Der Begriff Freie Reichsstadt bezeichnet umgangssprachlich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation sowohl jene Kommunen, die keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden, als auch manche Bischofsstädte, die eine gewisse Autonomie erworben hatten, zum Beispiel dem Kaiser keine Heerfolge leisten mussten. Erstere wurden ursprünglich als Reichsstädte bezeichnet, letztere als Freie Städte. Diese Städte wurden ab dem 15. Jahrhundert im Städtekolleg unter dem Sammelbegriff "Freie und Reichsstädte" zusammengefasst, woraus der Volksmund den Begriff "Freie Reichsstadt" gebildet hat, obwohl nicht viele Städte sowohl Freie Stadt als auch Reichsstadt waren.
Aus dem Status der Reichsunmittelbarkeit ergab sich für die Reichsstädte eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie waren im Inneren weitgehend autonom und verfügten im Allgemeinen über eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich und unterschied sie von den landständischen Städten, die einem Landesherren untertan waren. Als Reichsstände hatten die Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser. So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzuführen und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.
Die Freien Städte erhielten ihren Status durch vom Kaiser und/oder dem Bischof gewährte Freiheitsprivilegien. Sie waren denen der Reichsstädte meist ähnlich, mit dem Unterschied, dass sie auch von der Heerfolge (außer bei Kreuzzügen) und den Steuern befreit waren.
Im Laufe der Zeit konnten sich viele Freie Städte von diesem Rest geistlicher Stadtherrschaft emanzipieren (bei anderen ging der Status der Freien Stadt wieder verloren). Da die Freien Städte zusammen mit den Reichsstädten an den Reichstagen teilnahmen, wurden sie dort unter dem Begriff „Freie- und Reichsstädte“ zusammengefasst. Im Sprachgebrauch verschmolz diese Formel im Laufe der Zeit zur „Freien Reichsstadt“.
Etliche Reichsstädte wurden allerdings im Laufe der Zeit von der Königsherrschaft an benachbarte Landesherrschaften verpfändet, so wie die Stadt Nimwegen im Jahre 1247 an die Grafen von Geldern, und die Stadt Duisburg im Jahre 1290 an die Grafen von Kleve. Da das Königtum meist nicht genügend Finanzmittel aufbringen konnte, um diese Pfandsummen abzulösen, konnte dies das Ende der Reichsunmittelbarkeit für die betroffenen Städte bedeuten. In vielen Städten wurde seit der Verwaltungsreform unter Kaiser Karl V. der so genannte Hasenrat eingeführt, der durch den Adel und die Patrizier gebildet wurde und die Ständeversammlung nach und nach unwirksam machte.
Das heute belgische Dorf Kessenich war eine – in Deutschland vergessene – Freie Reichsstadt, bis am 5. April 1795 Frankreich das linke Rheinufer annektierte, damit auch preußische, kurkölnische und jülicher Gebiete, sowie die großen Reichsstädte Köln und Aachen und kleinere reichsunmittelbare kirchliche und weltliche Herrschaften.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden 45 der 51 noch bestehenden Reichsstädte mediatisiert und benachbarten Fürstentümern eingegliedert. Lediglich Augsburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen, Hamburg und Lübeck behielten den Status mit verminderten Rechten. Augsburg und Nürnberg wurden 1805/1806 von Bayern mediatisiert, die vier anderen blieben unabhängig über den Wiener Kongress 1815 hinaus und wurden in der Folge souveräne Staaten innerhalb des Deutschen Bundes.
Lange Zeit wurde die Reichsstadt der Frühen Neuzeit von den Historikern als einsamer Vorläufer der bürgerlichen Welt inmitten der aristokratischen Umwelt bewertet, was immer wieder zu Missverständnissen geführt hat. Mit modernen Republiken, aber auch mit den vormodernen Republiken wie Venedig oder den Vereinigten Niederlanden, hatten die Reichsstädte indes nichts zu tun. Die Tendenz, selbst als Glied der adligen Welt anerkannt zu werden, bestimmte die Politik vieler Reichsstädte, darunter Augsburg, Nürnberg, Köln, Frankfurt, Bremen und selbst kleinere Kommunen wie Schwäbisch Hall. Das herkömmliche Bild über die angeblich düsteren Zustände in den Reichsstädten des 18. Jahrhunderts hat seinen Ursprung ebenfalls in der Projektion ökonomischer Rationalität im modernen Sinne, die aber gerade nicht das Handeln von Ratsherren, Zünften und Bürgern bestimmte. Ebenso wie die Beschreibung der deutschen Geschichte in der Frühen Neuzeit als Verfallsgeschichte einem historischen Missverständnis entspricht, folgt auch die negative Bewertung der Reichsstädte in dieser Epoche zum Teil anachronistischen Vorstellungen („Niedergang“). Für viele epochale historische Prozesse boten Reichsstädte die Bühne (Buchdruck, die Reformation, Friedenskongresse). Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts behaupteten Reichsstädte ihre kulturelle, soziale und politische Stellung, insofern man sie, wie auch die Reichsgrafen und Reichsritter, als mindermächtige Glieder des Reiches versteht.
Als Freie Stadt wurde auch Danzig bezeichnet, als die Stadt von 1920 - 1939 unter Hoheit des Völkerbunds stand.
Außerdem gab es bis zur französischen Revolution elf elsässische Reichsstädte: Straßburg sowie die seit 1354 im Zehnstädtebund verbundenen Städte
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Bis zum Frieden von Nimwegen 1678/1679 waren
und bis zum Westfälischen Frieden 1648 darüber hinaus
Freie Reichstädte.
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