Die Interne Revision ist eine Funktion, die Prüfungs- und Beratungsleistungen erbringt, um die Organisation in der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Sie soll damit wertschöpfend und nutzensteigernd agieren.
Die Interne Revision soll folgende Primärfunktionen erfüllen:
Gesetzliche Anforderungen an die Einrichtung einer IR ergeben sich in der BRD aus § 91 Abs. 2 AktG (i.d.R. für börsennotierte Aktiengesellschaften) und aus § 25a Abs. 1 Nr. 2 KWG für Kreditinstitute (unabhängig von ihrer Rechtsform). Bei Kreditinstituten werden die Aufgaben der IR darüber hinaus in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk, bis 12/2005 galten die MaIR) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genauer beschrieben.
Vor dem Hintergrund zunehmender Unternehmensfinanzierung durch breit gestreutes privates Kapital (Aktionäre, Gesellschafter, (Pensions-)Fonds) und zunehmender Knappheit von Mitteln für öffentliche Aufgaben gewinnt der wirtschaftliche Ressourceneinsatz sowohl für private als auch für öffentliche Organisationen weiter an Bedeutung.
Die gezielte Überwachung der Abläufe und Strukturen einer Organisation mit Blick auf das sachgerechte Verfolgen ihrer - legitimen - Ziele ist im Interesse einer Vielzahl von Interessengruppen (Stakeholder - Kapitalgeber, Kunden, Mitarbeiter und Öffentlichkeit).
Der internen Revision kommt hierbei die Aufgabe zu, Vorgänge auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Unwirtschaftlichkeit, Unregelmäßigkeiten (Buchungsfehler, Rechtsfolgefehler) oder Manipulationen (z. B. Veruntreuungen) aufzudecken. Sie bildet somit - neben dem Controlling, welchem vornehmlich die Aufgabe der Verarbeitung und Validierung von Steuerungsinformationen zukommt - einen wesentlichen Teil des übergeordneten Steuerungs- und Überwachungssystems einer Organisation.
Nachdem die Revision lange vornehmlich vergangenheitsorientiert gearbeitet hat, werden heute durch die Prüfung von Prozessen, Programmen und Projekten auch die Umsetzung und Sinnhaftigkeit strategischer Initiativen hinterfragt.
Unter Prüfung versteht man zunächst jeden Soll-Ist-Vergleich. Der Ausführende einer Prüfung steht jedoch - im Unterschied zur Kontrolle - "außerhalb" der zu beurteilenden Organisation (also wie: Wirtschaftsprüfer, Steuerprüfer, Sozialversicherungsprüfer und interner Revisor).
Er untersucht organisatorische Sachverhalte (bspw. einen Prozess, eine Vorgehensweise und Ähnliches) daraufhin, ob er mit Vorgaben (Soll) übereinstimmt. Das Soll ist meist eine interne Regelung (Richtlinie, Handbuch, Arbeitsanweisung, Betriebsvorschrift, etc.) oder ein Gesetz. Bei einer Differenz zwischen Ist und Soll (Fehler, Feststellung, Abweichung, Mangel) werden vom Prüfer Vorschläge für eine Verbesserung erwartet. Die Prüfung hat zwar primär einen beratenden Charakter: Sinnvolle Vorschläge für die Verbesserung des Ist und ggf. des Soll (z.B. Einschränkung von Abweichungsanalysen, die mehr kosten als sie bringen, korrekte Auslegung von Gesetzesvorgaben, technisch verbesserte Überwachungsstandards etc.)können jedoch von großem Nutzen sein (..add value to the organisation).
