Die Rheinbegradigung, auch Rheinregulierung, Rheinkorrektur oder Rheinrektifikation genannt, wurde in Deutschland zwischen 1817 und 1879 von dem Ingenieur Johann Gottfried Tulla und seinen Nachfolgern zur Begradigung und Schiffbarmachung des Rheins durchgeführt.
Eine Tiefbohrung nach Wasser in Altrip gewährte in der Mitte des 20. Jahrhunderts einen Einblick in den Untergrund:
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts schlängelte sich der Oberrhein in seinem Bett hin und her. Selbst die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich änderte sich häufig durch die Veränderung des Hauptstromarmes. Außerdem gab es zwischen Basel und Mannheim mehrere tausend Inseln und ein weit verzweigtes Netz von Nebenarmen. Vom Hochwasser profitierte die Fischerei. Allerdings kam es auch nicht selten vor, dass ganze Dörfer vom Hochwasser zerstört wurden.
Das Hochwasser im Januar 1816, das die Gemeinde Wörth schwer heimsuchte, führte am 26. April 1817 zu einer Übereinkunft zwischen der badischen und der bayrischen Regierung ohne Aufrechnung der Kosten. Es wurde beschlossen, die Flusskrümmungen nach dem vorgesehenen Rektifikationsplan zu durchstechen. Daraufhin übernahm Bayern die Ausführung der Durchstiche auf badischem Gebiet und Baden die Durchstiche auf bayrischem Gebiet.
Im Frühjahr 1817 wurden Waldflächen abgeholzt und mit dem Knielinger Durchstich begonnen. Die Arbeiten konnten nicht ohne Zwischenfälle aufgenommen werden. Die Bewohner von Knielingen fürchteten um ihre Fischgründe und widersetzten sich, sodass der Widerstand mit militärischer Gewalt gebrochen werden musste.
Die Gemeinden wurden zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Der ausgehobene Boden wurde seitlich geschüttet. Die weitere Vertiefung und Verbreiterung der Durchstiche blieb dem Hochwassern überlassen. Nach drei bis vier Jahren nahm der Rhein dann endgültig den neuen Talweg auf.
Die Breite des Rheins wurde von Tulla auf 240 Meter festgelegt. Von der Mündung des Neckars stromabwärts war eine Breite von 300 Metern vorgesehen. Das Ufer selbst wurde durch Senkfaschinen und Steinpflaster befestigt.
Von der Lautermündung bis Roxheim wurden insgesamt 18 Durchstiche gemacht, der Stromlauf wurde damit von 135 Kilometer um 37 Prozent auf 86 Kilometer Länge verkürzt.
Proteste gegen die Fortführung der Rheinbegradigung wurden im Jahr 1826 von den Regierungen in Hessen, Preußen und den Niederlanden vorgebracht. Erst nach schwierigen Verhandlungen konnten die vorgebrachten Befürchtungen einer verstärkten Hochwasser- und Eisgefahr zerstreut werden. Als letzter Durchstich wurde der Altriper Durchstich im Jahr 1865 in Angriff genommen, der das Dorf endgültig bayrisch machte.
Weitere Korrekturen im Bereich der Neckarmündung, wie der Lindenhöfer Durchstich, wurden jedoch nicht mehr realisiert, weshalb der Rhein auch heute noch einzelne Mäanderschlingen aufweist.
Von den 18 Durchstichen führte Bayern 8 und Baden 10 aus. Die Kosten des Altriper Durchstiches wurden gemeinschaftlich bezahlt.
Als Konsequenz des schnelleren Durchflusses durch die begradigten Flussabschnitte wurden die nördlichen Gebiete jedoch um so stärker von Hochwassern betroffen. Der größte Irrtum bestand jedoch darin, dass das Ausmaß der Tiefenerosion völlig unterschätzt wurde. An einigen Stellen grub sich der Fluss bis zu 10 Meter tief in den Grund. Somit lag der Grundwasserspiegel selbst für die landwirtschaftliche Nutzung der Auen zu niedrig.
Durch die Absenkung des Grundwasserspiegels kam es zu einer Versteppung mancher Oberrheingebiete. Der Kies bewegte sich rascher stromabwärts und hatte eine Vertiefung des Flussbetts zur Folge. Da der Wasserspiegel sank, blieben Nebenarme auch bei Hochwasser ohne Wasser. Die Verlandung hatte jedoch einen Flächengewinn zur Folge. Weiterhin wurde die Malaria eingeschränkt.
Der Hochwasserspiegel wurde um rund einen Meter abgesenkt, die Hochwassergefahr und die Gefahr von Eisstauungen wurden verringert. Die Rheinbegradigung brachte auch zum ersten Mal ein durchgehendes Dammsystem.
In den zwischen den Ländern Baden und Bayern geschlossenen Verträgen wurden auch die Hoheitsgrenze und das Eigentumsrecht festgelegt. Die Grenze wurde durch den Talweg bestimmt. Grundstücke, welche auf das jenseitigen Ufer kommen, gingen in die Hoheit der jeweiligen Staats über. Grundeigentum blieb bei den bisherigen Besitzern. Altwasser wurden Eigentum des Staates, unter dessen Hoheit sie fielen.
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