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Reisepässe sind Ausweisdokumente, die von Staaten ausgegeben werden, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen.

Beim Reisepass handelt es sich um diejenige Form des Passes, die für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird. Zu unterscheiden sind hiervon insbesondere der Dienstpass und der Diplomatenpass, die für dienstliche Reisen bestimmt sind.

Zahlreiche Staaten stellen Reisepässe in unterschiedlichen Varianten aus, etwa als vorläufigen Pass oder als Pass mit einer größeren Anzahl von Seiten für Vielreisende. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.

Zu den allgemeinen Funktionen von Pässen oder Passersatzpapieren sowie zum deutschen Passrecht für Ausländer siehe unter Pass (Dokument).

Bundesrepublik Deutschland


Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsbürger ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz (Passgesetz (PaßG)). Es gibt zwei Versionen: den sog. Europapass (auch kurz als "Europass" bezeichnet) sowie den sog. vorläufigen Reisepass. Jede/r Deutsche kann von Geburt an einen Reisepass erhalten, bei Minderjährigen bedarf der Antrag jedoch der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Der Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, wie es auf der letzten Innenseite des Passes vermerkt ist.

Europapass

Erika mustermann.jpg Der Europapass hat eine bordeauxrote Umschlagsfarbe. Dieser Pass hat eine eingeheftete Plastikkarte (sog. Reisepasskarte) mit den wichtigsten persönlichen Daten des Antragstellers. Er wird seit dem 1. Januar 1988 hergestellt; zuständig ist die Bundesdruckerei. Die Passgültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist vor allem, dass sich die äußere Gestalt bei Babys, Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen schneller ändert als bei älteren Erwachsenen. An Bedeutung verloren hat vor dem Hintergrund der Absenkung des Einberufungshöchstalters die Absicht, durch kurze Passgültigkeiten ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, zu verhindern. Die Ausstellungsgebühr eines nur 5 Jahre gültigen Passes ist günstiger als die eines 10 Jahre gültigen Reisepasses.

Seit dem 1. Juli 2003 kann statt des üblichen 32 Seiten umfassenden Reisepasses, ein 48-Seiten-Pass (für Vielreisende) gegen einen Gebührenaufschlag beantragt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem ist ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passbild nötig.

Die Ausstellung dauert ca. 3-8 Wochen. Gegen Zusatzgebühr ist eine Ausstellung in ca. 3 Werktagen möglich.

Die Seriennummer setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • vierstellige Behördenkennzahl
  • fünfstellige laufende Nummer
  • einstellige Prüfziffer

Seit Januar 2004 ist die Prüfziffer nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden.

Spätestens seit 2002 werden Reisepässe auch mit Weißlichthologrammen ausgestattet.

In einige Länder der EU kann auch mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass noch eingereist werden. Allerdings verlangen z. B. manche Fluggesellschaften zwingend die Vorlage eines gültigen Ausweises.

Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige maschinenlesbare Reisepass hat eine grüne Farbe. Dieser Ausweis hat nur vorläufige Funktion und ist unabhängig vom Alter des Antragstellers nur ein Jahr gültig. Üblicherweise wird der vorläufige Reisepass nur noch dann ausgestellt, wenn gleichzeitig ein Europapass beantragt wird. Seit Januar 2006 wird der neue vorläufige Reisepass nach dem Muster des Europapasses ausgestellt. Er enthält daher eine Reisepasskarte in Form eines bedruckten Aufklebers und ist maschinenlesbar. Ab 01. Mai 2006 können Inhaber eines vorläufigen maschinenlesbare Reisepass nicht mehr ohne Visum in die USA einreisen. Das so genannte Visa-Waiver-Verfahren gilt nur für den Europapass und den neuen Kinderreisepass.US Botschaft in Berlin unter * Für kurzfristige Reisen in die USA steht die Möglichkeit einer beschleunigten Ausstellung eines (endgültigen) Reisepasses in ca. 3 Werktagen zur Verfügung.

