Rettungsschwimmen2.jpg Das Rettungsschwimmen umfasst alle Tätigkeiten, die das direkte Ziel haben, im Wasser in Not geratene Menschen durch schwimmerischen Einsatz aus ihrer Notlage zu befreien. Dazu gehören nicht nur die sportlichen Leistungen, sondern auch die Beherrschung bestimmter Rettungstechniken, sowie theoretische Kenntnisse. Wenn mehr der sportliche Aspekt im Mittelpunkt steht, dann wird das Rettungsschwimmen auch als Rettungssport bezeichnet.
Zum einen können das Gefahren – vor allem in natürlichen Gewässern wie z.B. Wellengang und Strömungen – sein, denen jeder Schwimmer ausgesetzt ist. Besondere Gefahren drohen im Bereich baulicher Anlagen, wie Schleusen, Sperrmauern, Wehren und Hafenanlagen. Auch der Schiffsverkehr kann den Retter gefährden.
Zum anderen geht von dem Ertrinkenden eine Gefahr für den Retter aus. Er klammert sich in Panik unter Umständen an den Retter und drückt diesen unter Wasser. Rettungsschwimmen sollte daher nur angewandt werden, wenn eine andere Art der Hilfeleistung nicht möglich ist. Alternative Möglichkeiten sind beispielsweise das Zureichen von schwimmenden Gegenständen, das Benutzen von Wasserrettungsmittel wie der Rettungsleine oder Retten vom Boot aus. Der Retter sollte unbedingt zum eigenen Schutz ausgebildeter und trainierter Rettungsschwimmer sein.
Bahnt sich eine Umklammerung an, muss der Retter sein Kinn auf seine Brust drücken, seine Schultern hochziehen und seine Arme vorm Gesicht verkreuzen. Dadurch wird eine Umklammerung erschwert. Sollte das Opfer sich nicht beruhigen lassen und beim Anschwimmen eine Umklammerung versuchen, sollte der Retter wenn möglich wieder Abstand gewinnen und weiter eine Beruhigung versuchen.
Meistens treten zwei Arten von Klammergriffen auf. Beim Halswürgegriff umfasst der Ertrinkende mit beiden Händen den Hals des Retters. Beim Halsklammergriff umklammert der Ertrinkende den Hals des Retters mit beiden Unterarmen. Der Retter kann von beiden Griffen sowohl von vorne, als auch von hinten betroffen sein. Da sie den Bewegungsspielraum des Retters stark einschränken, sind die Halsklammergiffe deutlich gefährlicher. Das Prinzip der Befreiung ist immer gleich. Der Retter greift mit einer Hand das Handgelenk, mit der anderen die Ellenbogenbeuge von einem Arm des Ertrinkenden. Wird der Rechte Arm des Ertrinkenden gegriffen, so greift die rechte Hand in die Ellenbogenbeuge und die linke an das Handgelenk. Beim linken Arm ist es entsprechend umgekehrt. Bei einer Halsumklammerung ist immer der untere Arm des Ertrinkenden zu greifen, um den oberen Arm mit auszuhebeln.
Nun versucht der Retter durch Hochdrücken des gegriffenen Ellenbogens und nach außen drehen des gegriffenen Handgelenks, den Griff auszuhebeln.
Ist ihm das gelungen, taucht er unter dem Arm des Opfers, den er immer noch festhält, hindurch. Hinter dem Ertrinkenden taucht er wieder auf. Das Handgelenk des Ertrinkenden zieht es zu dessen Schulterblatt hin. Der Ellenbogen wird losgelassen. Die frei gewordene Hand greift das Kinn des Ertrinkenden.
Die so entstandene Lage ist der Standardfesselschleppgriff.
Um Kopfwärts zu tauchen, wird die Technik des Streckentauchens verwendet. Es ist die schnellere Art des Tauchens und ermöglicht das Erreichen größeren Tiefen.
Beim Fußwärtstauchen stößt sich der Retter im Wasser senkrecht nach oben ab, um eine höhere Sinkgeschwindigkeit zu erreichen und steht senkrecht im Wasser. Der Abtrieb wird nur durch Armbewegung und Ausatmen erreicht. Die Geschwindigkeit ist langsamer, die erreichbaren Tiefen geringer. Allerdings kann man sich nach dem Greifen des Ertrinkenden direkt vom Grund abstoßen. Außerdem ist keine Wende an der Wasseroberfläche nötig.
Im Kopfschleppgriff wird der Kopf des auf dem Rücken liegenden Ertrinkenden beidseitig umfasst. Auch der Retter befindet sich in Rückenlage. Die Fingerspitzen liegen am Kieferbogen, die Daumen an den Schläfen, die Ohren bleiben frei. Der Kopf wird hierdurch überstreckt, das Atmen erleichtert. Der Ertrinkende liegt hier sehr flach im Wasser. Dadurch wird das Schleppen erleichtert. Sinkt der Körper ab, so muss der Retter ihn durch vorsichtigen Druck des Knies in den Rücken des Ertrinkenden wieder anheben. Die Fortbewegung wird allein durch die Beine im Grätschschwung erreicht. Dieser ist vergleichbar mit der Beinbewegung des Brustschwimmens.
