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Unter einem Revier versteht man

  • das Revier eines Tieres, also das Gebiet, auf welches das Tier Anspruch erhebt
  • das Ruhrgebiet (von dessen Einwohnern als Revier bezeichnet)
  • ein Segelrevier oder entsprechend für andere Wassersportarten ein Fahrgebiet
  • ein Jagdrevier, siehe Jagdbezirk
  • den Tätigkeitsbereich der Polizei oder Feuerwehr. D.h. dass dies der Zuständigkeitsbereich für eine bestimmte Wache ist. Die Reviere werden meist mit Nummern bezeichnet.
  • das Revier eines Kriminellen, worin dieser nicht von benachbarten Konkurrenten in seinen Geschäften gestört zu werden wünscht
  • ein begrenztes Fahrwasser für Seeschiffe

 

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