Der Begriff Rentenproblematik wird in Deutschland meist im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung gebraucht. Sie basiert auf einem Umlageverfahren nach dem durch Elemente des Solidarprinzips abgemilderten Äquivalenzprinzip, häufig ist vom "Generationenvertrag" die Rede. Dabei zahlen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber von heute paritätisch die Renten der Alten (genauer: der verrenteten Arbeitnehmer) von heute. Rücklagen werden nicht gebildet.
Als "Rentenproblem" wird hier das zunehmende Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben dieser gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet. Über die Ursachen der daraus resultierenden chronischen Finanzkrise und mögliche Lösungen besteht Uneinigkeit.
Da kein Kapitalstock existiert, aus dem die Kapitaleigner Zinsansprüche stellen können, die in der Wirtschaft erwirtschaftet werden, müssen alle auszuzahlenden Renten der gesetzlichen Rentenkassen unmittelbar von den Erwerbstätigen ohne Rückgriff auf Kapitaleigentum erwirtschaftet werden - entweder über einen Abzug vom Lohn ("Rentenversicherungsbeitrag") oder über Steuermittel. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland ca. 220 Milliarden € an Renten ausbezahlt. Der Großteil der Einnahmen finanzierte sich über Beiträge, gut ein Drittel der Einnahmen, ca. 80 Milliarden, wurden über Steuern finanziert ("Bundeszuschuss"). Kritiker behaupten, dass der steuerfinanzierte Anteil auf Grund nicht berücksichtigter versicherungsfremder Leistungen zu gering ist.
Durch den Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in das Rentenalter sowie eine erwartete steigende Lebenserwartung soll bis ca. 2040 die Zahl alter Menschen in Deutschland gegenüber dem heutigen Stand kontinuierlich zunehmen. Parallel dazu sinke aufgrund der seit ca. 1970 sehr niedrigen Geburtenrate (Pillenknick) die Zahl der Menschen im sog. "erwerbsfähigen Alter". Im Ergebnis müssten immer weniger potentiell Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen.
Diese Entwicklung ist keineswegs neu: zu Beginn des vorigen Jahrhunderts betrug das Verhältnis zwischen "Rentnern" und "Erwerbsfähigen" etwa 1:8. Es ist in der Folge kontinuierlich gesunken, über ca. 1:4 in den 60er Jahren auf heute ca. 1:2 ("zwei Erwerbsfähige versorgen einen Rentner").
2040 soll dieser Wert nach einer der mehreren Varianten der derzeitigen Prognose knapp 1:1 betragen. Diese scheinbare Kontinuität verstellt mitunter den Blick auf die Dynamik des derart dargestellten Problems, die daraus resultiert, dass es sich um einen exponentiellen Verlauf handelt. Ein Beispiel macht das deutlich: Man nehme an, dass ein Erwerbsfähiger im Durchschnitt 2000€ verdient und ein Rentner lediglich 1000€ erhalten soll. Bei einem Verhältnis von 1:4 müsste dann jeder Erwerbstätige 250€ oder 12,5% seines Einkommens aufbringen. Bei einem Verhältnis von 1:2 wären es bereits 500€ (25%), bei 1:1 1000€ (50%, die Hälfte seines Einkommens). Jeder Sprung ist schwerer zu verkraften als der vorherige. Allerdings kommt es für die Belastung, die mit der Entwicklung verbunden ist nicht auf das Verhältnis zwischen Rentnern und Erwerbsfähigen an, sondern auf das Verhältnis zwischen Rentnern und Erwerbstätigen, sodass durch die in einer alternden Gesellschaft ansteigende Erwerbsquote, s.u. im günstigsten Fall mit einem nur mäßigen Ansteigen der Beiträge zu rechnen ist.
Die bereits heute aus dem Ruder laufenden Kosten der Rentenversicherung resultieren allerdings keineswegs aus einem demographischen Problem, denn das heutige Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Rentnern ist nicht in erster Linie der Altersverteilung der Bevölkerung geschuldet, sondern zunächst nur das Ergebnis einer hohen Arbeitslosigkeit.