Beim Stirn-Nacken-Griff wird der Ertrinkende an der Stirn gefasst, die andere Hand unterstützt im Nacken. Ansonsten wird wie beim Kopfschleppgriff verfahren. Wenn mehrere Retter sich beim Schleppen eines Ertrinkenden ablösen, bietet es sich an, immer im Wechsel die beiden bisher genannten Griffe zu verwenden. Dadurch wird das Opfer nie losgelassen.
Beim Achselschleppgriff befinden sich wieder sowohl Retter als auch Ertrinkender in Rückenlage. Der Retter greift mit beiden Händen von unten in oder vor die Achselhöhlen des Ertrinkenden. Auch hier wird die Bewegung durch den Grätschschwung erreicht. Dieser Griff ist nicht für das Schleppen bewusstloser Opfer geeignet, da der Retter hier nicht das Gesicht des Bewusstlosen über Wasser halten kann.
Im Brust-Schulter-Schleppgriff umfasst der in Seitenlage schwimmende Retter den auf dem Rücken liegenden Ertrinkenden mit einem Arm diagonal über die Brust. Dadurch steht ein weiterer Arm zum Schwimmen zur Verfügung. Wie beim Achselschleppgriff ist auch dieser Griff nicht für das Schleppen Bewusstloser geeignet.
Der Standardfesselschleppgriff stellt die Endphase aller Befreiungsgriffe da. Der Retter und der Ertrinkende befinden sich in Rückenlage. Der Retter hält mit seiner rechten Hand die Linke Hand (oder umgekehrt) des Ertrinkenden im Bereich der Schulterblätter auf den Rücken. Ansonsten gilt die Vorgehensweise des Kopfschleppgriffes. Der Retter sollte außerdem beachten, seitlich versetzt auf Seite des gehaltenen Armes zu schwimmen, da der Ertrinkende dem Retter noch mit dem anderen, uneingeschränkten Arm durch Schläge oder Klammerungsversuche gefährlich werden kann.
Im Seemannsfesselschleppgriff liegt der Ertrinkende auf dem Rücken. Der Retter schwimmt in Seitenlage neben ihm. Der Retter greift mit seinem rechten Arm zwischen dem rechten Oberarm und dem Rücken des Verunglückten hindurch und erfasst dessen linken Oberarm. Mit dem Ellenbogen drückt der Retter in den Rücken des Verunglückten und zieht dabei dessen Körper unter leichtem Anwinkeln des Armes zu sich heran. Natürlich kann der Griff auch seitenverkehrt durchgeführt werden (z.B. für Linkshänder). Auch hier steht ein Arm zusätzlich zu den Beinen als Antrieb zur Verfügung und der Retter kann sich durch Vorwärtsschwimmen besser orientieren. Allerdings sollte beachtet werden, dass dieser Fesselschleppgriff nur eine geringe Sicherheit gegen Umklammerungen bietet.
Beim Ziehen hält sich der Ertrinkende einfach an den Schultern des in Brustlage schwimmenden Retters fest. Er kann die Rettung durch Beinarbeit erleichtern.
Auch in der Brückentechnik befinden sich alle drei Beteiligten in Bauchlage. Der Ertrinkende hält sich, wie beim Ziehen, an den Schultern des einen Retters fest und legt die Füße auf die Schultern des hinter ihm schwimmenden Retters.
An einem flachen, ebenen Ufer, z. B. Strand, wird der Retter den Ertrinkenden sobald wie möglich in den Rettungsgriff nehmen und an Land schleifen.
Ist das Ufer flach und uneben, z. B. am Felsstrand oder Treppe im Schwimmbad, wird der Retter den Ertrinkenden über der Schulter an Land tragen.
An einem steilen Ufer, das nicht hoch über das Wasser hinausragt, z. B. der Rand eines Schwimmbeckens, wird der Ertrinkende im Kreuzhebegriff gehoben. Hierzu positioniert der Retter den Verunfallten mit dem Bauch zum Beckrand und legt die Arme des Verunfallten auf diesen. Dabei sind die Handgelenke übereinander gelegt. Dann kann der Retter das Wasser verlassen, indem er sich mit einer Hand auf den Handgelenken des Verunfallten abstützt, damit dieser nicht zurück ins Wasser gleiten kann. Hat der Retter das Wasse verlassen, umfasst er die beiden Handgelenke des Verunfallten. Dabei sind die Arme des Verunfallten überkreuz gelegt. Nun kann der Retter den Verunfallten mit einem Ruck aus dem Wasser ziehen. Durch die überkreuzten Arme dreht der Verunfallte sich währnd des Herausziehens und kommt dann auf dem Beckenrand zum sitzen. Dann kann der Retter ihn mit dem Rettungsgriff weiter vom Rand wegtransportieren. Muss das Anlandbringen über eine Leiter erfolgen, z. B. an Hafenmauern, so wird der Ertrinkende ebenfalls auf die Schulter genommen. Hierzu stellt der Retter einen Fuß auf die Leiter und lässt das Opfer auf seinem Knie „reiten“. Dann taucht er kurz ab und nimmt den Ertrinkenden auf die Schulter. Anschließend steigt er die Leiter hoch.
Nach dem Anlandbringen sind Erste Hilfe Maßnahmen nach Bedarf durchzuführen.
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