Beim vorläufigen Reisepass nach altem Muster, der ab Januar 2006 nicht mehr ausgestellt wird, fehlte die Reisepasskarte, er hatte ein eingeklebtes Foto und wurde teils handschriftlich ausgefüllt. Dies hatte den Grund darin, dass der Europass erst in der Bundesdruckerei (insbesondere wegen der Reisepasskarte) in Berlin hergestellt werden muss, was früher etwa 6-8 Wochen dauerte. Der vorläufige Reisepass kann grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Unter Umständen kann es in einigen Städten einen Arbeitstag bis zur Aushändigung dauern. Seit dem 26. Oktober 2004 ist eine Einreise in die USA mit diesem vorläufigen Reisepass nach altem Muster nicht mehr visumfrei möglich.

Zweitpass
Bei nachvollziehbarer Begründung kann ein Zweitpass, evtl. Drittpass beantragt werden. Beispiele wären Reiserouten durch Länder, die in Feindschaft stehen und bei Vorhandensein eines Stempels des jeweils anderen Landes die Einreise verweigern, wie israelische Stempel bei anschließendem Besuch von arabischen Ländern (ausgenommen Ägypten). Oder man ist beruflich (z. B. als Journalist) auf mehrere Pässe angewiesen, um sich frei bewegen zu können, während der andere Pass bei Botschaften zur Visumserteilung ist. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu 10 gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich, allerdings haben die zusätzlichen Pässe eine Gültigkeit von 5 Jahren oder weniger.

Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)

Reisepass_epass.jpg Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf Druck der USA, die Pässe der Mitgliedsstaaten mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten.Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004. Am 22. Juni 2005 billigte das deutsche Bundeskabinett einen Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily zur Einführung eines solchen Reisepasses, der ihn als "wichtigen Schritt auf dem Weg zur Nutzung der großen Fortschritte der Biometrie für die innere Sicherheit" bezeichneteElektronische Pässe sind beschlossene Sache Handelsblatt.com, 22. Juni 2005.Als Nebeneffekt der Passausstellung werden alle zukünftigen Passinhaber sich einer (etwas vereinfachten) erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen. Dabei müssen folgende Daten angegeben werden: Vornamen und Familienname, Geburtsort und -datum, Wohnort, Geschlecht, Körperhöhe, Augenfarbe, Passfoto, Unterschriftenprobe. Neu erfasst werden zwei Fingerabdrücke.

Im maschinenlesbaren Teil des Ausweises werden sich dann mindestens folgende Informationen befinden: Vornamen, Familienname, ausstellender Staat, Passnummer, Geschlecht, Geburtsdatum und Ablaufdatum des Passes. In einem kontaktlosen Chip (RFID-Chip) werden zudem biometriefähige Passfotos und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Die Chipintegration begann am 1. November 2005, die Aufnahme der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers in einer zweiten Stufe ab März 2007 erfolgen. Als Software zum Lesen der auf dem Chip gespeicherten Information kommt (als internationale Referenzimplementierung) das im Auftrag des BSI entwickelte Golden Reader Tool zur Anwendung.

Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden vor allem von den USA gefordert. Als Druckmittel verwendet die USA unter anderem die Drohung, EU-Bürgern keine Visumfreiheit mehr bei der Einreise in die USA zuzugestehen. Seit dem 26. Oktober 2004 ist der maschinenlesbare Reisepass (wie er in der EU als Europapass bereits Standard ist) bei Reisen von Deutschen in die USA Pflicht. Pässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich die biometrischen Daten integrieren. Ziel ist, dass alle USA-Einreisenden bereits in ihrem Herkunftsland biometrisch erfasst werden. Daneben müssen sich alle USA-Einreisende im Rahmen des Programms US-VISIT bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabdruck und Foto unterziehen.

Es ist zu erwarten, dass die Verpflichtung zu maschinenlesbaren biometrischen Daten auch auf bundesdeutsche Personalausweise übertragen wird. Dies wird für das Jahr 2007 erwartet.

