| Ambulance Germany.jpg | |
|---|---|
| Fahrzeugdaten RTW | |
| Besatzung: | Rettungsassistent (Deutschland) bzw. Notfallsanitäter (Österreich) bzw. dipl. Rettungssanitäter (Schweiz) und ein weiterer Mitarbeiter |
| Einsatz: | akute Notfälle, qualifizierter Krankentransport |
| Ausstattung: | DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit |
Vom RTW zu unterscheiden ist der Krankentransportwagen (KTW), der für den qualifizierten, jedoch medizinisch in der Regel unkritischen Krankentransport vorgesehen ist.
In Österreich sind Notfallkrankenwagen (NKTW) weit verbreitet, die sowohl im Rettungsdienst, als auch im Krankentransport eingesetzt werden. Sie entsprechen meist der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance) und sind daher nicht so umfangreich für den Notfalleinsatz ausgerüstet, wie ein RTW (DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit). In Deutschland werden diese Fahrzeuge seit einigen Jahren unter der Bezeichnung Mehrzweckfahrzeug (MZF) eingesetzt.
Für Rückholdienste kommt er zum Einsatz, wenn der Transport die Ausstattung eines RTW erfordert, üblicherweise wird diese Art Transporte durch KTW abgedeckt.
Fahrzeuge dieser Art werden teilweise auch mit ihrem serienmäßigen Kastenaufbau mit Hochdach genutz.
Kaum noch genutzt wird der MB Vario. Der VW Transporter kann wegen seiner, der Norm nicht mehr gerecht werdenden, Innenmaße als RTW nicht mehr verwendet werden.
Eine einheitliche optische Gestaltung der Rettungswagen hat das Land Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls eine einheitliche Farbverordnung, während der Freistaat Bayern kürzlich das bisherige Standard-Design wieder verworfen hat. Eine europaweit einheitliche Grundfarbe, wie Schwefel- oder Eurogelb, wird immer wieder diskutiert.
Es ist üblich, Rettungswagen so zu beschriften (z.B. auf den Türen), dass eine einwandfreie Zuordnung des Fahrzeugs zu seinem Eigner und seiner Besatzung auch unabhängig vom Kfz-Kennzeichen erfolgen kann.
Die weitreichende Etablierung motorisierter Kraftfahrzeuge v.a. nach Ende des ersten Weltkrieges führte einerseits zur Indienststellung vieler motorisierter "Krankenkraftwagen" in den Städten und schließlich auch auf dem flachen Lande, andererseits auch zu den ersten schweren Verkehrsunfällen. An der Maxime des schnellen Patiententransports zum (Unfall-) Arzt änderte sich zunächst nichts - auch nach 1938 nicht, als Professor Kirschner, Chirurg in Heidelberg erneut - wie bereits schon 1908 Streffer - die heute als richtungsweisend und bahnbrechend angesehene Aussage traf, der Arzt müsse zum (Notfall-) Patienten kommen und nicht andersherum. Aufgrund fehlender monetärer und materieller Mittel und den politischen Entwicklungen zur Zeit des Zweiten Weltkrieges blieb es in Deutschland bei der sanitätsdienstlichen Transportaufgabe, die so gut es in Anbetracht der Umstände ging aufrecht erhalten wurde.
AmbulanceinBastognep423.jpg der Genfer Konventionen im Zweiten Weltkrieg]] Ab den 1950er Jahren begannen vereinzelt Notärzte, aus Eigeninitiative heraus und abseits der üblichen Verfahrensweisen den Krankentransportdienst zu unterstützen. Dies blieb jedoch auf "Freizeitaktivitäten" beschränkt und behielt bis Ende der 1960er Jahre den Charakter von lokalen Aktivitäten zu Testzwecken. Entsprechend blieb es auch in dem nicht ärztlich unterstützten üblichen Krankentransportwesen bei der "Rückspiegelrettung": Diese umgangssprachliche Bezeichnung meint die Beobachtung des Zustands des Patienten im hinteren Fahrzeugteil mittels des Rückspiegels durch den Fahrer des Krankenwagens - weil niemand sonst zur Besatzung zählte. Eine eventuell für den Fahrer sichtbare Verschlechterung des Zustandes führte denn auch nicht zu einer sofortigen Behandlung, sondern vielmehr zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit zwecks schnellen Erreichens der Klinik.
Die modernen Vordenker des heutigen präklinischen Rettungswesens kamen aus den Hilfsorganisationen, Kliniken und auch sich bildenden Organisationen wie etwa der Björn-Steiger-Stiftung. Bei dem Versuch, eine bessere Ausrüstung der Krankenkraftfahrzeuge zu erreichen, stießen sie zunächst vielerorts auf taube Ohren.
VW Type2 T2b Krankenwagen.jpgDie ersten Innovationen, darunter die Einführung von Fahrzeugfunk, einer Zwei-Mann-Besatzung mit Sanitäter-Ausbildung, die Möglichkeit der Heranziehung eines Notarztes zur Einsatzstelle und die Maxime der Erstversorgung zur Herstellung einer sicheren Transportfähigkeit fielen zumeist in die 1970er Jahre.
Die einsetzende rapide Entwicklung der Notfallmedizin beschleunigte die große Erfolge in der Verringerung der Patientenletalität vor allem bis zum Eintreffen im Krankenhaus. In diesem Zuge wurden dann auch die Standards der Ausrüstung entwickelt, mit denen unter Berücksichtigung des begrenzten Platzangebots im Fahrzeug bestmögliche Erstversorgungen durchführbar waren. Insbesondere die Möglichkeit der Mitführung und Applikation von Medikamenten, die Ausstattung mit EKG und externen Defibrillatoren, die Möglichkeit der differenzierten und hygienischen Beatmung durch Beatmungsgeräte sowie die Ausrichtung der Fahrzeuge auf möglichst schonenden Patiententransport sind als Meilensteine in der Entwicklung heutiger Rettungswagen-Standards zu nennen.
An der Entwicklung der technischen Auslegung und Ausstattung dieser Fahrzeugart zum Transport von Notfallpatienten lässt sich so erkennen, welche bedeutsamen Entwicklungen der Notfallmedizin zu grundlegenden taktischen Änderungen im präklinischen Rettungsdienst geführt haben.
Daher ist es nicht möglich, einen Rettungswagen so zu beschreiben, dass die Beschreibung allgemeine Gültigkeit besitzt. Dieser Eintrag versucht dennoch, trotz dieser Einschränkung so allgemein gültig wie möglich zu sein.
Zur leichteren Versorgung der Patienten am Einsatzort ist ein Teil der medizinischen Ausrüstung in speziellen genormten Notfallkoffern untergebracht. Zunehmend kommen auch Notfallrucksäcke mit dem selben Inhalt zum Einsatz.
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