Ein Reichsverweser nimmt die Vertretung des Königs während einer Thronvakanz wahr, also bei längerer Abwesenheit des Königs oder in der Zeit zwischen dessen Tod und der Thronbesteigung seines Nachfolgers.
Reichsverweser in Deutschland
Im
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war die Reichsverweserschaft im Amt des Reichsvikars institutionalisiert.
Nach der
Märzrevolution von
1848 schuf auch die
Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers.
Der Reichsvikar
Im Römisch-Deutschen Reich gab es zeitweise Reichsvikare für die deutschen und italienischen Gebiete sowie für das
Arelat. Für Deutschland schrieb
1356 die
Goldene Bulle eine bereits früher bestehende Regelung zur Reichsverweserschaft endgültig fest: Danach war der
Pfalzgraf bei Rhein Reichsvikar (
vicarius imperii oder
provisor imperii) für die Gebiete fränkischen Rechts, der
Kurfürst von Sachsen dagegen für die Gebiete sächsischen Rechts. Zu ihren Kompetenzen gehörten unter anderem die Fortführung der laufenden Geschäfte des Königs, die
Hofgerichtsbarkeit und die Vergabe von
Reichslehen mit Ausnahme der
Fahn- und
Szepterlehen. Über das
Reichsgut durften sie nicht verfügen.
Das Reichsvikariat über
Italien, dessen Besetzung zeitweise die Päpste als ihr Recht beanspruchten, war zwischen den
Herzögen von
Savoyen und
Mantua umstritten.
Während der häufigen Abwesenheit Kaiser
Friedrichs II. im Reich ernannte dieser als Stellvertreter und Vormund für seine Söhne
Heinrich (VII.) und
Konrad IV. sogenannte
Reichsgubernatoren.
Der Reichsverweser 1848/49
Die in der
Frankfurter Paulskirche tagende Nationalversammlung, das erste frei gewählte deutsche
Parlament schuf am
27. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer
Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der
Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt der provisorischen Zentralgewalt setzte die Nationalversammlung einen Reichsverweser ein, den liberal gesinnten,
österreichischen Erzherzog Johann. Er sollte dieses Amt so lange ausüben, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.
Die unter Erzherzog Johann arbeitende Reichsregierung hat aber nie tatsächliche Macht ausgeübt, da die deutschen Einzelstaaten die Exekutivgewalt in ihren Händen behielten. Nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und dem damit verbundenen Scheitern der Paulskirchenverfassung, trat Erzherzog Johann am 10. Dezember 1849 als Reichsverweser zurück.
Der Reichsverweser nach dem I. Weltkrieg
Nachdem Reichskanzler
Max von Baden 1918 die
Abdankung von
Wilhelm II. verkündet und sein Amt
Friedrich Ebert übergeben hatte, bat ihn Ebert, das Amt des Reichsverwesers als provisorisches monarchisches Staatsoberhaupt zu übernehmen. Von Baden lehnte dies ab und die Position des deutschen Staatsoberhauptes blieb bis zur Wahl Eberts zum Reichspräsidenten im Folgejahr vakant.
Der Reichsverweser nach den Staatsstreichplänen vom 20. Juli 1944
In den Planungen um den Staatsstreich, der am 20. Juli 1944 scheiterte, war
Ludwig Beck als Reichsverweser vorgesehen.
Situation in der Bundesrepublik
Auch wenn es heute die Bezeichnung "Reichsverweser" nicht mehr gibt, nimmt doch der Präsident des Bundesrates im Falle der "vorzeitigen Erledigung" des Amtes des Bundespräsidenten eine ähnliche Stellung ein. Man kann den Bundesratspräsidenten somit als eine Art "Bundesverweser" bezeichnen.
Reichsverweser in Ungarn und Finnland
Das Ende des 1. Weltkriegs bedeutete auch das Ende der
Monarchien in
Österreich-Ungarn und
Russland. In einigen ihrer Teilgebiete kam es dauerhaft oder zeitweise zur Bestellung von Reichsverwesern.
Reichsverweser Horthy in Ungarn
Die k. u. k.-Monarchie Österreich-Ungarn löste sich 1918 in zahlreiche neue
Nationalstaaten auf.
