Religionslehrer unterrichten hierzulande an allgemein bildenden Schulen und Berufschulen das Fach Religion bislang ausschließlich unter der Maßgabe christlicher (getrennt nach evangelischer und römisch-katholischer Konfession), jüdischer oder neuerdings auch muslimischer Glaubensvorstellungen. Gelegentlich gibt es projekthafte ökumenische Kooperationen zwischen evangelischen und römisch-katholischen RU-Unterrichtenden, die von den zuständigen Kirchenbehörden genehmigt werden müssen.
Je nach Bundesland verschieden anteilig wird christlicher Religionsunterricht (=RU) von Lehrern mit Religionsfakultas, Katecheten (in Berlin bald gänzlich ersetzt durch Religionspädagogen beziehungsweise Lehrer mit Religionsfakultas) und (Schul-)Pfarrern erteilt.
Der Religionsunterricht wird in der Verantwortung der jeweiligen (Landes-)Kirche durchgeführt. Dabei führen Schuldekane die Fachaufsicht und bei kirchlichen Lehrern die Fach- und Dienstaufsicht.
Siehe auch: Religionsunterricht
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