Kontrollen sind organisatorisch verankerte Soll:Ist Vergleiche, die (regelmäßig) von kompetenten Mitarbeitern vorgenommen werden und zwar unabhängig von ihrer Stellung in bzw. zum jeweiligen Teilbereich der Organisation. Eigenverantwortlich vom Personal an der Produktionslinie vorgenommene Kontrollen gehören ebenso dazu, wie solche, die - gemäß dem Prinzip der Internen Kontrolle - von Personen aus anderen Bereichen (Qualitätskontrolle, Administration) abgewickelt werden. Auch hier ist es bei Abweichungen sinnvoll, unmittelbar im Anschluss Steuerungs und Anpassungshandlungen vorzusehen.
Die hier zu setzenden Kontrollen und Maßnahmen sind je nach ihrer Zielsetzung recht unterschiedlich. Ein wichtiger zu kontrollierender Bereich ist der Einkaufssektor. Je nach Größe des Vorhabens sind genaue Auflagen bezüglich der Einholung von Gegenofferten einzuhalten, bis hin zur genauen Verlautbarung am vorgeschriebenen Ort zwecks EU-weiter Einladung aller potentiellen Bieter.
Die Kontrollen werden gemeinsam mit Abläufen und Strukturen primär im Organisationshandbuch festgehalten. Kontrollen und damit im Zusammenhang stehende Korrektur und Steuerungsmaßnahmen ((Control) sind immer nur in Verbindung mit den Aktivitäten, die sie absichern sollen, sinnvoll.
Das Hervorheben eines separaten IKS(Internen Kontrollsystem), wie dies im deutschen Sprachraum noch immer wenig sinnvoll geschieht, ist ebenso verzichtbar. wie die Definition, dass das IKS die Summe aller in einer Organisation vorhandenen Kontrollen darstellt.
Kontrolle - ihre Einrichtung und Abwicklung - ist aber auch seit Prof. Erich Gutenberg ein allgemein gültiger Begriff für die diesbezügliche Verpflichtung des Managements unter Anwendung sinnvollen Delegierens. Dieses geht so weit, dass die Prüfung der Existenz und Wirksamkeit dieser Kontrollen an eine entsprechend autorisierte Interne Revision übertragen werden kann,
Für Überwachung gibt es keine allgemein akzeptierte Definition. Überwachung ist prozessunabhängig, zumeist extern; dies hat sie mit der Prüfung gemeinsam. Sie kann einzelne Bereiche oder die ganze Organisation umfassen (Aufsichtsräte, Gewerbeinspektorate, Bankenaufsicht, Audit Committees u.ä.m) Diese Institutionen sollen primär großflächig das Erkennen von Krisen erleichtern.
Bei der Gestaltung und Bewertung von interner Kontrolle werden heute oft Kontrollmodelle wie COSO und CObiT zitiert. Entscheidend sind aber letztlich nicht "griffige" Namen, sondern eine zweckmäßige flexible und effiziente Gestaltung und Absicherung der Aktivitäten durch entsprechend in Abläufe und Strukturen eingebaute Steuerungsmaßnahmen.
Ihre Aufgabe besteht sowohl in der Bestätigung von Sachverhalten ("Assurance" bzw. re-assurance in Verbindung mit dem sogenannten "IKS") als auch in einschlägiger Beratung ("Consulting")in Organisationsfragen.
Die interne Revision trägt zur Zielrealisierung von Organisationen bei, indem sie systematisch mittels anerkannter Verfahren die Unternehmensprozesse und die damit verbundenen Zielsetzungen (Control Objectives), das Risikomanagement, die Steuerung und Überwachung ("Governence") kritisch durchleuchtet und weiterentwickeln hilft. Die Arbeit der Internen Revision steigert dadurch den Wert der Organisation als Ganzes (IIA:... is to add value to the organisation), kann (und soll auch gar nicht!) "individuelle Mehrwerte oder Wertschöpfung" schaffen. Aus der Prüftätigkeit können jedoch - immer wieder und durchaus willkommen - Deckungsbeiträge (profit contributions) als Ergebnis der (allgemeinen) Revisionstätigkeit erwachsen.
