herbeieilende Erwachsene fast tot.
1881 begann das 1850 von Jesuiten gegründete, unter Leo XIII. herausgegebene einflussreiche katholische Journal La Civilta Cattolica eine jahrelange antijüdische Artikelserie. Die Autoren behaupteten, dass die Juden, dieses fremde Volk, wenn es zu viel Freiheit erhält, sofort zum Verfolger, Unterdrücker, Tyrannen, Dieb und Zerstörer der Länder würden, in denen sie lebten. Auch jüdische Ritualmorde versuchte man zu beweisen: Jedoch sei nicht das Pessach, sondern das Purimfest der Anlass dafür. Listen zählten Hunderte angebliche Blutmordfälle auf; aktuelle Prozesse in Russland und Österreich wurden ausgeschlachtet. Man empfahl den europäischen Regierungen, Sondergesetze für eine Rasse einzuführen, die in so außergewöhnlicher Weise durch und durch verdorben ist. Auch der Vatikan wiederholte die Verschwörungstheorie einer jüdischen Weltbeherrschung über Geheimsekten wie die Freimaurer öfter (bis 1930).Johannes Schmitt: „Des Satans Synagoge": Katholischer Antisemitismus (I). Die Päpste im 19. und frühen 20. Jahrhundert
Während des Prozesses und danach kam es in den Kreisen Neuss und Grevenbroich wie 1819 und 1834 zu schweren judenfeindlichen Ausschreitungen. Dort wurden jüdische Friedhöfe verwüstet, Fensterscheiben eingeworfen, Bäume umgehauen, Gärten zerstört, von Juden bewohnte Häuser angezündet und versucht, die Synagoge von Grevenbroich zu sprengen. Ein Viertel der jüdischen Einwohner von Neuss verließen damals den Ort und zogen in andere Gegenden. Die übrigen waren gesellschaftlich geächtet und verarmten in den Folgejahren. Bei der Reichstagswahl 1893 erzielte der liberal-katholische Stadtrat Clemens von Schorlemer-Lieser gegen den umgebenden Trend mit antisemitischer Hetze und Unterstützung der ansonsten im Rheinland abgelehnten preußisch-protestantischen Christlich-Sozialen Partei Adolf Stoeckers enorme Stimmengewinne.
Zudem folgten der überall publizierten Affäre im ganzen folgenden Jahrzehnt viele weitere Ritualmordbeschuldigungen, auch in weit entfernten und überwiegend protestantischen Regionen: so 1893 in Kempen und Posen, 1894 in Berent, Burgkunstadt, Rotthausen, Ulm, 1895 in Berlin, Köln, Mienken, 1896 in Berlin, Seckenburg, Zerkow, 1898 in Bromberg, Chorzow, Issum, Langendorf, Schoppinitz, Skaisgirren, 1899 in Braunschweig, Breslau, Versmold, 1900 in Königshütte, Meseritz, Myslowitz, Übermatzhofen, Pudewitz, Rogasen, 1901 in Großschönau, Kleve, Oderberg, Rittel, Rosenberg, Schneidemühl, Strehlen, Uetersen, 1902 in Marienburg und Schlochau.
Diese Fälle fanden meist nur lokale Beachtung. Doch zugleich wurden die von 1890 bis 1917 besonders häufigen Ritualmordbeschuldigungen im zaristischen Russland und in der Habsburger K.u.K.-Monarchie stets von der deutschen Presse aufgegriffen und öffentlich stark beachtet.
