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Die Reichsärztekammer wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) geschaffen. Dadurch wurden der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst. Rechtsnachfolger wurden die neu gegründete Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands.

Vorläufer


Als Vorläufer kann der 1872 gegründete "Deutscher Ärztevereinsbund" (Gesamtverband der "wirklich approbierten" Ärzte) angesehen werden.

Der Leipziger Arzt Hermann Hartmann sendete am 25. Juli 1900 einen offenen Brief an die Ärzteschaft mit der Aufforderung, sich zu organisieren. Der "Schutzverband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen" wird am 13. September 1900 gegründet. Im ersten Satzungsentwurf wurde jedoch der Name "Verband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen" festgelegt. Bis 1924 wurde allgemein die Kurzform "Leipziger Verband" verwendet.

1913 wird das "Berliner Abkommen" zwischen "Leipziger Verband" und den großen Kassenverbänden geschlossen. Es regelt die Beziehung zwischen Ärzten und Krankenkassen.

1931 entstehen Vorstufen der heutigen Kassenärztlichen Vereinigungen: der Hartmannbund schließt einen Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassenverbänden. Er trat am 1. Januar 1932 in Kraft. Das "Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD)" vom 2. August 1933 ersetzt die vom Hartmannbund gebildeten örtlichen KVen, die zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts werden. Der Deutsche Ärztevereinsbund und der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund werden zusammengeschlossen.

Auflösung


1945 wird die "Reichsärztekammer" und die "Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands" durch den Kontrollratsbeschluß aufgelöst.

Nachfolge


1946 werden die "Arbeitsgemeinschaft westdeutscher Ärztekammern" und der "Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der kassenärztlichen Vereinigungen in den Westzonen" neu gegründet.

Siehe auch


Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts | Organisation (Nationalsozialismus)

 

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