L-Zeichnen.png Das Reißbrett dient technischen Zeichnern, Konstrukteuren und Architekten zum Erstellen technischer Zeichnungen und Bauzeichnungen, also zum Anfertigen von „Rissen“: Grundrissen, Aufrissen und dergleichen, für die technisch orientierte, meist die sichtbaren Kanten zeigende Darstellung von Ansichten, wenn ein Objekt durchgeschnitten würde, also sozusagen virtuell „aufgerissen“ werden könnte.
Das Reißbrett hat eine Mindestabmessung, so dass ein DIN A3-Blatt darauf befestigt werden kann. Es gibt transportable Varianten für den Arbeitstisch, und selbständige, als Büromöbel fungierende Reißbretter. Die Zeichenfläche kann bei Standgeräten (Zeichenmaschinen) oft in der Höhe und Neigung verstellt werden. Bei größeren Reißbrettern findet man eine Vorrichtung zum Messen, Auftragen und Übertragen von Koordinaten und Bemaßungsangaben, entweder in Form von Kantenwagen-Parallel-Führungen, oder mittels Scheren-Parallelogrammführungen mit Gewichtsausgleich.
Ergänzt wird das Reißbrett durch Zeichengeräte (Reißzeug, Lineale, Zeichendreiecke, Winkelmesser, Bleistifte, Beschriftungsschablone, Maßstäbe, Tuschefüller, Kratzklingen, Glasfaserradierer).
Das Reißbrett ist Vorläufer von CAD (Computer Aided Design) und wurde mittlerweile von Computer-unterstützen Systemen weitgehend verdrängt.
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