Der Mord an Ernst Winter am 11. März 1900 in Konitz (Westpreußen) fand erst durch gezielte Pressepropaganda besondere Aufmerksamkeit. Ein Berliner Zeitungsverleger, Wilhelm Bruhn, schürte das sofort aufgekommene Ritualmordgerücht gezielt mit einem Untersuchungsausschuss, dem viele angesehene Stadtbürger angehörten. Er verfolgte in Konkurrenz zur Polizei Spuren, die auf jüdische Täter verweisen sollten, und gab den jüdischen Metzger Adoph Lewy als Tatverdächtigen aus. Die Presse griff jedes belanglose Detail und nachgewiesen unwahre Zeugenaussagen auf und strickte daraus Szenarien des Tathergangs. Eine Ansichtskartenserie zeigte die Leichenteile, ihre Fundorte, den Beschuldigten, den später des Meineids überführten Hauptbelastungszeugen beim Beobachten der Tat, deren Ausführung als rituelles Schächten im Keller des Metzgers, die dabei Anwesenden, darunter den stadtbekannten Metzgersohn, mit Bärten, Zylindern und Gebetsriemen. Darunter standen Parolen wie „Hütet eure Kinder!“, „Den Mördern zur Warnung, den Christen zur Wahrung ihrer teuersten Güter", „blutgierige Sekte unter den Hebräern". Die Bildmotive wurden während der laufenden polizeilichen Suche nach dem Täter in Umlauf gebracht, ihr Verkauf sollte den Bau eines Grabmals für das Mordopfer finanzieren.
Neben antisemitischen Zeitungen machten sich auch katholische und evangelisch-lutherische Presseorgane die Anklage zu eigen. Der über Monate anhaltenden Hetzpropaganda folgte am 10. Juni 1900 (einem Sonntag) ein Massenauflauf auf dem Konitzer Markt. Die Menge ließ sich weder vom Bürgermeister noch der Gendarmerie abhalten, das Haus Lewys und die örtliche Synagoge völlig zu zerstören. Auch in den Nachbarorten Prechlau und Kamin wurden Juden angegriffen. Da die Behörden sie nicht schützten, flohen viele aus der Gegend und ließen ihren Besitz zurück; Gemeinden trafen sich nur noch heimlich in ihren Häusern zu Privatgottesdiensten. Die antijüdische Stimmung hielt in der Gegend jahrelang an: 1903 wurde ein älterer Jude in Stegers bei Schlochau erschlagen, nachdem er in einer Gastwirtschaft jede jüdische Beteiligung am Mord an Ernst Winter bestritten hatte.
Auch zum Christentum übergetretene Juden traten gegen die Ritualmordlegende ein. Alexander McCaul gab 1840 die Schrift Reasons for Believing that the Charge Lately Revived Against the Jewish People Is a Baseless Falsehood heraus und initiierte einen öffentlichen Protestbrief, den 58 Konvertiten unterzeichneten: an erster Stelle Michael Salomo Alexander (1799-1845), erster Bischof für die Anglikanische Kirche in Jerusalem. Darin hieß es:Jewish Encyclopedia, Blood Accusation pronounce false
1871 versuchte der katholische Alttestamentler August Rohling (1839-1931) mit dem einflussreichen, in viele Sprachen übersetzten Buch Der Talmudjude zu beweisen, dass die jüdische Religion ihren Anhängern gebiete, Christen zu schaden und zu töten, wo sie nur könnten: auch durch Blutopfer. Dabei griff er auf die 1751 erschienene antijudaistische Schrift Entdecktes Judenthum von Johann Andreas Eisenmenger (1654-1704) zurück. Im selben Jahr veröffentlichte der Rabbiner Isaak Kroner die kaum beachtete Gegenschrift Entstelltes, Unwahres und Erfundenes in dem Talmudjuden Professor Dr. August Rohling's.Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung: Gefälschte Talmudzitate. Dr. Kroner, Dr. Bloch und der Prozess Rohling/Bloch vom November 1885
Rohling trat in den Folgejahren bei vielen Ritualmordprozessen als Gutachter auf, so 1883 in Tisza-Eszlár nach einem schweren Pogrom. Der protestantische Konvertit und Alttestamentler Franz Delitzsch wies detailliert nach, dass Rohling nur mit entstellten und gefälschten Talmudzitaten argumentierte (Rohling's Talmudjude Beleuchtet, Leipzig 1881). Er brachte sein Gegengutachten als Buch heraus (Schachmatt den Blutlügnern Rohling und Justus, Erlangen 1883).