Im Normalfall kann und wird eine Interne Revisionsabteilung nicht Jahr für Jahr "das gesamte Unternehmen" prüfen. Es sollen jedoch über einen mehrjährigen, vorweg definierten Prüfzyklus alle Bereiche ein Mal abgedeckt werden. Bei der Teilung der Organisation in Prüfbereiche ist darauf zu achten, dass an den Schnittstellen keine "grauen" ungeprüften Zonen entstehen. Für die prozessorientierte Festlegung sind Control Objectives, also die funktional aufgefächerten Unternehmensziele, und die bestehenden Organisationsbereiche (Einkauf, Verkauf, Marketing, Produktion ....) heranzuziehen.
Eine weitergehende Definition und Beschreibung enthalten die vom IIA und den nationalen Fachverbänden veröffentlichten Standards der beruflichen Praxis der internen Revision.
Sie kann eine interne Abteilung sein oder von außen eingekauft werden (Outsourcing). Möglich sind auch Mischformen zwischen beidem, die sogenannten Cosourcing- oder Partneringmodelle.
Die Arbeit der internen Revision ist in den Standards für die berufliche Praxis der internen Revision definiert. Zertifizierte interne Revisoren (Certified Internal Auditor) unterwerfen sich einem Ethikkodex und den international anerkannten Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA), dem nationale Verbände wie z.B. IIR e.V., SVIR oder IIA Austria angehören. Die europäischen Fachverbände für interne Revision haben sich in der European Confederation of Institutes of Internal Auditing (ECIIA) organisiert.
Financial Audits sind Prüfungen im Rechnungswesen einer Organisation (Buchführung) daraufhin, ob die Rechnungslegungsgrundsätze, z.B. nach dem Handelsgesetzbuch oder nach steuerlichen Gesetzen ordnungsgemäß sind. Die Organisation schützt sich damit gegen Fehler, die zu Problemen mit den Finanzbehörden oder der interessierten Öffentlichkeit führen könnten (Stakeholder, Shareholder).
Operational Audits sind prozessorientierte Prüfungen bestimmter Kernprozesse in einer Organisation. In einem Unternehmen wären dies bspw. Einkauf, Vertrieb, Personal. In einer gemeinnützigen Organisation könnte dies die Mitgliederverwaltung, das Fundraising und Anderes sein. Ziel ist die Verbesserung der Prozesse durch Verringerung von Kosten oder der Verminderung von Risiken für dolose Handlungen (Wirtschaftskriminalität).
Management Audits verfolgen speziell das Ziel, die Qualität der Geschäftsführung in den der obersten Leitung nachgeordneten Führungsebenen zu prüfen. Hierbei wird untersucht, inwieweit diese ihre definierten Ziele erreichen: Paradebeispiel ist die Prüfung von Tochtergesellschaften, bei der das „Briefing“ der Internen Revision unter maßgeblicher Mitsprache der Konzernleitung erfolgt. Dieser Ansatz setzt Erfahrung und Qualifikation der Prüfer voraus, weil das Ergebnis einer solchen Prüfung aus vielen komplexen Sachverhalten resultiert: Auch für Entscheidungen lokaler Führungsebenen müssen Ermessenspielräume konzidiert werden. was vom Prüfer ebenfalls eine kritische, eigenverantwortliche Überlegungen des „Für und Wider“ verlangt. Gängiger Weise wir ein Management Audit von einem externen Berater-Team durchgeführt; Benchmarks vom Markt (aus dem Executive Search) sowie die Objektivität der Berater sind hier zentrale Leistungskriterien (siehe hierzu Management Audit). Compliance Audits sind die inhaltlichen Aufbereitungen der umwelt- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen an das Unternehmen sowie Auditierung der Einhaltung.
