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Fahrzeugdaten RTW
Besatzung: Rettungsassistent (Deutschland) bzw. Notfallsanitäter (Österreich) bzw. dipl. Rettungssanitäter (Schweiz) und ein weiterer Mitarbeiter
Einsatz: akute Notfälle, qualifizierter Krankentransport
Ausstattung: DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit
Rettungswagen (RTW) sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Sie werden benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine geeignete Klinik zu transportieren.

Vom RTW zu unterscheiden ist der Krankentransportwagen (KTW), der für den qualifizierten, jedoch medizinisch in der Regel unkritischen Krankentransport vorgesehen ist.

In Österreich sind Notfallkrankenwagen (NKTW) weit verbreitet, die sowohl im Rettungsdienst, als auch im Krankentransport eingesetzt werden. Sie entsprechen meist der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance) und sind daher nicht so umfangreich für den Notfalleinsatz ausgerüstet, wie ein RTW (DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit). In Deutschland werden diese Fahrzeuge seit einigen Jahren unter der Bezeichnung Mehrzweckfahrzeug (MZF) eingesetzt.

Aufgaben


Rtwnef Ambulance Rettungsdienst Germany.jpg]] Aufgaben des Rettungswagens sind:
  • Notfalltransport

Verwendung und Einsatz


Der Rettungswagen kommt bei allen Notfällen zum Einsatz, um Rettungsfachpersonal vor Ort zu bringen, das mit der Ausstattung aus dem Fahrzeug und ihrem eigenen Vermögen schwere gesundheitliche Schäden abwenden oder die lebensnotwendigen Funktionen wieder herstellen bzw. aufrechterhalten soll. Für viele Notfälle wird zusätzlich ein Notarzt alarmiert, der dann meist im Rendezvoussystem anderweitig zum Einsatzort kommt. Bei weniger dringlichen Erkrankungen hingegen kommt meist ein KTW zum Einsatz.

Für Rückholdienste kommt er zum Einsatz, wenn der Transport die Ausstattung eines RTW erfordert, üblicherweise wird diese Art Transporte durch KTW abgedeckt.

Besatzung


Die personelle Besetzung der Rettungswagen in Deutschland ist in den Landesrettungsdienstgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ist wenigstens eine Rettungsassistent (in Deutschland) bzw. Notfallsanitäter (in Österreich). In der Schweiz besteht die Besatzung aus mindestens einem dipl. Rettungssanitäter und einem weiteren Mitarbeiter (z.B einem weiteren Rettungssanitäter oder einem dipl. Transporthelfer) mit einer Rettungsdienst-Zusatzausbildung.

Technik


Verwendete Fahrzeugtypen

Weit verbreitet sind im Rettungsdienst Fahrzeuge mit geräumigen Kofferaufbauten aus Alu-Sandwich-Platten, Aluminium-Gitterrahmenkonstruktionen oder Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Das Fahrgestell liefern Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 4,6 t, überwiegend der Mercedes-Benz Sprinter oder das fast baugleiche VW LT-Modell, sowie andere in diese Klasse fallende Fahrzeuge, wie der Iveco Daily, der Ford Transit, der Fiat Ducato und diverse Opel/Renault/Nissan-Fahrgestelle.

Fahrzeuge dieser Art werden teilweise auch mit ihrem serienmäßigen Kastenaufbau mit Hochdach genutz.

Kaum noch genutzt wird der MB Vario. Der VW Transporter kann wegen seiner, der Norm nicht mehr gerecht werdenden, Innenmaße als RTW nicht mehr verwendet werden.

Bild:Florian Borken 2-83-3 (16.04.2004).JPG|Ducato (Kofferaufbau) Bild:Ambulance_Graz_side.jpg|Sprinter (Kofferaufbau), VW T4 (Kastenaufbau) Bild:RTW_Oesterreich.jpg|Vario (Kastenaufbau) Bild:Rettungswagen schweiz.jpg|Sprinter (Kastenaufbau) Bild:RTW Typ VW LT garage.jpg|LT (Kastenaufbau)

Normung

Rettungswagen sind so ausgelegt, dass ein Patient optimal versorgt werden kann. Ihre Abmessungen (sowohl Innenraum als auch außen) und die Ausstattung regelt DIN EN 1789. Zeitgemäß für einen Rettungswagen in Deutschland ist eine Verwendung des Fahrzeuges nach DIN EN 1789 Typ C: "Mobile Intensive Care Unit (MICU)".

Farbgebung

Als Grundfarben für Rettungsdienst-Fahrzeuge weit verbreitet sind weiß, rot und elfenbein (RAL 1014) sowie Schwefel- bzw. Eurogelb (RAL 1016). Für die rote Farbe können dabei verschiedene Farbtöne verwendet werden, so etwa feuerrot (RAL 3000) oder auch tagesleuchtrot (RAL 3024). Die Fahrzeuge sind zumeist eindeutig dem Rettungsdienst zugehörig gekennzeichnet, durch eine entsprechende Aufschrift etwa Rettungsdienst oder Rettungswagen. Nicht selten wird die Grundfarbe durch umlaufende andersfarbige Streifen oder andersfarbige Folien-Beklebung ergänzt. Reflexmaterial oder auch Konturmarkierungen ergänzen die passive Sicherheit. Manche Fahrzeuge sind mit einer stilisierten EKG-Linie "verziert".