Für die tatsächlichen Rentenbeiträge und Steuereinnahmen kommt es nicht auf die potentiell Erwerbstätigen an sondern auf die Zahl der tatsächlich Erwerbstätigen. So leben im Jahre 2006 fast 53 Millionen Menschen im arbeitsfähigen Alter. Sie stehen 15 Millionen Menschen über 65 Jahren gegenüber. Jedoch nur etwa 26 Millionen der potentiell arbeitsfähigen 53 Millionen haben auch tatsächlich einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.
Beide Zahlen hängen über die sog. Erwerbsquote zusammen. So wurden lange Zeit die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Renten durch eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote teilweise kompensiert. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Erwerbsquoten demgegenüber durch einen Trend zur Frühverrentung sowie durch die wachsende Arbeitslosigkeit belastet.
Noch vergleichsweise schlecht untersucht sind die Zusammenhänge zwischen Erwerbsquote und demographischer Entwicklung. Argumentiert wird beispielsweise, dass höhere Erwerbsquoten (insb. bei Frauen) bislang letztlich durch den Verzicht auf Nachwuchs erkauft worden seien. Die Gesellschaft "ersparte" sich sozusagen zunächst den Aufwand für die Erziehung von Kindern. Die dadurch freigewordene (wo)manpower stand für Erwerbseinkommen und damit zur Erwirtschaftung von Steuern und Sozialbeiträgen (u.a. Rentenbeiträgen) und für Konsumzwecke zur Verfügung. Umgekehrt wird z.B. die schwache Binnenkonjunktur, die als wichtiger Grund für schwaches Wirtschaftswachstum gilt, als Folge der abnehmenden Zahl junger Familien beschrieben: Diese müssen nämlich einen erheblichen Teil ihrer Ressourcen in Konsumgüter investieren, anstatt sie zu sparen oder z.B. für Auslandsreisen zu verwenden. Außerdem entlastet die notwendige Kinderbetreuung den Arbeitsmarkt, indem entweder Eltern diesem nicht voll zur Verfügung stehen oder für diesen Zweck neue Arbeitsplätze im Erziehungsbereich geschaffen werden müssen.
Eine wichtige Einflussgröße für die Fragen, inwieweit u.U. auch (prozentual zu den Erwerbseinkommen) sinkende Renten weiterhin den Lebensabend zu sichern vermögen und inwieweit steigende Beitrags- und Steuersätze tragbar sind, stellt im Übrigen die Entwicklung der preisbereinigten Erwerbseinkommen dar. Diese korrelieren mit dem Wirtschaftswachstum im Allgemeinen und der Arbeitsproduktivität im Besonderen. In der Vergangenheit gab es hier über Jahrzehnte hinweg kräftige Steigerungen, was die wachsenden Abgabenquoten für Sozialversicherung und Steuern leichter verkraftbar machte. Viele Prognosen zur Rentenentwicklung, etwa der sog. Rürup-Bericht, gehen davon aus, dass solche Steigerungen auch in Zukunft erzielbar sein werden. Kritiker befürchten demgegenüber, dass nicht nur die wachsende Weltmarktkonkurrenz im Zuge der Globalisierung, sondern auch die zunehmende Überalterung der Erwerbstätigen zu einer Stagnation oder sogar Reduzierung der Wirtschaftsleistung führen werden, besonders weil das Innovations- und Gründerpotential (90% der Unternehmensgründer sind jünger als 40 Jahre) nachlasse.
Entscheidend ist letztlich die künftige Entwicklung des Wirtschaftswachstums und das Niveau der Arbeitslosigkeit. Diese hat die Politik zum Teil etwa durch die Art und Weise von Bildungspolitik, Makropolitik und Strukturreformen in der Hand.
