Die Reichsärztekammer wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) geschaffen. Dadurch wurden der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst. Rechtsnachfolger wurden die neu gegründete Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands.
Der Leipziger Arzt Hermann Hartmann sendete am 25. Juli 1900 einen offenen Brief an die Ärzteschaft mit der Aufforderung, sich zu organisieren. Der "Schutzverband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen" wird am 13. September 1900 gegründet. Im ersten Satzungsentwurf wurde jedoch der Name "Verband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen" festgelegt. Bis 1924 wurde allgemein die Kurzform "Leipziger Verband" verwendet.
1913 wird das "Berliner Abkommen" zwischen "Leipziger Verband" und den großen Kassenverbänden geschlossen. Es regelt die Beziehung zwischen Ärzten und Krankenkassen.
1931 entstehen Vorstufen der heutigen Kassenärztlichen Vereinigungen: der Hartmannbund schließt einen Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassenverbänden. Er trat am 1. Januar 1932 in Kraft. Das "Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD)" vom 2. August 1933 ersetzt die vom Hartmannbund gebildeten örtlichen KVen, die zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts werden. Der Deutsche Ärztevereinsbund und der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund werden zusammengeschlossen.
Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts | Organisation (Nationalsozialismus)
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"Reichsärztekammer".
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