Eine einheitliche optische Gestaltung der Rettungswagen hat das Land Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls eine einheitliche Farbverordnung, während der Freistaat Bayern kürzlich das bisherige Standard-Design wieder verworfen hat. Eine europaweit einheitliche Grundfarbe, wie Schwefel- oder Eurogelb, wird immer wieder diskutiert.

Es ist üblich, Rettungswagen so zu beschriften (z.B. auf den Türen), dass eine einwandfreie Zuordnung des Fahrzeugs zu seinem Eigner und seiner Besatzung auch unabhängig vom Kfz-Kennzeichen erfolgen kann.

Geschichte


Raederbahre-1900.jpg | Phaenomen_granit_30.JPG Granit 30 der Wehrmacht]] Der Rettungswagen in seiner heutigen Form ist eine Fahrzeugart, deren Ursprünge in der späten zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu finden sind. Nach der Gründung ziviler Samaritervereine, die auf die Anregung von Friedrich von Esmarch ab 1882 entstanden, von Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und anderer karitativer Vereine sowie der Übernahme von Krankenbeförderungen durch Feuerwehren kam es vermehrt dazu, dass Rädertragen, Kutschen und andere Gefährte planmäßig zum eiligen Transport verletzter oder schwer erkrankter Personen in Hospitäler oder zum Arzt genutzt wurden. Ende des 19. Jahrhunderts waren in allen deutschen Großstädten planmäßige Krankenbeförderungsdienste eingerichtet. Maßgebliche Aufgabe war dabei wohlgemerkt der Transport, nicht jedoch die heute nicht mehr wegzudenkende medizinische Hilfeleistung vor Ort zur Stabilisierung des Zustands vor dem Transport. Bereits aber auf dem 1. Internationalen Kongress für Rettungswesen 1908 in Frankfurt am Main formulierte der Leipziger Arzt Dr. Paul Streffer die Forderung nach einer allgemeinen ärztlichen Begleitung von Krankentransporten und des Einsatzes von Rettungsärzten zur medizinischen Erstversorgung vor Ort und während des Transportes.

Die weitreichende Etablierung motorisierter Kraftfahrzeuge v.a. nach Ende des ersten Weltkrieges führte einerseits zur Indienststellung vieler motorisierter "Krankenkraftwagen" in den Städten und schließlich auch auf dem flachen Lande, andererseits auch zu den ersten schweren Verkehrsunfällen. An der Maxime des schnellen Patiententransports zum (Unfall-) Arzt änderte sich zunächst nichts - auch nach 1938 nicht, als Professor Kirschner, Chirurg in Heidelberg erneut - wie bereits schon 1908 Streffer - die heute als richtungsweisend und bahnbrechend angesehene Aussage traf, der Arzt müsse zum (Notfall-) Patienten kommen und nicht andersherum. Aufgrund fehlender monetärer und materieller Mittel und den politischen Entwicklungen zur Zeit des Zweiten Weltkrieges blieb es in Deutschland bei der sanitätsdienstlichen Transportaufgabe, die so gut es in Anbetracht der Umstände ging aufrecht erhalten wurde.

AmbulanceinBastognep423.jpg der Genfer Konventionen im Zweiten Weltkrieg]] Ab den 1950er Jahren begannen vereinzelt Notärzte, aus Eigeninitiative heraus und abseits der üblichen Verfahrensweisen den Krankentransportdienst zu unterstützen. Dies blieb jedoch auf "Freizeitaktivitäten" beschränkt und behielt bis Ende der 1960er Jahre den Charakter von lokalen Aktivitäten zu Testzwecken. Entsprechend blieb es auch in dem nicht ärztlich unterstützten üblichen Krankentransportwesen bei der "Rückspiegelrettung": Diese umgangssprachliche Bezeichnung meint die Beobachtung des Zustands des Patienten im hinteren Fahrzeugteil mittels des Rückspiegels durch den Fahrer des Krankenwagens - weil niemand sonst zur Besatzung zählte. Eine eventuell für den Fahrer sichtbare Verschlechterung des Zustandes führte denn auch nicht zu einer sofortigen Behandlung, sondern vielmehr zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit zwecks schnellen Erreichens der Klinik.

Die modernen Vordenker des heutigen präklinischen Rettungswesens kamen aus den Hilfsorganisationen, Kliniken und auch sich bildenden Organisationen wie etwa der Björn-Steiger-Stiftung. Bei dem Versuch, eine bessere Ausrüstung der Krankenkraftfahrzeuge zu erreichen, stießen sie zunächst vielerorts auf taube Ohren.

