Die Rentenformel dient zur Berechnung der genauen Höhe der gesetzlichen Rente eines jeden Versicherten in Deutschland.
Die Rentenformel ist in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI).
Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem jährlich in Abhängigkeit der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen angepassten aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor.
So ergibt sich die Bruttorente, die um Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und gegebenenfalls um Beträge der Einkommensanrechnung gemindert wird.
Von der "Rentenformel" ist die Rentenanpassungsformel zu unterscheiden.
Aus der Multiplikation von werden persönliche Entgeltpunkte ermittelt.
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"Rentenformel".
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