Unter Risikomanagement * versteht man den planvollen Umgang mit Risiken. Dabei kann es sich um allgemeine unternehmerische Risiken handeln oder um spezielle finanzielle Risiken.
Auch technische Risiken können in einem Managementsystem behandelt werden, dies ist z.B. Bestandteil des Arbeitsschutzes bzw. Arbeitsschutzmanagement. Im geringen Maße spielen sie auch beim finanzbezogenen Risikomanagement eine Rolle. So beziehen sich einige Fragen des Fragenkatalog von Basel II auch auf technische Risiken, wie z.B. Risiken des Herstellungsprozesses und der Arbeitssicherheit.
Das Risikomanagement spielt im Versicherungsmarkt und als Vorstufe zur Versicherung eine zentrale Rolle.
Risikomanagement umfasst:
Grundsätzlich beginnt Risikomanagement in dem Moment, in dem eine Vision, ein Wunschbild der zukünftigen Realität entsteht. Denn die Chancen, die man dazu wahrnehmen muss, werden durch Unwägbarkeiten gefährdet. Ohne konkrete Ziele lassen sich keine Abweichungen messen.
Die Wahl der Strategie ist im Wesentlichen abhängig von der Einstellung (risikoavers, risikoneutral oder risikofreudig) gegenüber einem Vorhaben.
Die Identifikation von Risiken kann z.B. mittels Szenario-Technik, Post-mortem-Analyse, Expertenbefragungen, Checklisten, Kreativitätstechniken oder einfach durch offene und ehrliche Kommunikation erfolgen.
Eine Möglichkeit für die Messung von Risiken sind Risikokennzahlen wie der Value at Risk (VaR), aber eben nur eine. Eine Bewertung kann auch durch Expertenurteil erfolgen. Zur Darstellung kann eine Risikomatrix verwendet werden, die die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos seinen Folgen bzw. Schäden gegenüberstellt. Um die Auswirkung der einzelnen Risiken auf das Unternehmen darzustellen, ist eine Risikoaggregation erforderlich, die mittels Simulation den Gesamtrisikoumfang des z.B. Eigenkapitalbedarf zur Risikodeckung berechnet.
Bei der internen Erfassung sind Kreditinstitute grundsätzlich frei. Hingegen bei der Erfassung für den externen Adressaten sind die Kreditinistitute an die Vorgaben der Bankenaufsicht/BaFin im Grundsatz 1 gebunden.
Risikomanagement wurde nicht erst seit dem KonTraG oder dem Sarbanes-Oxley Act erfunden. Unternehmen, Organisationen und Individuen mussten seit Menschengedenken Risiken aller Art bewältigen.
Negative Konsequenzen des seit dem Börsencrash und der unzähligen Skandale 'neu' erfundenen Risikomanagements sind die überbordende Bürokratie, eine Flut streckenweise überflüssiger, pseudowissenschaftlicher Literatur und die Stärkung einer dem korporativen Führungsstil zuwiderlaufende Unternehmenskultur der lückenlosen Kontrolle und Überwachung.
Die größten Risiken in den Organisationen sind immer die Handelnden selbst, weil sie Änderungen der Umwelt (Marktrisiken, Umweltrisiken, technologische Risiken) nicht rechtzeitig sehen können oder sehen wollen. Je größer ihr Handlungsspielraum, desto höher das Risiko. Da die Stabsstellen, die in heutigen Unternehmen für Risikomanagement, aber auch Interne Revision und Corporate Governance zuständig sind, diesen Handelnden dienen, ist ihre Einflussmöglichkeit zumindest in entscheidenden Fragen eher gering. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verantwortlichen die Bodenhaftung verloren haben oder in die eigene Tasche wirtschaften.
Im praktischen, betrieblichen Risikomanagement ist eines der Hauptprobleme die realistische Bewertung von Risiken, die fast immer auf subjektiven Annahmen beruht, aber auch die Festlegung von sinnvollen Frühwarnindikatoren zur Überwachung von identifizierten Risikopotentialen.
Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sind Aktiengesellschaften (AGs) in Deutschland gesetzlich zur Risikofrüherkennung, einem Teilbereich des Risikomanagements, verpflichtet, um den Erhalt des eigenen Unternehmens sicherzustellen. Dies gilt anerkanntermaßen heute auch für andere Unternehmensformen und -größen und insbesondere für GmbH's ( § 43 I und II GmbHG - wobei § 43 II in Bezug auf das Risikomanagement so ausgelegt wird, dass der GmbH-Geschäftsführer die ausgewiesenen Pflichten des § 91 II AktG erfüllen muss). Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB durch die Abschlußprüfer richtet sich dabei vornehmlich an dem IDW Prüfungsstandard 340 (IDW PS 340) aus. Bei der Früherkennung von Risiken ist zu unterscheiden nach "bestandsgefährdenden Risiken" - mit einer 12 Monatssichtweise - und den "Risiken, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" - mit einer 24 Monatssicht - des Unternehmens haben. International finden sich ähnliche rechtliche Anforderungen beispielsweise im Sarbanes-Oxley Act, einer Rechnungslegungsvorschrift für Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind. Risikomanagement ist eine Komponente des im Sarbanes-Oxley Act geforderten internen Kontrollsystems (IKS).
Allgemein kann unterschieden werden zwischen quantitativem Risikomanagement (Risiko wird in "Geld" bewertet) und qualitativem Risikomanagement (Risiken werden mit einer Risikomaßzahl belegt, die nur die relative Risikohöhe der Risiken zueinander innerhalb eines abgeschlossenen Risikomanagementsystems beschreibt). Welche Risikomanagementmethode zum Einsatz kommt, hängt vor allem von den im Folgenden dargestellten Einsatzbereichen ab:
Im Finanzwesen und in der Versicherungswirtschaft kommen hier hauptsächlich quantitative Risikomanagementmethoden zum Einsatz. In der Unternehmensführung erzwingt das KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) inzwischen seit 1998 von großen Unternehmen und Aktiengesellschaften ein quantitatives Risikomanagement (mit Risikostrukturdarstellung in der Bilanz). Im Projektmanagement und weiten Bereichen der Informationstechnologie reicht normalerweise ein qualitatives Risikomanagementsystem aus. Qualitative Risikomanagementmethoden zeichnen sich dabei dadurch aus, dass sie eine weniger aufwändige Mathematik voraussetzen. Quantitative Risikomanagementmethoden dagegen nutzen überwiegend Finanz- und Versicherungsmathematische Methoden und Modelle zur Ermittlung der Höhe der Risiken. Ein Versuch die verschiedenen Ansätze des Risikomanagements zu vereinen, stellt das erweiterte Risikomanagement (XRM) dar.
Es findet immer ein Abwägen der notwendigen Aufwände zur Risikominimierung oder des (mit der Eintrittswahrscheinlichkeit gewichteten) Schadens bei Risikoeintritt statt. Teilweise werden im Risikomanagement auch Themen des sog. Issuemanagement - also der Behandlung eingetretener und vorher nicht identifizierter Risiken behandelt.
Das PMBOK Guide sieht hierfür sechs Hauptprozesse vor:
Management | Projektmanagement
Risikostyring | Risk management | Manejo de riesgos | Gestion du risque | ניהול סיכונים | Risk management | リスクマネジメント | Risicomanagement | Risikostyring | การจัดการความเสี่ยง | 风险管理
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