Der Begriff Rentensteuer wird als sozialpolitisches Schlagwort in der Diskussion über die Einführung des Alterseinkünftegesetzes verwendet. Die so bezeichnete Rentensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Renteneinkünfte sind eine Einkunftsart, deren Besteuerung ab 2005 geändert wurde.
Die daraufhin eingerichtete Sachverständigenkommission ("Rürup-Kommission") entwickelte die Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Das daraus abgeleitete Alterseinkünftegesetz trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.
Dabei wird übersehen, daß die Pensionen in voller Höhe Einkommen sind, während die aus einer Rentenversicherung erlangten Zahlungen zunächst das Äquivalent der geleisteten Zahlungen sind (mit Beginn der Rentenauszahlungen findet ein Äquivalententausch statt). Der Ertragsanteil stellt die (fiktive) Verzinsung während der (je nach Rentenbeginn unterschiedlich langen) Auszahlungsphase dar (unter Wettbewerbsbedingungen kann, so argumentiert man, der Versicherer diese Zinserträge nicht für sich behalten). Die während der (typischerweise vorangehenden) Ansparphase anfallenden Zinserträge hingegen gehen unmittelbar in die Rentenhöhe ein.
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts läuft im wesentlichen darauf hinaus, daß die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung nicht versteuert worden sind, daher enthalte die Rente einen Einkommensteil, der bis dahin nicht der Besteuerung unterlegen hat.
Der bei Rentenbeginn ermittelte Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist, wird aber betragsmäßig festgeschrieben, was zur Folge hat, dass im Fall von Rentenerhöhungen der Erhöhungsbetrag voll der Besteuerung unterliegt.
| Eintrittsjahr | stpfl. Anteil | stpfl. Betrag (abzgl. WK und SA) | Einkommen-St. | Nettorente |
|---|---|---|---|---|
| 2005 | 50% | 7.792€ | 0€ | 14.400€ |
| 2006 | 52% | 8.103€ | 0€ | 14.400€ |
| 2007 | 54% | 8.415€ | 0€ | 14.400€ |
| 2008 | 56% | 8.727€ | 0€ | 14.400€ |
| 2009 | 58% | 9.038€ | 17€ | 14.383€ |
| 2010 | 60% | 9.350€ | 65€ | 14.335€ |
| 2015 | 70% | 10.908€ | 334€ | 14.066€ |
| 2020 | 80% | 12.467€ | 647€ | 13.753€ |
| 2025 | 85% | 13.246€ | 819€ | 13.581€ |
| 2030 | 90% | 14.025€ | 1.009€ | 13.391€ |
| 2040 | 100% | 15.584€ | 1.461€ | 12.939€ |
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