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Rtwnef Ambulance Rettungsdienst Germany.jpg | Star of life.svg Der zivile Rettungsdienst (kurz: RD, in der Schweiz Sanität, in Österreich die Rettung) hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art - Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen - durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten. Dabei wird unterschieden zwischen:

wobei die Spezialorganisationen der Berg- oder Wasserrettung den Patienten nach der Rettung zur weiteren Versorgung an den allgemeinen Rettungsdienst übergeben. Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der Star of Life etabliert.

Rettungsdienst in Europa


Rettungsdienst.jpg Als europaweit einheitliche Notrufnummer wurde die 112 für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Europa weiterhin zahlreiche verschiedene national und lokal gültige Notrufnummern.

Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für

Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach Europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 900x). Diese Organisationen garantieren damit, einen gewissen Standard einzuhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.

Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer Hilfsfrist zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln dürfen.

Rettungsdienst in Deutschland


In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Förderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Ländergesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück. Die Länder legen die Aufgaben wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte um. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, sofern vorhanden, den hauptberuflichen Kräften ihrer Feuerwehr oder vergeben den Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen (das häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen.

Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst im Auftrag der Kommunen durch:

Die Luftrettung wird gemeinsam durch die Betreibern der Rettungshubschrauber sowie Kliniken und Hilfsorganisationen erfüllt. Die Bergrettung nimmt die Bergwacht wahr, die Wasserrettung die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz, der Freiwillige Seenot-Dienst (FSD) und der Arbeiter Samariter Bund (ASB). Die Seenotrettung auf Nord- und Ostsee stellt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) sicher.

Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle alarmiert und koordiniert.

Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt, für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf. Rettung.jpg Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (Orgl/OLRD) und dem Leitenden Notarzt (LNA). Der reguläre Rettungsdienst wird dabei durch Helferinnen und Helfer unterstützt, die in Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden.

In Deutschland bestehen auch Gemeinschaftsprojekte unter den Rettungsorganisationen. DLRG und Wasserwacht stellen Einsatztaucher, die mit dem Hubschrauber zu Unfallplätzen geflogen werden. Zudem gibt es Kooperationen zwischen der Feuerwehr, die das Material und das Fahrzeug (ein so genannter Gerätewagen Wasserrettung (GWW)) bereithält und der Wasserrettung, die das Personal stellt.

Da viele Ortsgruppen der Hilfsorganisationen oder der freiwilligen Feuerwehren auf dem Land Einsatzfahrzeuge besitzen, werden diese zunehmend auch als Einrichtungen örtlicher Erster Hilfe (First Responder oder Helfer vor Ort) eingesetzt, wenn ein Notfall in deren unmittelbarer Nähe geschieht. In Großstädten werden manche Berufsfeuerwehren ebenfalls zu diesem Zweck eingesetzt, wenn der Standort eines Löschfahrzeuges näher als der des nächsten Rettungsfahrzeuges liegt. Sie bilden das Bindeglied zwischen Erster Hilfe und Rettungsdienst. Sie übernehmen die Patientenversorgung auf notfallmedizinischem Niveau und die Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels.

Seit Beginn der 90er Jahre ist die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften nach extrem belastenden Einsätzen, z. B. Kindertodesfällen, und die Betreuung von betroffenen Personen nach einem Schadensereignis, z. B. Angehörige nach einer erfolglosen Wiederbelebung, die Aufgabe von Kriseninterventionsdiensten (KIT) und der Notfallseelsorge (NFS).

Derzeit gibt es ca. 47.000 hauptberuflich Beschäftigte im deutschen Rettungsdienst. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Rettungsassistenten (berufliche Ausbildung), die die primäre Besetzung von Notfall-Rettungsmitteln stellen. Weitere Qualifikationsgrade sind Rettungssanitäter, Rettungshelfer und im Krankentransport eventuell Sanitätshelfer.

Rettungsdienst in Österreich


Ambulance_Graz_side.jpg und Notfallkrankenwagen]] In Österreich ist das Rettungswesen wie die Feuerwehr Gemeindesache und ist in Landesgesetzen geregelt. Anders als bei der Feuerwehr ist, dass die Gemeinden bestehende Rettungsdienst-Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragen und sich nur finanziell beteiligen. Daher sind die Rettungsdienste meist für mehrere Gemeinden zuständig. Bundesweit ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 erreichbar.

Neben angestellten Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.

Die wichtigsten Organisationen, die in Österreich den Rettungsdienst durchführen, sind das Rote Kreuz und der Samariterbund. Neben diesen beiden großen Organisationen, die österreichweit agieren, gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und andere. Auch kleinere Firmen wie das Grüne Kreuz können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. In Wien, wo der Rettungsdienst von der Stadtgemeinde selbst durchgeführt wird, arbeiten die anderen Organisationen ebenfalls mit.

