Der Rektor (lat. rector = Leiter) ist entweder der Leiter einer Schule (jedoch nicht eines deutschen Gymnasiums, dort ist die Bezeichnung Studiendirektor oder Oberstudiendirektor) oder das akademische Oberhaupt einer Hochschule. Letzterer kümmert sich im Gegensatz zum Kanzler um repräsentative Aufgaben sowie die Ausrichtung der Lehre und Forschung innerhalb des möglichen Rahmens. In anglikanischen Kirchengemeinden wird der ranghöchste Priester meist mit dem Titel "Rektor" bezeichnet.
Anstelle von Rektor wird auch die Bezeichnung Präsident verwendet.
Offizielle Anrede: Eure Magnifizenz.
Ein Rektor muss Professor sein, wird allerdings für die Zeit seiner Tätigkeit (anders als die meisten Dekane) von der üblichen Tätigkeit freigestellt.
Die Schweizer Gymnasien werden in der Regel von einer Schulleitung geführt. Diese besteht aus dem Rektor, dessen Funktion mit jener des Oberstudiendirektors an deutschen Gymnasien vergleichbar ist, und je nach Schulgrösse einem oder mehreren Prorektoren, vergleichbar mit den Studiendirektoren in Deutschland.
In der Katholischen Kirche ist der Rektor der oberste Geistliche einer Kirche, die nicht Pfarrkiche ist, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder einem Frauenkloster.
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