Datenschutzrechtliche Problematik
Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten RFID-Chips im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Daten ohne willentliche und aktive Handlung des Besitzers (wie dem Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden könnten. Dieses unbemerkte Auslesen könnte z.B. allein durch das Passieren eines Durchgangs erfolgen (in der Art wie es an Ein- und Ausgängen zu Kaufhäusern zur Diebstahlsicherung erfolgt) oder durch Annäherung einer Person mit einem mobilen Lesegerät auf wenige Meter zum Betroffenen bzw. seinem Reisepass. Bei europäischen Reisepässen wird das Auslesen durch Unbefugte allerdings durch ein Verfahren namens Basic Access Control unterbunden. Dabei ist das Auslesen des Chips nur dann möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, das Dokument also einem Beamten ausgehändigt wurde. Das Lesegerät muss sich mit den Daten aus der maschinenlesbaren Zone am RFID-Chip anmelden, schlägt diese Anmeldung fehl, so bleibt der Chip stumm. Weiterhin können nur zugelassene Lesegeräte den Chip auslesen, die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Die USA wenden bei ihren eigenen Reisepässen dieses Verfahren nicht an, was von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU heftig kritisiert wird. Insbesondere für seine Aktivitäten zur Einführung des biometrischen Reisepasses bekam Otto Schily den BigBrother-Lifetime-Award 2005.

Ein Sicherheitsrisiko ist auch die bestimmungsgemäße Verwendung. Jedes Land, das die entsprechenden Lesegeräte gekauft hat, kann die mit Biometrie-Technik nutzbaren Daten des Passes auslesen, speichern und verarbeiten. Auch dagegen gibt es Schutz. Der RFID-Chip läßt sich in einer handelsüblichen Mikrowelle zerstören. Dazu wird das Gerät auf die niedrigste Stufe (Wattzahl) eingestellt, der ePass hineingelegt und der Einschalter nur für Bruchteile von Sekunden eingeschaltet. Danach ist der "Schnüffel-Chip" in der Regel zerstört. Dabei kann durch ein kurzes Aufflammen des RFID-Chips allerdings auch der Pass zerstört werden! Der Pass behält seine volle Gültigkeit, da er weiterhin eine Identifikation der Person ermöglicht. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Reisepass ein Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist und eine vorsätzliche Beschädigung verboten ist.

Kosten
Am 1. November 2005 wurde der elektronische Reisepass in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Nach der Passgebührenverordnung Passgebührenverordnung §1 ergeben sich folgende Gebühren: Der ePass kostet 59 Euro mit einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für Personen unter 26 Jahren kostet der ePass nur 37,50 Euro, der aber nur 5 Jahre gültig ist. Ein vorläufiger Reisepass (ein Jahr Gültigkeit) kostet 26 Euro. Dies sind aber nur die Kosten, die der Inhaberin oder dem Inhaber berechnet werden. Die Passherstellung wird vom Steuerzahler subventioniert.

Mit der geplanten Einführung digital gespeicherter biometrischen Daten im Reisepass zum 1. November 2005 hat sich die Reisepass-Herstellung wie vorausgesagt deutlich verteuert. Die Kosten werden auf die Ausweis-Inhaber umgelegt. Vor dem 1. Juni 2005 sprachen Berichte von einer Passgebühr von 130 Euro; dies wurde damals von der Regierung zurückgewiesen. Mit 59 € hat sich der Preis für Reisepässe dennoch mehr als verdoppelt. Diese deutliche Preiserhöhung müssen auch diejenigen Passbesitzer hinnehmen, die nicht in die USA reisen wollen.

Bei einer Beantragung an einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) sind zusätzlich noch Gebühren für eine Amtshandlung im Ausland nach dem Auslandskostengesetz zu entrichten, die Gebühren dürfen bei Auslandsvertretungen nach §20 des Passgesetzes Passgesetz §20 zwischen 0% und 300% der inländischen Gebühren betragen, um Kaufkraftunterschiede auszugleichen. Für eine Ausstellung außerhalb der Dienstzeit kann die Gebühr auf bis zu 200% des sonst fälligen Betrages festgesetzt werden.

Nichtbiometrischer Reisepass nach 2005

Wer einen "alten" - d.h. nicht mit biometrischen Daten ausgestattenen - Reisepass besitzt, kann diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiternutzen.

