Noch während der Zeit des Nationalsozialismus fanden folgende Wahlen zum Reichstag statt:
Bei all diesen Veranstaltungen stand jeweils nur die NSDAP zur Wahl, bei Volksabstimmungen gab es hingegen die Möglichkeit der Gegenstimme. Jedoch wurde gemäß den Regelungen der Weimarer Verfassung für je 60.000 abgegebene Stimmen ein Sitz erteilt.
Da, wie in Diktaturen üblich, eine extrem hohe Wahlbeteiligung bestand, aber natürlich auch wegen der neuen zum Reich gehörenden Gebiete, nahm das Parlament bedeutend größere Ausmaße an, als noch 1933. (Zuletzt 800 Abgeordnete, Adolf Hitler war dabei Nr. 433, gewählt im Wahlkreis 24)
Daneben fand 1934 im Deutschen Reich auch die Volksabstimmung vom 19. August 1934 statt. (Reichspräsidentschaft)
Der Reichstag trat zum letzten Mal am 26. April 1942 zusammen, dabei proklamierte er Adolf Hitler zum Obersten Gerichtsherrn, insgesamt hatte der Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus nur 20 Sitzungen; die Gesetzgebung lag seit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 in der Hand der "Reichsregierung", faktisch bei Hitler.
Nationalsozialismus | Historische Legislative | Wahl in Deutschland
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"Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus)".
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