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Die islamische Religionspolizei ( mutawwaʿ; Religionspolizisten heißen mutawwaʿūn bzw. mutawwaʿīn) ist die offizielle Polizei etlicher islamischer Staaten, die im Auftrag des Staates die Scharia-Vorschriften bezüglich des religiösen Verhaltens durchsetzt.

Begründet wird die Einrichtung einer Religionspolizei mit der koranischen Vorschrift Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar ("Das Gute gebieten und das Schlechte verbieten").

Aufgaben


Die Aufgaben der islamische Religionspolizei besteht darin, die Gesetze der Scharia durchzusetzen und Verhalten zu verhindern, das gegen die Regeln des Scharia-Islams verstößt. Sie ist dazu befugt, Männer und Frauen, die sich unterhalten und nicht verheiratet sind oder aus der selben Familie stammen, zu verhaften. Sie ist auch berechtigt, Produkte, die als unislamisch gelten, zu verbannen und zu konfiszieren wie z.B. Barbiepuppen, CDs/DVDs von westlichen Musikgruppen, Fernsehsendungen und Filmen.

Die islamische Religionspolizei achtet auch auf die Einhaltung islamischer Essensgebote, die unter anderem die Verhinderungs des Verkaufs von Alkohol sowie die Unterbindung des Verkaufs von Schweinefleisch umfassen.

Eine weitere Aufgabe ist es, die Konvertierung vom Islam zu einem anderen Glauben (irtidad) zu verhindern, was nach der Scharia mit dem Tode bestraft wird, sowohl für die Konvertiten als auch für die Missionare, in leichteren Fällen durch Verbannung und Deportation der Missionare.

Verbreitung


In Januar 2006 gab es eine islamische Religionspolizei in Algerien, Ägypten, Saudi-Arabien, Iran, Indonesien, Jemen, Libyen, Nigeria, Sudan, Uzbekistan, Afghanistan und Pakistan

Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien ist die Religionspolizei' als die "Behörde für die Verbreitung von Tugendhaftigkeit und Verhinderung von Lastern" bekannt. Die Religionspolizei stammt in Saudie-Arabien aus der konservativen Bewegung der Wahhabiten.

Die Religionspolizei patrouilliert in den Straßen des Landes, um unter anderem das Verhalten und die vorschriftsmäßige Kleidung von Frauen zu überwachen. Sie besitzt ebenfalls eine "Interne Abteilung", die Alkohol/Drogenschmuggel bekämpft.

Zum Valentinstag ist der Verkauf vieler Produkte in der "Liebes-Farbe" Rot verboten, um die Bevölkerung von diesem "heidnischen" Spektakel abzubringen. Die Religionspolizei verhindert den Verkauf roter Rosen, roter Plüschteddys, roter Glückwunschkarten und anderer roter Geschenkartikel, berichteten Ladenbesitzer *.

Es gibt in Saudi-Arabien ca. 3.500 Mitglieder der Religionspolizei, die von Tausenden von Freiwilligen unterstützt werden, die in der Befehlshierarchie direkt König Abdullah unterstellt sind. Oft ist die Religionspolizei gemeinsam mit der gewöhnlichen Polizei unterwegs, kann aber auch ohne Polizeieskorte patrouillieren. Vor kurzem hat die Religionspolizei eine eigene Homepage eröffnet, auf der es möglich ist, unislamisches Verhalten im Land anzuzeigen.

Gesetzliche Basis für die Mutawwa`in in Saudi-Arabien

Die gesetzliche Basis stammt aus dem Koran: Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar (arabisch: الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-ʾl-maʿrūf wa-ʾn-nahy ʿani ʾl-munkar), „gebieten, was recht ist, und verbieten, was verwerflich ist“ ist ein islamischer Grundsatz, der bereits im Koran mehrfach Erwähnung findet.

Zusätzlich wird die Religionspolizei durch folgenden Hadith legitimiert: "Das Herz weiß nicht, was recht ist und verbietet nicht, was verwerflich ist".

Primäre Legitimation aus dem Koran:

Sure 3, Vers 110:

Weitere Legitimationen aus dem Koran siehe Suren: 7,157; 9,71; 9,112; 22,41.

Daher verankert in der Grundordnung des Königreichs vom 3. Januar 1992 heißt es in Kapitel 5 („Rechte und Pflichten“), Artikel 23: "Der Staat schützt den islamischen Glauben, wendet die Schari'a an, gebietet, was recht ist und verbietet, was verwerflich ist."

Iran

Im Iran war die Religionpolizei besonders kurz nach der Islamischen Revolution besonders brutal und misshandelte regelmäßig Frauen, die sich nicht an die Vorschriften hielten. Auch die dauerhafte Entstellung des Gesichts durch Schnitte und Säure war nicht unbekannt.

Afghanistan

In Afghanistan überwacht nach einer kurzen Zeit der Freiheit seit Mitte 2002 wieder eine staatlich eingesetzt Religionspolizei die strikte Einhaltung islamischer Vorschriften. Dabei wird vor allem mit Geldbußen gedroht. Gefängnis und Peitsche sollen nur noch in besonders schweren Fällen zum Einsatz kommen.

Pakistan

In der pakistanischen Millionenstadt Peschawar hat das Parlament Mitte 2005 die Einsetzung einer Religionspolizei beschlossen.

Ägypten und Jemen

In Ägypten und im Jemen befinden sich die Mutawwaʿīn unter Führung der normalen staatlichen Polizei, um die staatlichen Interpretationen des Islam durchzusetzen. Hier haben die Mutawwaʿīn jedoch keine weitreichenden Befugnisse. Zusätzlich fehlt der Einfluss auf die Öffentlichkeit, wie er etwa in Saudi-Arabien vorhanden ist. Besonders in Ägypten wird die Muslimbruderschaft nicht von der Regierung unterstützt und steht den Interessen des Staates entgegen. Daher ist die Macht der Kleriker hier besonders beschränkt.

Nigeria

In einigen afrikanischen Ländern wie z.B. in Nigeria haben Stammesgruppen verschieden starke Beziehungen zur Regierung aufgebaut. Zusätzlich gibt es in einigen Dörfern kleine Gruppen, die nicht mit der Regierung in Verbindung stehen und trotzdem versuchen, die Scharia durchzusetzen.

Weblinks


Polizei | Islamisches Recht

Mutaween

 

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