Ein Rettungsfallschirm (überwiegend in der Schweiz auch Notschirm genannt) ist ein Fallschirm, der ausschließlich für den Einsatz zum Zweck der Rettung (in der Regel aus Luftnot) vorgesehen ist und prophylaktisch (obligatorisch oder freiwillig) mitgeführt wird.
Steuerbarkeit, Unterbringung und Auslösung sind von der Art des Luftfahrzeugs, denkbaren Notszenarien und grundsätzlichen Einsatzmöglichkeiten abhängig. Gegebenenfalls werden aus funktionalen Erwägungen heraus auch komplexere Systeme notwendig, bei denen der eigentliche Rettungsfallschirm dann nur noch Systembaustein ist, wie beispielsweise beim Schleudersitz oder den bei größeren Luftsportgeräten und kleinen Flugzeugen zum Teil verwendeten Gesamtrettungssystemen.
In Deutschland gelten Rettungsfallschirme nach § 1 LuftVG als eigene Luftfahrzeugklasse.
In Deutschland und Österreich ist für Gleitschirmflieger und Hängegleiterpiloten das Mitführen eines Rettungsfallschirmes bei Flügen oberhalb von 50m über Grund Pflicht, in der Schweiz nur für Prüfungsflüge.
Beim Gleitschirm wird der Rettungsfallschirm vor dem Piloten oder seitlich des Piloten in einem speziellen Behälter am Gurtzeug angebracht. Alternativ erfolgt die Unterbringung unter der Sitzfläche oder im Rückenteil des Gurtzeugs.
Die Auslösung des Rettungsfallschirms erfolgt von Hand, durch ziehen am Auslösegriff. In der am weitest verbreiteten Technik wird das am Auslösegriff hängende Paket möglichst weit weggeworfen. Durch den Fahrtwind öffnet sich das Paket und die einströmende Luft entfaltet den Rettungsschirm.
Andere Systeme, die hauptsächlich an motorisierten Hängegleitern eingesetzt werden, katapultieren das Schirmpaket mit Federn Druckluft oder pyrotechnischen Mitteln aus seinem Behälter. Diese aufwendigere Technik hat den Vorteil, dass der Rettungsschirm verlässlich in eine Richtung geworfen wird, die den Propeller vermeidet. Außerdem verlangt sie vom Piloten keinen koordinierten Wurf, sondern wird durch Knopfdruck ausgelöst. Dadurch verkürzt sich die Zeit bis zur Öffnung des Schirms.
Im Segelflug werden üblicherweise stets Rettungsfallschirme mitgeführt. In der Ausbildung, im Kunstflug und bei Wettbewerben sind im Segelflug Rettungsfallschirme vorgeschrieben.
In Motorflugzeugen sind Rettungsfallschirme im Kunstflug zumindest in Deutschland vorgeschrieben.
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