Von Risikoneutralität spricht man in der Entscheidungstheorie bei einem Entscheider beziehungsweise Investor, wenn das Sicherheitsäquivalent einer unsicheren zukünftigen Auszahlung gleich dem Erwartungswert dieser Auszahlung ist. Insbesondere wird im Fall der Risikoneutralität keine Risikoprämie gefordert.
Prinzipiell muss ein risikoneutraler Investor eine lineare Nutzenfunktion haben. Bei einem risikoneutralen Entscheider ist das Arrow/Pratt-Maß 0.
gilt.
Siehe auch: Risikoaversion, Risikofreude, Erwartungsnutzen
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"Risikoneutralität".
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