Vor allem im ländlichen Raum werden von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch Krankentransporte durchgeführt. Vereinzelt wird dort auch das First-Responder-System in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei angewandt.

Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Die Notärzte werden meist von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung wird mit dem ÖAMTC und privaten Firmen kooperiert, die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.

Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasser-Rettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen. Rettungswagen Oesterreich.jpg Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.

Der Rettungsdienst in Österreich wurde 2002 neu organisiert. Mit dem Sanitätergesetz (SanG) wurde erstmals zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter unterschieden. Notfallsanitäter durchlaufen eine umfassendere Ausbildung als Rettungssanitäter und können - einzelne sogenannte "Notkompetenzen" erwerben, wie beispielsweise das Legen eines der peripheren Venenzugangs, die Gabe einiger weniger Notfallmedikamente, sowie die endotracheale Intubation. Diese Tätigkeiten werden explizit als Notkompetenzen bezeichnet weil die Regelkompetenz dem Notarzt vorbehalten ist, ein Notfallsanitäter darf nur invasive Maßnahmen ergreifen wenn ein Notarzt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, sowie keine weniger invasiven Maßnahmen die Situation des Patienten verbessern können.

Eine Rettungsmannschaft besteht meist aus einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter (meist als Fahrer eingesetzt). Ein Notarztteam am Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besteht aus einem Notfallsanitäter und einem Notarzt. Des weiteren gibt es in manchen Teilen Österreichs noch das Notarztwagen (NAW) System. Die Besatzung eines NAW besteht in der Regel aus mindestens 2 Notfallsanitätern und einem Notarzt.

Rettungsdienst in der Schweiz


Allgemeines

In der Schweiz ist das Rettungswesen Gemeindesache. Hinzu kommen kantonale Regelungen und Gesetze. Flächendeckend wird der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 aufgeboten. Die Rettungsdienste in der Schweiz können öffentlich-rechtlicher Natur sein oder aber auf privater Basis betrieben werden. Die Mehrzahl der Rettungsdienste ist einem Spital angeschlossen. Auch in Sachen Rettungswesen herrscht in der Schweiz der Liberalismus. So gibt es zwischen den einzelnen Rettungs-Organisationen große Unterschiede und verschiedene gesetzliche Grundlagen. In der Schweiz gibt es in etwa 160 Rettungsdienste.

Großereignisse & Katastrophen

Auch hier ist dies weitgehend kantonal geregelt. Beispiel Kanton Zürich: Man hat den Kanton topografisch in eine nördliche und eine südliche Hälfte geteilt. Im Süden ist der Rettungsdienst der Stadt Zürich zuständig und im Norden der Rettungsdienst Flughafen Zürich. Der zuständige Rettungsdienst übernimmt die rettungsdienstliche Führung des Ereignisses und koordiniert die Einsätze der lokal ansässigen Rettungsdienste. Um diese Aufgabe zu erfüllen besitzen diese beiden verantwortlichen Rettungsdienste umfangreiches Einsatzmaterial (z. B. LKW mit Katastrophenmaterial, Kommandofahrzeuge, Behandlungsstellen...etc) für diese Führungsaufgabe. Jeder Rettungsdienst im Kanton hat zusätzlich Material für größere Ereignisse stationiert (z. B. kleinere Anhänger).

Geschichtliche Entwicklung


Siehe auch entsprechender Abschnitt im Artikel: Rettungswagen.

Erste frühstrukturelle Ansätze sind schon in der Ära Napoleons zu suchen. Zunächst einmal mussten für die Verletztenversorgung zuständige Personen gefunden werden, die mit in die Schlacht zogen. Obwohl Ärzte als Berufsstand etabliert waren wurden die Heere nicht ärztlich begleitet. Dies war seinerzeit noch nicht üblich. Also musste man sich auf andere bzw. deren Fähigkeiten verlassen. Friseure und Barbiere bildeten den "Rettungsdienst". Sie waren praktisch die einzigen, die sich mit der Anatomie des Menschen beschäftigten. Während der Kämpfe blieben sie in sicherer Entfernung. Als es die ersten Verletzten gab, rannten sie mit Holzkarren auf das Schlachtfeld und transportierten die Verwundeten ab. Über die damaligen konkreten Möglichkeiten der Versorgung besteht geschichtswissenschaftlich keine Einigkeit, die hygienischen Bedingungen müssen jedoch katastrophal gewesen sein.

