Der Reichstag der Weimarer Republik (1919 bis 1933) war das Parlament, der Träger der Reichsgewalt als Vertretung des souveränen Volkes.
Nach der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 wurde der Reichstag alle vier Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Verhältniswahlrecht (ein Abgeordneter auf 60.000 Stimmen) gewählt. Der Reichstag beschloss die Reichsgesetze und war zuständig für den Beschluss über den Haushaltsplan, die Entscheidung über Krieg und Frieden sowie die Bestätigung einzelner Staatsverträge. Der Reichspräsident hatte das Recht zur Auflösung des Reichstages. Reichskanzler und/oder Reichsminister mussten zurücktreten, wenn der Reichstag ihnen das Vertrauen entzog.
In den Krisenjahren der Weimarer Republik (1931 bis 1933) war dem Reichstag eine einheitliche politische Willenbildung nicht mehr möglich.
Mit dem Begriff "Reichstag" wird auch das Parlamentsgebäude in Berlin bezeichnet, das 1894 eingeweiht wurde. Es konnte diese Funktion jedoch nur 39 Jahre lang wahrnehmen, bis es am 27. Februar 1933 ausbrannte. Wer Urheber der Brandstiftung war, konnte nie restlos geklärt werden und ist bis heute umstritten. Nutznießer waren jedenfalls die Nationalsozialisten, die erst seit vier Wochen an der Regierung waren und den Reichstagsbrand propagandistisch groß ausschlachteten, da eine Reichstagswahl vor der Tür stand. Das Parlament tagte von da an in der Kroll-Oper. Das Reichstagsgebäude wurde im Bombenhagel des Zweiten Weltkrieges teilweise zerstört. Nach verschiedenen Phasen des Wiederaufbaus in der Nachkriegszeit wurde es erst in den 1990-er Jahren grundlegend umgebaut und mit einer neuen Kuppel gekrönt. Seit 1999 ist es Sitz des Deutschen Bundestages.
Nach dem Reichstagsbrand gab der neue Reichstag, der am 5. März 1933 gewählt worden war, mit der Zustimmung zum sog. Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 A. Hitler den Weg frei zur Errichtung der Nazi-Diktatur. Mit dem Verbot der Linksparteien und der Selbstauflösung der Mitte- und Rechtsparteien im Frühjahr 1933 wurde der Reichstag zu einem von der NSDAP beherrschten Einparteienparlament. Seine letzte Sitzung fand am 26. April 1942 statt.
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"Reichstag (Weimarer Republik)".
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