Nachdem Rabbiner Joseph Samuel Bloch (1850-1923) Rohling in Wien bewusste Fälschung und Meineid vorgeworfen hatte, zeigte dieser ihn wegen Verleumdung an. Nachdem das Gericht Delitzsch als Gegengutachter zuließ, zog Rohling seine Klage zurück und verlor danach seine akademische Lehrerlaubnis. Seine Schriften wurden dennoch in hohen Auflagenzahlen weiter verbreitet, u.a. durch den katholischen Bonifatius-Verein.Bautz: August Rohling
Gegen die seit 1880 verstärkte antisemitische Propaganda engagierte sich auch der evangelische Theologe und Judaist Hermann Leberecht Strack (1848-1922). Er schrieb u.a. Der Blutaberglaube bei Christen und Juden, München 1891, das 1924 als Teil des erweiterten Buchs Der Blutaberglaube in der Menschheit, Blutmorde und Blutritus. Zugleich eine Antwort auf die Herausforderung des `Osservatore Cattolico' neu aufgelegt wurde. 1900 war in München von ihm bereits Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit. Mit besonderer Berücksichtigung der `Volksmedizin' und des `jüdischen Blutritus' erschienen.
Am 17. März 1929 fand man bei Manau den Jungen Karl Kessler tot auf: In der folgenden Nummer des Stürmer schrieb der Zahnarzt Otto Hellmuth als Sonderberichterstatter einen Leitartikel, der behauptete:Rohrbacher/Schmidt, a.a.O. S. 355
Im Mai 1939 gab der „Stürmer“ eine Sondernummer zum Thema Ritualmord heraus, die wie die Chroniken des Mittelalters „historische Zeugnisse" vorführte. Ein Aufruf an die Leser, der Redaktion Materialien über ähnliche frühere oder aktuelle Fälle zuzusenden, erzielte jedoch nicht das gewünschte Echo. Neue spektakuläre Anklagen blieben aus, so dass nur die Neuauflage altbekannter Legenden blieb. Umso mehr intensivierte der Stürmer seine Hetzpropaganda mit Kriegsbeginn: Der Krieg wurde als letzter Ritualmord des „Weltjudentums“ und „Geheimplan zur Völkervernichtung“ dargestellt. So betonten NS-Pamphlete während des Krieges immer wieder den Zusammenhang, den Adolf Hitler in seiner Januarrede 1939 konstruiert hatte, z.B. im Jahr 1942:Rohrbacher/Schmidt, a.a.O. S. 358
In Deutschland wurden die jährlichen Wallfahrtsfeste für Anderl von Rinn (s.o.) erst 1954 - gegen erhebliche Widerstände des Landesbischofs und der örtlichen Bevölkerung - offiziell eingestellt und 1994 von Bischof Reinhold Stecher auch von Seiten der Kirche endgültig verboten. Er ließ ein Fresko von Anderls „Schlachtung" in der Ortskapelle übermalen.
Dennoch setzen lokale und regionale katholische Fundamentalisten zusammen mit Rechtsextremisten die Wallfahrten zum Judenstein weiter fort. Ihr Initiator ist der von Bischof Stecher suspendierte und in Österreich 1998 als Volksverhetzer verurteilte Kaplan Gottfried Melzer. Er gab bis 1993 den in der Schweiz gedruckten, in Tirol und Bayern verbreiteten Loreto-Boten heraus, ein auf antisemitischen Aberglauben spezialisiertes Wochenblättchen. Im Frühjahr 1990 erschien dort ein Sonderheft zum Thema Ritualmorde und Hostienschändungen als Werke des Hasses der Gegenkirche, in dem die Redaktion „mit allem Nachdruck“ feststellte:Rohrbacher/Schmidt, a.a.O. S. 360
Die britische Zeitung The Independent veröffentlichte 2003 einen Cartoon, der den damaligen Staatspräsidenten Israels, Ariel Sharon, beim Verzehr eines palästinensischen Babys darstellte. Der Untertitel lautete: Was ist? Habt Ihr noch nie einen Politiker gesehen, der ein Baby küsst? Der Zeichner Dave Brown beantwortete die Beschwerde der israelischen Regierung damit, dass er auf Francisco de Goyas Bild Saturn opfert seinen Sohn als Vorbild der Karikatur verwies. Deren Absicht sei daher nicht antisemitisch. Er gewann für den Cartoon einen Jahrespreis der britischen Political Cartoon Society.Artikel über den Cartoon im „Independent" (englisch)