Ungarn blieb nach einem kurzen republikanischen Zwischenspiel unter
Mihály Károlyi und
Béla Kun weiterhin Königreich. Da jedoch das Haus
Habsburg als Herrscherdynastie weder in Ungarn selbst noch bei den umliegenden
Nachfolgestaaten mehr akzeptiert wurde und auch keine anderen
Thronprätendenten bereit standen, galt die
Stephanskrone als verwaist. Daher übte
Admiral Miklós Horthy von
1920-
1944 das Amt des Staatsoberhaupts als Reichsverweser (
kormányzó) aus. (In Ungarn kursierte damals der Scherz, ein Admiral ohne Flotte regiere ein Land ohne Küste als Königreich ohne König). In der Absicht, das Provisorium in die dauerhafte Herrschaft seiner Familie umzuwandeln, ließ Miklós Horthy im Februar
1942 seinen älteren Sohn
István Horthy vom ungarischen Parlament zum "stellvertretenden Reichsverweser" (
kormányzó-helyettes) wählen. Bevor jedoch Horthy seine Pläne vollenden und seinem Sohnes auch das Nachfolgerecht sichern konnte, verunglückte dieser am
20. August 1944 tödlich.
Nach dem von Hitler erzwungenen Rücktritt Horthys im November 1944 übte der Führer der faschistischen Pfeilkreuzler-Bewegung, Ferenc Szálasi, bis zum Kriegsende 1945 als "Führer der Nation" und Ministerpräsident faktisch auch das Amt des Staatsoberhauptes aus, obschon dessen Funktionen von einem Staatsrat bzw. Regentschaftsrat(anstelle eines einzigen Reichsverwesers) wahrgenommen wurden. Nach der kommunistischen Machtübernahme 1945 bestand das Königreich Ungarn zwar formell noch bis Februar 1946 weiter, doch die Funktion des nicht vorhandenen Monarchen wurde nicht mehr durch einen Reichsverweser, sondern durch einen "Obersten Nationalrat" ausgeübt.
Zwei Reichsverweser in Finnland
Ähnliche Verhältnisse herrschten
1918/
19 auch in
Finnland, das von 1809 bis 1917 als
Großfürstentum zum Kaiserreich
Russland gehört hatte. Nach der Abdankung des letzten
Zaren
Nikolaus II. im März 1917 erklärte das finnische Parlament im Dezember 1917 das Land für unabhängig, ohne über die endgültige Staatsform zu befinden. Der Leitende Minister
Pehr Evind Svinhufvud amtierte zugleich provisorisch als Staatsoberhaupt. Nach dem deutsch-russischen
Frieden von Brest-Litowsk geriet Finnland 1918 kurzfristig unter den Einfluss des deutschen Kaiserreichs. Dies führte im Mai 1918 zur Proklamation des Königreiches Finnland, für das Svinhufvud die Funktion eines Reichsverwesers oder Regenten - finnisch:
valtionhoitaja, schwedisch:
riksföreståndare - bis zum Amtsantritt eines noch zu wählenden Monarchen übernahm. Im Oktober 1918 wählte der finnische Reichstag den deutschen Prinzen
Friedrich Karl von Hessen zum König. Dieser nahm die Wahl zunächst an, trat das Amt jedoch aufgrund der wenig später erfolgten Kriegsniederlage Deutschlands im
Ersten Weltkrieg und der
Novemberrevolution von 1918 niemals an. Im Dezember 1918 verzichtete er formell auf die Krone.
Zugleich trat der bisherige Reichsverweser Svinhufvud zurück und wurde durch den Oberbefehlshaber der finnischen Armee, General Carl Gustav von Mannerheim, ersetzt. Hatte Svinhufvud vor allem mit den Deutschen zusammenarbeiten müssen, um Finnlands neue Unabhängigkeit zu sichern, ging es Mannerheim nunmehr um die internationale Anerkennung Finnlands als souveräner Staat durch die demokratischen Siegermächte der Entente. Der Ausgang des Weltkrieges hatte die Beibehaltung einer monarchischen Staatsform obsolet gemacht. Im Juli 1919 wurde Finnland daher zur Republik proklamiert und Reichsverweser Mannerheim durch einen gewählten Präsidenten ersetzt.
Siehe auch
Rechtsgeschichte
Rigsforstander | Regent | Valtionhoitaja | Riksforstander | Riksföreståndare