Ein umlagefinanziertes System kann nicht im eigentlichen Sinne "zusammenbrechen". Es kann aber seine Legitimität und seinen Sinn verlieren, etwa wenn die Durchschnittsrente unter das Existenzminimum (d.h. Sozialhilfeniveau) fällt.
Von interessierter Seite wird behauptet, dass sich mittlerweile Rentenansprüche von etwa 6 Billionen Euro angesammelt hätten. Je nachdem, welche Annahmen man insbesondere hinsichtlich der künftigen Erwerbsquoten und Wirtschaftsentwicklung trifft, seien davon nur etwa die Hälfte "durch Beitragszahler gedeckt", das heißt bis zu 3 Bill. Euro fehlten in den Rentenkassen in den nächsten Jahrzehnten und würden als Staatsverschuldung aufgedeckt, wenn die Zahlungen aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden müssten. Anders als bei der Projektion der künftigen Bevölkerungszahl, die wegen der bereits bekannten Zahl geborener Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter bereits feststeht, handelt es sich hier um echte Prognosen, die von einer Vielzahl von Variablen (Wirtschaftswachstum, Lohnwachstum, Erwerbsbeteiligung, Arbeitslosigkeit, Inflation, politische Entscheidungen) abhängen, sodass seriöse Schätzungen über lange Zeiträume extrem schwierig sind. Angesprochen wird hier das Deckungskapital, das in einem kapitalbasierten Rentensystem vorhanden sein müsste, damit die Zins- und Sparansprüche der Rentenempfänger gedeckt sind. In einem Umlageverfahren erfolgt allerdings die Deckung der Rentenansprüche unmittelbar durch die Erwirtschaftung der Arbeitnehmer in derselben Periode.
Bei den Beamtenpensionen müssten die zu erwarteten Rentenverpflichtungen ebenfalls durch Bildung von Rückstellungen berücksichtigt werden. Da jedoch auch die Beamtenpensionen aus den laufenden Steuereinnahmen finanziert werden und die Bildung von verschuldungsfinanzierten Rückstellungen kaum sinnvoll wäre, befürchten Kritiker, dass die Höhe der Zahlungen an Pensionäre in Zukunft ebenfalls ansteigen würden. Berechnungen etwa des statistischen Bundesamtes erwarten für die Jahre zwischen 2025 und 2050 den Höhepunkt des Ungleichverhältnisses zwischen Leistungsempfängern und den erwarteten Steuereinnahmen.
Entscheidende Größen für die Auswirkung des demographischen Wandels auf das Rentensystem und damit auf seine Überlebensfähigkeit sind das Wirtschaftswachstum und das (damit verbundene) Lohnwachstum.
Alle Lösungs- resp. Gegenmaßnahmen können im Wesentlichen in folgende Bereiche eingeteilt werden:
Die Politik verfolgt nun seit Jahrzehnten hauptsächlich folgende Ansätze, um der Rentenproblematik beizukommen:
Zuletzt auch:
Weitere restriktive Maßnahmen scheinen nur eine Frage der Zeit, insb.:
Je nach persönlichem Standpunkt und politischer Position werden eine oder mehrere dieser Ansätze als prioritär resp. undurchführbar angesehen. Umstritten, wenngleich vom "Erfinder" des Systems ursprünglich vorgesehen, ist insbesondere:
Selten in der öffentlichen Debatte sind Vorschläge wie etwa:
In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass a) eine wachsende Bevölkerung nicht unbedingt auch eine wachsende Zahl von erwerbstätigen Beitragszahlern bedeutet und b) bei stagnierender oder (auch minimal) wachsender Wirtschaft und gleichzeitig schrumpfender Bevölkerung der Wohlstand und Verteilungsspielraum pro Kopf steigt, nicht sinkt.