Rechtsextreme Internetseiten verbreiten antisemitische Ritualmordlegenden bis heute und legen dazu Hetzschriften wie die von August Rohling und Helmuth Schramm neu auf.World Revisionist News: Ritual murder (Beispiel rechtsextremer Ritualmordpropaganda im Internet) Auch manche obskuren Christengruppen in den USA verbreiten antisemitische Ritualmordlegenden weiterhin als Fakten, z.B. die Gruppe American Promises.Ritualmord-Propaganda der American Promises Organisation: The Torture And Death of Saint Simon of Trent (englisch)
Besonders in Ägypten, Jordanien, im Iran und in Saudi-Arabien sind Ritualmordstereotypen in den staatlich kontrollierten Medien inzwischen jedoch akzeptiert. Al Riad, die saudiarabische Regierungszeitung, schrieb z.B. am 10. März 2002:MEMRI: Saudi-arabische Zeitung über die 'schrecklichen Gebräuche' der Juden zum Purimfest (15. März 2002)
Im Herbst 2003 erschien zum Fastenmonat Ramadan in einem von der Hisbollah betriebenen Fernsehsender Al-Manar in Syrien eine Vorabendserie Al Shatat („Diaspora"). Eine der 29 Folgen, die Juden für nahezu alle politischen Katastrophen der Neuzeit verantwortlich machten, zeigte, wie jüdische Rabbiner an einem „Sabbatschänder“ ein „heiliges talmudisches Ritual" vollstreckten: Sie foltern den Gefesselten grausam, zwingen ihn, flüssiges Blei zu trinken, schneiden ihm ein Ohr ab und durchtrennen zuletzt seine Halsschlagader. In einer weiteren Folge wurde ein christliches Kind geschlachtet, um dessen Blut zum Backen von Mazzen zu verwenden. Im Abspann des Films wurde dem syrischen Verteidigungsministerium, dem Kulturministerium, der Archäologiebehörde und der Polizei von Damaskus gedankt. Zunächst sollte die Serie im staatlichen syrischen Fernsehen gezeigt werden und in Farsi, Englisch und Hebräisch übersetzt werden. Auf internationale Kritik hin zog die syrische Regierung diesen Plan zurück und bestritt, dass sie die Produktion unterstützt habe. Der Direktor des Senders betonte jedoch: Die Serie zeigt die Wahrheit und nichts als die Wahrheit.Michael Borgstede: Hisbollah und Syrien kooperieren: Judenhass im Vorabendprogramm
Die örtlichen Bischöfe haben die Kulte um Anderl von Rinn (1954; 1994) und Simon von Trient (1965) verboten. Eine päpstliche Kommission stellte einen Justizirrtum fest und hob Simons Heiligsprechung auf. Die Seligsprechung Anderls dagegen wurde nur stillschweigend für falsch erklärt, aber nicht offen widerrufen. Daher berufen sich die katholischen Kultbefürworter um Melzer weiterhin auf die Entscheidung des Papstes von 1754 und behaupten, dass sie einer nicht revidierbaren Unfehlbarkeitsentscheidung nahekomme. Nachdem Bischof Stecher das Verbot des Anderle-Kults 1985 bekräftigte – „es kann kein Zurück zur Intoleranz früherer Jahrhunderte geben" – erklärte der Vatikan die Angelegenheit 1988 in einem offiziellen Schreiben für eine „Sache des Bistums Innsbruck".Etica.com: Gegen das Unfehlbarkeitsdogma Für David Kertzer, der als einer der ersten Historiker die 1998 geöffneten Vatikanarchive für den Zeitraum 1800-1938 auswerten konnte, ist dies Zeichen einer Verdrängung der kirchlichen Mitwirkung an der Entstehung des Antisemitismus.
Johannes Paul II. hat mit seinem Schuldbekenntnis im Jahr 2000 Juden um Verzeihung gebeten für die Sünden, die „nicht wenige Katholiken gegen das Volk des Bundes und der Seligpreisungen begangen haben“. Er hat dabei der „Leiden“ gedacht, „die dem Volk Israel in der Geschichte auferlegt wurden“. Damit deutete ein Papst erstmals eine Mitschuld des Vatikan für den Holocaust an. Doch ältere päpstliche Dekrete zur angeblichen Verdorbenheit und Bösartigkeit der Juden widerrief der Vatikan bis heute nicht.
antijüdische Legenden
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