VW Type2 T2b Krankenwagen.jpgDie ersten Innovationen, darunter die Einführung von Fahrzeugfunk, einer Zwei-Mann-Besatzung mit Sanitäter-Ausbildung, die Möglichkeit der Heranziehung eines Notarztes zur Einsatzstelle und die Maxime der Erstversorgung zur Herstellung einer sicheren Transportfähigkeit fielen zumeist in die 1970er Jahre.

Die einsetzende rapide Entwicklung der Notfallmedizin beschleunigte die große Erfolge in der Verringerung der Patientenletalität vor allem bis zum Eintreffen im Krankenhaus. In diesem Zuge wurden dann auch die Standards der Ausrüstung entwickelt, mit denen unter Berücksichtigung des begrenzten Platzangebots im Fahrzeug bestmögliche Erstversorgungen durchführbar waren. Insbesondere die Möglichkeit der Mitführung und Applikation von Medikamenten, die Ausstattung mit EKG und externen Defibrillatoren, die Möglichkeit der differenzierten und hygienischen Beatmung durch Beatmungsgeräte sowie die Ausrichtung der Fahrzeuge auf möglichst schonenden Patiententransport sind als Meilensteine in der Entwicklung heutiger Rettungswagen-Standards zu nennen.

An der Entwicklung der technischen Auslegung und Ausstattung dieser Fahrzeugart zum Transport von Notfallpatienten lässt sich so erkennen, welche bedeutsamen Entwicklungen der Notfallmedizin zu grundlegenden taktischen Änderungen im präklinischen Rettungsdienst geführt haben.

Ausstattung


Innenansicht_Rettungswagen.jpg | Defibrillator_Monitor.jpg Der Rettungsdienst liegt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß der föderalen Staatsordnung bei den Bundesländern. Diese haben 16 - inzwischen höchst unterschiedliche - Rettungsdienstgesetze, -verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Musterdienstanweisungen erlassen. In Österreich fällt der Rettungsdienst ebenfalls in den Kompetenzbereich der Bundesländer und ist daher - ähnlich wie in Deutschland - regional höchst unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften unterworfen.

Daher ist es nicht möglich, einen Rettungswagen so zu beschreiben, dass die Beschreibung allgemeine Gültigkeit besitzt. Dieser Eintrag versucht dennoch, trotz dieser Einschränkung so allgemein gültig wie möglich zu sein.

Fahrzeugtechnik

Rettungswagen nehmen in Deutschland, wenn es der Zustand des Patienten verlangt, für ihre Einsätze häufig Sonderrechte und Wegerechte nach Paragraph §35 und §38 Straßenverkehrsordnung in Anspruch und sind dementsprechend mit Sondersignal (blaue Rundumkennleuchte und Folgetonhorn) ausgestattet.

Medizintechnik

Krankentrage-ferno.JPG eines RTW]] In einem Rettungswagen werden alle Medikamente und Geräte vorgehalten, die zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen bis zum Erreichen der Klinik notwendig sind. Weiterhin werden auch z.T. hochwirksame Schmerzmittel mitgeführt, wird der RTW teilweise als Notarztwagen (NAW) eingesetzt auch Betäubungsmittel.

Zur leichteren Versorgung der Patienten am Einsatzort ist ein Teil der medizinischen Ausrüstung in speziellen genormten Notfallkoffern untergebracht. Zunehmend kommen auch Notfallrucksäcke mit dem selben Inhalt zum Einsatz.

Diagnose : Stethoskop, Blutdruckmessgerät, Pupillenleuchte, Reflexhammer, Blutzuckermessgerät bzw. -messstreifen, digitales Fieberthermometer, Pulsoximeter, Kapnometer

Kreislauf : Infusionslösungen, Geräte und Material für die Zufuhr sowie zum Aufwärmen von Infusionen, Spritzenpumpe, EKG-Gerät mit Defibrillator- und Herzschrittmacher-Funktion, Antischockhose

Atmung : Sauerstoffflaschen, Beatmungsgerät mit Sauerstoffinhalationsfunktion, Intubationsbesteck, Tuben, Beatmungsbeutel, Absaugpumpe

Sonstiges : Medikamente, Set für Vergiftungsnotfälle, Verbandmaterial, Set zur Brandwundenversorgung, notfallchirurgisches Besteck, Schienen zur Ruhigstellung der Gliedmaßen, Vakuummatratze oder Spineboard zur Ganzkörper-Immobilisation, KED-System, HWS-Schienen zur Ruhigstellung der Halswirbelsäule, Material zur Amputatversorgung, Koniotomieset, Schaufeltrage, Trage mit Fahrgestell, Tragestuhl. Außerdem ist nach der Norm DIN EN 1789 ein Multifunktionswerkzeug auf Rettungswagen vorgeschrieben, aber noch nicht auf allen vorhanden.

Literatur


  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen - DIN-Taschenbuch 257. 2. Auflage, Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2000, ISBN 3-410-14558-3
  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen - DIN-Taschenbuch 257. Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2004, ISBN 3-410-15843-X (CD-ROM)

Weblinks


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