Maßnahmen zur dauerhaften Erhöhung der Geburtenzahlen galten in Deutschland - anders als etwa in Frankreich - lange Zeit als Tabuthema, weil bereits in der NS-Zeit eine Bevölkerungspolitik (Mutterkreuz etc) durchgeführt worden war. Weniger bekannt ist, dass auch in der DDR in den letzten Jahren ihres Bestehens eine solche Politik betrieben worden war und dass die Geburtenzahlen dadurch erheblich gesteigert werden konnten.
Allerdings würde auch eine sofortige Steigerung der Geburtenzahlen den Rentnerüberhang der kommenden Jahrzehnte nicht vollständig kompensieren. Auswirkungen auf der Einnahmeseite hat sie ohnehin erst nach ca. 20 Jahren, wenn die ersten "zusätzlichen" Kinder das Erwerbsleben erreichen. Dazu kommt, dass derzeit die letzten geburtenstarken Jahrgänge auf die 40 zusteuern. Geburtenschwache Elternjahrgänge aber können auch bei höherer Geburtenrate nicht genug Kinder zeugen, um das System mittelfristig voll zu stabilisieren. Bevölkerungspolitik ist daher langfristig angelegt, ihre Erfolge würden erst in Jahrzehnten offensichtlich.
Häufig wird auch eingewendet, der Staat habe keine nennenswerten Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidung für oder gegen Kinder. Befürworter einer Bevölkerungspolitik verweisen demgegenüber auf Beispiele (etwa DDR, Frankreich), um zu beweisen, dass die vom Staat gestaltbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Wahrheit eine erhebliche Bedeutung für diese Entscheidung haben.
Viele vorgeschlagene Maßnahmen zielen auf die Beseitigung finanzieller und beruflicher Nachteile, die mit Kindern verbunden sind, ab. Umfassende bevölkerungspolitische Konzepte findet man indes bei keiner der etablierten Parteien, wohl auch deshalb, weil sie eine massive Umverteilung zu Lasten von Menschen ohne Kinder erfordern würden. So berücksichtigt das derzeitige Rentensystem nicht, ob ein Einzahler oder Empfänger Kinder in die Welt gesetzt hat. Dies wird zunehmend als ungerechtfertigte Privilegierung "Kinderloser" angesehen: obgleich die Rentenzahlungen ausschließlich von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet werden, werden Kinderlose an den Kosten für das Aufziehen und die Ausbildung zukünftiger Rentenzahler nicht beteiligt und erhalten obendrein einen gegenüber Eltern regelmäßig höheren "Rentenanspruch" (siehe auch: Generationenvertrag).
Um dem Bevölkerungsschwund entgegenzuwirken, sollen solche und ähnliche versteckte Privilegierungen Kinderloser, etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder im Steuerrecht (Familiensplitting), abgebaut werden. Hinsichtlich der Rente gibt es dazu verschiedene Konzepte, etwa das der korrespondierenden Kinderrente bei zugleich verdoppelten Beiträgen für Kinderlose, das vom geistigen Vater des heutigen Rentensystems (Wilfrid Schreiber, 1904-1975) vorgesehen war, aber nie verwirklicht wurde (Adenauer: "Kinder kriegen die Leute von alleine").
Darüber hinaus werden Fördermaßnahmen für Familien wie eine Erhöhung beim Kindergeld - heute weitgehend keine Zuwendung, sondern ein versteckter, vom Bundesverfassungsgericht erzwungener Steuerfreibetrag - ein Erziehungsgehalt oder eine ganztägige und kostenlose Kinderbetreuung vorgeschlagen. Mitunter findet man auch Forderungen nach einer Verbesserung der Berufschancen für Eltern, insbes. nach einer Kinderpause (etwa durch reduzierte Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen), oder nach Anreizen zur Familiengründung bereits in der Ausbildung, insb. bei Studenten (mit großem Erfolg in der Ex-DDR praktiziert).