Im Gegensatz zu manch gängiger Auffassung war die behördlich geförderte und im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit heute selbstverständliche „Rettung von Menschen aus Lebensgefahr“ und in medizinischen Notlagen erst ein Phänomen des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten obrigkeitlichen Rettungsverordnungen in den einzelnen deutschen Ländern, in denen die Lebensrettung zur Pflicht jedes Bürgers erklärt sowie Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von „Scheintoten“ ausgesetzt wurden und die auch zeitgenössische Anleitungen zur Hilfeleistung und Lebensrettung enthielten.

Ende des 19. Jahrhunderts verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung waren private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und/oder die Feuerwehr beauftragt. Die Motorisierung der Krankenbeförderung begann nach dem Ersten Weltkrieg. Im Frühjahr 1943 wurde durch einen nationalsozialistischen „Führer-Erlass“ der Versuch einer Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland gemacht, das nach dem Willen der NS-Staatsführung ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen werden sollte. Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges beendete diesen Versuch.

Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes und des Deutschen Reiches übertrugen die Besatzungsmächte die Durchführung der Krankenbeförderung und damit auch die Notfallrettung zunächst an die Kommunen (zum Beispiel in der britischen Besatzungszone) oder an das entnazifizierte und neu gegründete DRK. In den fünfziger Jahren wurden dann vor allem außerhalb der Großstädte für die Sicherstellung der Krankenbeförderung und mangels anderer Regelung auch für die Gewährleistung der Unfallrettung wieder vermehrt Konzessionen an Privatunternehmer vergeben. Wypadek zabezpieczenie głowy poszkodowanej.JPG Die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs führte etwa ab Ende der fünfziger Jahre zu einem stetigen Anstieg der Unfallzahlen. Hinzu kamen ab Mitte der sechziger Jahre neue Erkenntnisse bzw. verbesserte Grundsätze in der Behandlung von Notfallpatienten und daraus abgeleitete Weiterentwicklungen in der Fahrzeug- und Gerätetechnik. Mit diesen neuen Anforderungen konnte das bestehende Rettungswesen in Deutschland nicht Schritt halten und es entwickelte sich seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ein beklagenswerter „Rettungsnotstand“. Diese unzuträgliche Situation führte ab Mitte der sechziger Jahre zum verstärkten Engagement von Verwaltungsfachleuten, Medizinern und Hilfsorganisationen und schließlich zur behördlichen Reorganisation des Rettungswesens ab Anfang der siebziger Jahre. Auch private Initiativen, besonders die Björn-Steiger-Stiftung hat sich in diesen Jahren sehr für den Aufbau entsprechender Infrastruktur, Notrufsäulen und Fahrzeugen gekümmert. Da mittlerweile diese Ziele erreicht sind, engagiert sich diese Stiftung für die Bekämpfung des plötzlichen Herztodes und versucht Laien-Defibrillatoren (PADs) flächendeckend zu verbreiten.