Die definierten Typen sind nicht überschneidungsfrei. Die interne Revision hat sich ausgehend von den Financial Audits über Operational Audits bis hin zu Management Audits fortentwickelt. Eine moderne interne Revision sollte alle diese Typen abdecken. Diese Dreiteilung deckt auch bestimmte Arten von Prüfungen nicht ab, die sich hinsichtlich der Methodik und des Umfangs von typischen Revisionsprüfungen unterscheiden, bspw. Untersuchungen wirtschaftskrimineller Handlungen.
Systemprüfungen dienen dazu ein bestehendes System dahingehend zu prüfen, ob die Anweisungen umgesetzt wurden bzw. ob sie meist in Form von Gesetzen - wirklich zweckdienlich sind. Beispiele sind die verschiedenen Richtlinien aus den Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute, die zu Anweisungen geführt haben, aufgrund derer Prüfungen auf die Erreichung des Richtlinienzweckes vorgenommen werden.
Systemprüfungen (system audits) sind aber auch eine synonyme Bezeichnung von Operational Audits - eben unter besonderer Hervorhebung, dass nicht nur Ergebnisse (wie im financial audit), sondern Strukturen und Abläufe nach den bekannten Aspekten geprüft werden.
Für die reale Arbeit in der Internen Revision sind die genannten Richtlinien aber eher nur eíne Hilfe für die Ausrichtung, nicht aber für die praktische Durchführung. Als Qualifikation sind - zumeist schon beim Einstieg - gute Kenntnisse der allgemeinen Betriebwirtschaftslehre, Controlling (im weitesten Sinn), Wirkungsweise von Datenbanksystemen, überdurchschnittliche Sprachlogik (Modelldenken) und Kenntnisse der englischen Wirtschaftssprache verlangt. Dazu ist bei vielen Prüfungen auch die Beachtung der entsprechenden (Steuer- und handels)rechtlichen Vorschriften erforderlich. Ein Prüfungsprojekt läuft auf der Grundlage definierter Meilensteine (kritischer Bereiche)ab:
Alle von der Revision durchgeführten Prüfungen dienen nicht zuletzt dem Ziel, Handlungsbedarf aufzuzeigen und Grundlagen für Entscheidungen zu liefern. Diese trifft ein dazu Befugter im Idealfall an Hand von soliden und vollständigen Informationen. Dabei mitzuhelfen, diese Transparenz zu schaffen bzw. zu erhalten ist Aufgabe der internen Revision.
Dies betrifft sowohl die an nachgeordnete Ebenen delegierten Entscheidungen als auch die zuletzt nicht mehr delegierbare Verantwortung der obersten Leitung. Bei der Delegierung helfen handelsrechtliche Vorschriften bezüglich der Rechte von Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten.
Entscheidungen der obersten Geschäftsleitung sind vor allem strategische und operationale "Wenn-Dann-Entscheidungen" mit langfristigen und - kaum reversiblen- finanziellen Auswirkungen für ein Gesamtunternehmen.
Es darf aber nicht übersehen werden, dass die schadensabwendende Tätigkeit der IR - wie sie auch von Gesetzgebern gefordert wird - kaum in Geld beziffert werden kann. Wird diese Kosten/Nutzenrechnung "brutal" auf das jeweilige Jahr bezogen, kann eine IR aufgrund unvereinbarer Zielsetzungen unter argen Druck geraten.
Im Normalfall ist die interne Revision direkt dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung unterstellt. Besteht diese aus mehreren Amtsträgern, trägt der Vorsitzende die Verantwortung. Nur so kann Sie unabhängig von ggf. zu prüfenden Bereichen agieren. Eine automatische Redepflicht gegenüber anderen Stakeholdern oder Organen, wie dem Aufsichtrat besteht hingegen nicht bzw. nur in Sonderfällen. Dies wäre nur dann gegeben, wenn der Aufsichtsrat disziplinarischer Vorgesetzter der internen Revision wäre.
Unternehmensextern sind öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Sachverständige und Berater je nach Auftrag (Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versus Prüfung im Rahmen des Loss Prevention.
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"Interne Revision (Wirtschaft)".
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