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Der englische Begriff Renegade (engl. abtrünnig, Überläufer) beschreibt im kriminologischen Kontext ein fliegendes Verkehrsflugzeug, das im Verdacht steht, durch Luftpiraten als Waffe für einen terroristischen Angriff gegen Bodenziele verwendet zu werden.

Renegade-Fälle sind also spezielle Formen der Flugzeugentführung mit einer extrem hohen kriminellen Energie. Terroristen nutzen insbesondere die kinetische Energie des Flugzeuges und die Explosionskraft des Kerosins, um die größtmöglichste Wirkung auf das Ziel und eine hohe Anzahl an Opfern (Flugpassagiere, fliegendes Personal und die angegriffenen Personen am Boden) zu erreichen.

Die offizielle Definition lautet in Deutschland wie folgt:

„Lage, in der die Vermutung, der Verdacht oder die Gewissheit bestehen, dass ein Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet werden soll“.

Derartige Lagen zeichnen sich dadurch aus, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit zahlreicher Menschen wesentlich beeinträchtigt oder geschädigt werden kann und insofern eine Schadenslage zu besorgen ist (vgl. GGSK).

Der Begriff wird infolge der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA international seit 2002 genutzt, um das neue Bedrohungszenario zu beschreiben. Renegade wurde jedoch schon vorher im englischen Sprachgebrauch für Flugzeugentführungen verwendet.

Abwehr von Renegades


Die Abwehr und der eventuelle Abschuss eines Renegades liegt ausschließlich in nationaler Verantwortung. So ist die NATO nicht berechtigt, Entscheidungen zum Waffeneinsatz gegen Renegades zu treffen.

In Deutschland wurde im Oktober 2003 das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum eingerichtet, um den deutschen Luftraum vor solchen Bedrohungen zu schützen.

Dem Führungszentrum sind zwei in Neuburg an der Donau (Bayern) stationierte Alarmrotten, bestehend aus McDonnell Douglas F-4 Kampfflugzeugen, unterstellt, die innerhalb von 15 Minuten starten können.

Ziel der Kampfflugzeuge ist es, zuerst das verdächtige Verkehrsflugzeug visuell zu identifizieren, und wenn möglich Funkkontakt mit den Entführern aufzunehmen. Sollten diese nicht reagieren oder die Aufforderung zu landen ignorieren, werden die Kampfflugzeuge versuchen, durch entsprechende Manöver das Flugzeug abzudrängen und zum Landen zu zwingen (Funktion als Abfangjäger). Die letzte Warnung besteht aus einem Schuss mit der Bordkanone vor den Bug des Flugzeuges. Das letzte Mittel gegen ein Renegade-Luftfahrzeug ist der Abschuss des Verkehrsflugzeuges.

Das Luftsicherheitsgesetz, das dem Verteidigungsminister das Recht eingeräumt hätte, gem. Art. 35 Abs. 2, 3 GG, Renegade-Flugzeuge abzuschießen, wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Anfang 2006 in weiten Teilen als nicht verfassungsgemäß erachtet. Siehe dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz 2005.

Auf manchen Flügen sind Sky Marshals an Bord. Diese bewaffneten Polizeivollzugsbeamten können unter Umständen eine Entführung verhindern.

Vergleichbare Fälle


Schon vor den Anschlägen vom 11. September gab es vergleichbare Vorfälle: das sowjetische Militär schoss 1983 ein Passagierflugzeug der Korean Air Flug KAL007 über der sibirischen Halbinsel Kamtschatka ab, da dieses Flugzeug angeblich zu tief geflogen sei, keine Luftraumgenehmigung gehabt habe (es hatte eine unwissentliche Kursabweichung gegeben), aus Sicht der Sowjetunion angeblich Spionage hätte betreiben können und auf Anrufe per Funk nicht reagiert habe. Das sowjetische Militär entschied, das Flugzeug abzuschießen, wobei die 260 Passagiere und Besatzungsmitglieder ums Leben kamen.

Siehe auch


Terrorismus | Luftverkehr

 

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