Als weiteres Maßnahmenbündel werden Ansiedelung und Integration von Migranten (auch Flüchtlingen und Asylsuchenden) angesehen, was zu einer Verjüngung der Bevölkerungsstruktur beitragen soll. Allerdings herrscht heute in der Bevölkerungswissenschaft weitgehend Einigkeit, dass dadurch die Probleme allenfalls abgemildert werden können. Da auch die Immigranten irgendwann Rentner werden, müssten - um die Bevölkerung auf diese Art zu stabilisieren - in den nächsten Jahrzehnten weit über 100 Millionen Zuwanderer nach Deutschland kommen. Problem: Die Integrationskraft des Landes wäre damit überfordert. Zur Stabilisierung der Sozialsysteme könnten die Zuwanderer außerdem nur beitragen, wenn sie entsprechend qualifiziert sind - eine "Zuwanderung in die Sozialsysteme" würde die Probleme eher noch verschärfen. Es ist aber nicht ersichtlich, woher eine so große Zahl gut qualifizierter Einwanderer kommen könnte (Osteuropa leidet unter demselben Geburtenmangel wie Deutschland). Außerdem wäre es moralisch fragwürdig, die "besten Köpfe" aus ihren Heimatländern abzuwerben, wo sie oft dringend benötigt werden.
Ein weiterer Ansatz zur Lösung der Rentenproblematik ist, dass die Dauer der Einzahlungen erhöht und die Dauer der Leistungen verringert wird. Dies kann einerseits durch Reduzierung der Ausbildungsdauer (Deutschland hat mit die längsten Ausbildungszeiten) erreicht werden, andererseits durch immer später erfolgende Auszahlungen mittels einer Verschiebung des Rentenbeginns von 65 auf 67 oder 70 Jahren. Wenn dabei aber nicht auch faktisch die Möglichkeit zur Berufsausübung erreicht wird (Problem Altersarbeitslosigkeit zum Teil schon ab 50 Jahren), läuft diese Maßnahme in Wirklichkeit auf eine Rentenkürzung hinaus.
Das Renteneintrittsalter ist (für Frauen) bereits von 63 Jahren auf 65 Jahre erhöht worden und soll jetzt mit der neuen Koalition (SPD - Union) auf 67 Jahre erhöht werden. Außerdem soll laut der neuen Koalition noch der Beitragssatz von 19,5% auf 19,9% erhöht werden. Leistungskürzungen gibt es faktisch schon, insb. dadurch, dass inflationsbedingte Kaufpreisverluste kaum noch durch Rentensteigerungen ausgeglichen werden.
Zudem wird versucht, die Bedeutung der gesetzlichen Rente zu verringern, indem der Staat seine Bürger dazu bewegt, verstärkt in die private Altersvorsorge zu investieren, bei gleich bleibend hohen Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung. Dafür wurden staatliche Förderungssysteme geschaffen (Riester-Rente, Rürup-Rente), die dem Alterssparer steuerliche Vorteile oder direkte staatliche Sparzulagen gewährt.
Kritik:
Kapitalgedeckte Systeme als Ausweg aus dem Rentenproblem werden vielfach kritisiert: volkswirtschaftlich handele es sich auch hier um ein verkapptes Umlageverfahren. Argumentiert wird u.a.:
Das einzige Problem, das sich mit dem Übergang von einem Umlage - auf ein Kapitaldeckungsverfahren sicher lösen lässt, ist das Problem einer Unterkapitalisierung beziehungsweise einer volkswirtschaftlichen Sparlücke, etwa in Schwellenländern. Überall dort, wo es - wie beispielsweise in Deutschland - kein Kapitalisierungsproblem gibt, ist die Erhöhung der Kapitaldeckung möglicherweise eine schlechte Antwort auf eine drohende Überalterung. Das liegt vor allem am dynamischen Ablauf: Die Überalterung beziehungsweise der zusätzliche Konsum der Rentner trifft erst allmählich ein. Das Kapitaldeckungsverfahren benötigt einen Sparprozess, der dem Konsum weit vorauseilt, wodurch es zur geschilderten Konsumkrise kommt.
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