Einreise in die USA mit einem nichtbiometrischen Pass
Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt, fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die eine visumfreie Einreise und Transit in die USA weiterhin zulässt. Es ist davon auszugehen, dass alle deutschen Reisepässe, die jetzt im Umlauf sind, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen. Mit vorläufigen Pässen (auch maschinenlesbaren) ist eine visumfreie Einreise in die USA nicht mehr möglich (s. o.). Für eine visumfreie Einreise in die USA sollte deshalb gleich ein endgültiger Pass beantragt werden. Gegen eine Zusatzgebühr von 32 Euro kann er innerhalb ca. 3 Werktagen (sog. Express-Pass) ausgestellt werden.

Historische Eintragungen

Beruf
Bei Einführung der ersten Reisepässe in den 1950er Jahren hatte die Bundesrepublik Deutschland zwar die Passgesetzhoheit, jedoch behielten sich die Alliierten die Bestimmungen zum Reiserecht vor. Hierbei war für Deutsche, die reisen wollten, ein Visum vorgeschrieben. Für dieses musste zwingend der ausgeübte Beruf angegeben werden. Dies ist heute auch noch so bei einem beantragten Visum, jedoch steht die Berufsangabe heute nur noch im Visumsantrag selbst. Dies war jedoch der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in "den Osten", das damalige "sozialistische Ausland". Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte sie mit der Einführung neuer Pässe in den 60er Jahren (mit Verordnung vom 12. Juni 1967) entfallen.

"besondere Kennzeichen"
Bis 1988 war das Angabenfeld "besondere Kennzeichen" in bundesdeutschen Reisepässen enthalten. Wegen möglicher Diskriminierungen von Personen, bei denen unter den "besonderen Kennzeichen" insbesondere körperliche Merkmale aufgeführt wurden, wurden diese zuletzt durch "-" gekennzeichnet und bei der Einführung der Europass-Muster ganz weggelassen.

Schweiz


Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizerkreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt.

Österreich


Reisepass Österreich.jpg In Österreich gibt es ebenfalls den bordeauxroten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (außer bei Kindern unter 12, hier: 1/4/5 Jahre je nach Alter) und kann nicht verlängert werden, im Gegensatz zu den alten grünen Pässen oder noch älteren beige-farbenen, die fünf Jahre galten, aber einmal um weitere fünf Jahre verlängert werden konnten. Österreichische grüne Pässe, die im Ausland (Botschaften, Konsulate usw.) ausgestellt wurden, hatten hingegen eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Ungültig können Pässe auch bei Nichterkennen der Person nach dem Foto werden, sodass sich die praktische Gültigkeit bei Kindern verkürzt.

Ab 16 Juni 2006 werden biometrische Pässe (sogenannte "Sicherheitspässe") ausgegeben die mit einem elektronischen Chip versehen sind. Hierfür wird nur noch ein Foto benötigt das gewisse Kriterien erfüllen muss. Weiterhin können die jetzt ablaufenden Pässe einmalig bis zum 31. Dezember 2006 verlängert werden, in manchen Ländern wird aber verlangt, dass der Reisepass bei der Ausreise noch gewisse Monate gültig ist. (Nähere Infos bei der jeweiligen Botschaft) Die Ausstellungsdauer ist aufgrund der neuen gegebenheiten nicht genau bekannt und wird auf 6 Tage bis zwei Wochen geschätzt.

In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses (oder eines Personalausweises) immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, wo beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird. In die Schengen-Staaten darf auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden. Die gilt nicht für die restlichen EU-Staaten (z.B. Großbritannien).

Mit Reisepässen, die ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, kann nur dann noch visafrei in die USA eingereist werden, wenn diese nachträglich behördlicherseits mit einem Aufkleber ("Fotovignette") mit einem gedruckten Digitalbild des Inhabers ausgestattet werden. Diese Vignetten werden übergangsweise bis zur Einführung der Sicherheitspässe ausgestellt und gelten ein Jahr.

Ausgestellt wird er in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Die einzige zulässige nachträgliche Änderung ist die Eintragung von Kindern. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

Siehe auch


Quellen


Weblinks


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