Unter einem Revier versteht man
- das Revier eines Tieres, also das Gebiet, auf welches das Tier Anspruch erhebt
- das Ruhrgebiet (von dessen Einwohnern als Revier bezeichnet)
- ein Segelrevier oder entsprechend für andere Wassersportarten ein Fahrgebiet
- ein Jagdrevier, siehe Jagdbezirk
- den Tätigkeitsbereich der Polizei oder Feuerwehr. D.h. dass dies der Zuständigkeitsbereich für eine bestimmte Wache ist. Die Reviere werden meist mit Nummern bezeichnet.
- das Revier eines Kriminellen, worin dieser nicht von benachbarten Konkurrenten in seinen Geschäften gestört zu werden wünscht
- ein begrenztes Fahrwasser für Seeschiffe