Fahrzeuge im Regelrettungsdienst


  • Der Krankentransportwagen (KTW) wird eingesetzt, wenn kein akuter Notfall vorliegt, beispielsweise dann, wenn jemand krankheitsbedingt oder aufgrund einer Verletzung in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss. Außerdem wird der KTW auch verwendet um krankheits- oder altersbeeinträchtigte Personen unter medizinischer Beaufsichtigung zu Behandlungen in Arztpraxen oder Rehaeinrichtungen zu verlegen. Falls der nächste RTW nicht verfügbar ist, kann auch ein KTW als primäres Rettungsmittel eingesetzt werden.
  • Der Rettungswagen (RTW) wird zu Notfällen geschickt, bei denen das Leben oder die Gesundheit des Patienten gefährdet sind. Er unterscheidet sich in seiner Mindestausstattung erheblich von einem Krankentransportwagen. In einigen Bundesländer Deutschlands ist für die Besetzung eines Rettungswagens mindestens ein Rettungsassistent vorgeschrieben. Dies ist aber von Land zu Land unterschiedlich - Niedersachsen z.B. fordert lediglich "zwei geeignete Personen". Es ist somit Aufgabe der Kommunen, einen Standard festzulegen, an den sich die Beauftragten Rettungsdienstorganisationen halten müssen. In Österreich ist ein RTW üblicherweise mit mindestens einem Notfallsanitäter besetzt.
Im Rendezvous-System wird der RTW am Notfallort durch den zusteigenden Notarzt zum NAW.
  • Der Sanitätseinsatzwagen (SEW), oft auch als Notfallkrankenwagen (NKTW) oder Mehrzweckfahrzeug (MZF) bezeichnet, wird vor allem in Österreich eingesetzt. Ein SEW wird sowohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransportwesen eingesetzt, wobei der verantwortliche Transportführer sowohl Rettungssanitäter als auch Notfallsanitäter (Ö) bzw. Rettungssassistent (D) sein kann. Die Ausstattung der Fahrzeuge ist in der Regel nicht so umfangreich wie jene eines RTW; auch das Platzangebot ist vielfach deutlich geringer. Bei Bedarf wird ein SEW gemeinsam mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zu einem Einsatzort gesendet, damit dort der Notarzt zusteigen und die Patientenbetreuung (falls notwendig) übernehmen kann.
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  • Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist zumeist ein PKW, der den Notarzt unabhängig von den übrigen Fahrzeugen zum Einsatz befördert. Auch dieses Fahrzeug verfügt über eine umfassende medizinisch-technische Notfallausstattung. Üblicherweise besteht die Besatzung aus dem Notarzt (NA) und einem Fahrer, der zumindest die Qualifikation eines Rettungssanitäters, oft jedoch auch eine Qualifikation des Rettungsassistenten hat, in Österreich muss der Fahrer ausgebildeter Notfallsanitäter sein.
  • Der Notarztwagen (NAW) entspricht einem RTW mit einem Notarzt an Bord. Ein NAW ist üblicherweise an einem Krankenhaus stationiert, damit der Arzt schnell zusteigen kann. Es kommt jedoch auch vor, dass der NAW zunächst von der Rettungswache zum Krankenhaus fährt, um den Arzt aufzunehmen. Manchmal ist der Arzt während seiner Dienstzeit an der Rettungswache stationiert, wie das andere NAW-Personal auch.
  • Der Intensivtransportwagen (ITW) (auch Intensivmobil genannt) ist meist ein LKW oder Bus, der in eine rollende Intensivstation umgebaut wurde. Hiermit ist es möglich, intensivpflichtige Patienten von Klinik zu Klinik zu verlegen. Die Besatzung besteht aus drei oder mehr Personen, darunter mindestens ein Arzt.
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  • Der Rettungshubschrauber (RTH) ist ein Luftfahrzeug, das primär einen Notarzt unabhängig von den übrigen Einsatzfahrzeugen zum Einsatz befördert. Außerdem wird er bei bestimmten Krankheitsbildern bzw. Verletzungsmustern als Transportmittel benutzt. Besetzt ist er in der Regel mit einem Piloten, einem Arzt mit „Fachkundenachweis Rettungsdienst“ bzw. einem Facharzt für Notfallmedizin (Notarzt) und einem in Avionik und Flugnavigation geschulten Rettungsassistenten.
  • Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist ein Großraumhubschrauber, der ähnlich wie ein Intensivtransportwagen ausgerüstet ist. Der ITH wird vor allem bei dringenden Verlegungen von Patienten über größere Distanzen eingesetzt. Für Auslandsrückholungen von Patienten werden oft auch speziell ausgestattete Flugzeuge eingesetzt.
  • Motorrettungsboote (MRB) dienen der Sicherung von Veranstaltungen, der Suche nach Personen sowie dem Transport von Patienten, Helfern und Material auf dem Wasser.

Im Rettungsdienst werden zwei Systeme unterschieden, wie der Notarzt die Einsatzstelle erreicht:

  • Beim Rendezvous-System gelangt der Notarzt unabhängig vom Rettungswagen zum Notfallort.
  • Ist der Rettungsdienst im Kompakt-System organisiert, fährt der Notarzt direkt im Notarztwagen zur Einsatzstelle.

Siehe auch


Literatur


  • Gorgaß, B., Ahnefeld, F.W., Rossi, R., Lippert, H.-D., Krell, W., Weber, G.: Rettungsassistent und Rettungssanitäter. Springer, Berlin. 2005, auch CD-ROM. ISBN 3-540-23518-3.
  • Christoph Redelsteiner u.a. (Hrsg.): Das Handbuch für Notfall- und Rettungssanitäter. 1. Auflage. Braumüller, Wien 2005, ISBN 3-7003-1467-1
  • Kersten Enke (Hrsg.), Bernd Domres (Mitbegr.): Lehrbuch für präklinische Notfallmedizin: LPN. 5 Bände. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Stumpf und Kossendey, Edewecht, Wien 2005, ISBN 3-938179-04-X
  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen - DIN-Taschenbuch 257. 2. Auflage, Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2000, ISBN 3-410-14558-3
  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen - DIN-Taschenbuch 257. Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2004, ISBN 3-410-15843-X (CD-ROM)

Weblinks


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