Die Reichsritterschaft war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft der freien uradligen Herren, die auf ihren Besitzungen in Schwaben, Franken und im Rheinland die unmittelbare Unterordnung unter Kaiser und Reich bewahren konnten, ohne jedoch auf den Reichstagen des Reiches Sitz und Stimme zu haben. Die Reichsritterschaft gehörte damit zum niederen Adel ohne Reichsstandschaft.
Deshalb organisierte sich die Reichsritterschaft ab der Mitte des 16. Jahrhunderts in insgesamt 15 Ritterorten, die wiederum, bis auf eine Ausnahme, seit 1577 in drei Ritterkreise zusammengefasst wurden. Die Ritterorte wurden seit dem 17. Jahrhundert, entsprechend dem Vorbild der Kantone der Schweizer Eidgenossenschaft, Ritterkantone genannt. Die sechs Kantone Odenwald, Gebürg, Rhön-Werra, Steigerwald, Altmühl und Baunach gehörten dem fränkischen, die fünf Kantone Donau, Hegau-Allgäu-Bodensee, Neckar-Schwarzwald, Kocher und Kraichgau dem schwäbischen und die drei Kantone Oberrhein, Mittelrhein und Niederrhein dem rheinischen Ritterkreis an. Der Kanton Niederelsass nahm als 15. Kanton eine Sonderstellung ein.
Seit 1577 fanden zwar als „Generalkorrespondenztage“ bezeichnete Zusammenkünfte der Reichsritterschaft statt, jedoch blieben die Kreise und besonders die Kantone auf Grund der starken territorialen Verankerung der Ritter wesentlich wichtiger.
Die Reichsritter wurden sehr häufig durch den Kaiser zu Kriegsdiensten herangezogen und gewannen dadurch einen sehr großen Einfluss im Militär und der Verwaltung des Reiches, aber auch auf die Territorialfürsten.
Jeder Kanton hatte seinen Ritterhauptmann und führte eine Adelsmatrikel (Rittermatrikel) über die zur Ritterschaft gehörenden Personen und Güter. Die Ritterschaft war befreit von Reichssteuern und Einquartierungen. Mit der Gründung des Rheinbundes im Jahre 1806 wurden die Gebiete der Reichsritterschaft der Hoheit der Fürsten, von deren Territorien sie umgeben waren, unterstellt. Die meisten Reichsritter nahmen den Freiherrntitel an.
Eine andere Kategorie der Reichsritterschaft war der vom Kaiser in den Reichsritterstand erhobene Briefadel, der keine Besitzungen in den „drei Ritterkreisen“ besaß.
Ein schönes Denkmal der Reichsritterschaft, das Palais der Reichsritterschaft, befindet sich in der Ortenau (Offenburg).
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