Brennendesynagoge.jpg am 9. November 1938]] Die Novemberpogrome 1938 (bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November auch „Reichskristallnacht“ oder „Reichspogromnacht“ genannt) waren eine vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Zerstörung von Leben, Eigentum und Einrichtungen der Juden im gesamten Deutschen Reich. Dabei wurden vom 7. bis 13. November 1938 etwa 400 Menschen ermordet oder in den Tod getrieben. Ab dem 10. November wurden ungefähr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, wo nochmals Hunderte ermordet wurden oder an den Haftfolgen starben. Fast alle Synagogen und viele jüdische Friedhöfe in Deutschland und Österreich wurden zerstört.
Die Pogrome markierten für alle Zeitzeugen sichtbar den Übergang von der Diskriminierung und Ausgrenzung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre später in den Holocaust an den europäischen Juden mündete.
Danach flaute die Verfolgung zunächst ab. Jüdische Unternehmen wurden zeitweise ausdrücklich nicht benachteiligt, um sensible Wirtschaftszweige nicht zu schädigen.R. Thalmann, Die Kristallnacht S. 13 Im März 1935 leitete Julius Streicher jedoch eine weitere Hetzkampagne gegen Juden ein, um die Bevölkerung auf strikte „Rassentrennung“ einzustimmen. Die Nürnberger Gesetze legalisierten diese im September. Zwar stieg die Zahl jüdischer Ausreiseanträge danach nicht wieder an; aber viele jüdische Unternehmer gaben dem Druck nach und verkauften ihre Firmen weit unter Wert oder schieden aus deren Leitung aus. Davon profitierten vor allem Warenhauskonzerne wie Horten, die Deutsche Bank und die Dresdner Bank.
1937 zeichnete sich ein Kurswechsel von der schleichenden Verdrängung der Juden aus der deutschen Privatwirtschaft zu ihrer schnellen Zwangsenteignung durch den Staat ab. Im Januar forderte der „Reichsführer-SS“ Heinrich Himmler erstmals öffentlich die „Entjudung Deutschlands“, die im 25-Punkte-Programm der NSDAP seit 1920 vorgezeichnet war. Sie könne am besten durch Mobilisieren des „Volkszorns“ und Ausschreitungen erreicht werden.H.-J. Döscher, „Reichskristallnacht“ S. 20 Im Oktober wies das „Kampfblatt“ der SS, Das Schwarze Korps, auf angeblich ungeschmälerte Macht der Juden in Handel und Industrie hin. Diese sei nicht länger zu dulden: Heute brauchen wir keine jüdischen Betriebe mehr.R. Thalmann, a.a.O. S. 15
Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht hatte wiederholt gegen Streichers Boykottkampagnen protestiert, weil sie den Handel störten, Preis- und Währungsstabilität, Deviseneinnahmen und damit die deutsche Wiederaufrüstung gefährdeten.W. Mairgünther, Reichskristallnacht S. 52 Er trat am 27. November 1937 zurück. Kurz darauf organisierte Streicher einen Weihnachtsboykott gegen jüdische Geschäfte, und Schachts Übergangsnachfolger Hermann Göring wandelte das Wirtschaftsministerium in ein „Exekutivorgan zur Durchführung des Vierjahresplans“ zur Aufrüstung um.H. Genschel, Verdrängung der Juden S. 144
Zum Jahresbeginn 1938 lag das offizielle staatliche Haushaltsdefizit bei zwei Milliarden Reichsmark. Die Schuldenaufnahme stieß an ihre Grenzen. Walther Bayrhoffer vom Reichsfinanzministerium fürchtete, das Reich würde zahlungsunfähig, da die Mefo-Wechsel zur Aufrüstung 1938 fällig wurden. Das hätte die Kriegsvorbereitung gefährdet, die nun verstärkt wurde: Adolf Hitler enthob Reichskriegsminister Werner von Blomberg und den Oberbefehlshaber des Heeres Werner von Fritsch am 4. Februar 1938 ihrer Ämter und übernahm selbst das Oberkommando der Wehrmacht. Am 12. März ließ er diese in Österreich einrücken.
Mit diesem „Anschluss“ kamen etwa 192.000 österreichische Juden zu den noch etwa 350.000 „Reichsjuden“ hinzu, so dass nun etwa 540.000 Juden im „Großdeutschen Reich“ lebten. Vor allem in Wien mit neun Prozent jüdischem Bevölkerungsanteil kam es nun zu wochenlangen Ausschreitungen. Jüdische Geschäftsinhaber wurden zu Tausenden von Schlägertrupps der SA aus ihren Läden, Betrieben und Wohnungen geprügelt; mittelständische NSDAP-Mitglieder übernahmen dann als „Kommissare“ die Geschäftsleitung. Sie sahen diesen Raub als „Wiedergutmachung“ für Nachteile vor der „Reichseinung“ und versuchten auch, Aufkäufen jüdischer Firmen durch kapitalkräftige deutsche Großkonzerne zuvorzukommen. Um die „wilden“ Enteignungen zu stoppen, erklärte „Reichskommissar“ Josef Bürckel die „Kommissare“ am 13. April per Gesetz zu neuen Eigentümern, die nun ihr Betriebsvermögen anmelden mussten.H. Genschel, a.a.O. S. 160ff
Am 26. April erließ Göring ein Gesetz, das alle Juden des Reiches zwang, bis zum 31. Juli ihr gesamtes Vermögen über 5.000 Reichsmark detailliert beim Finanzamt offen zu legen. Man schätzte das Gesamtvermögen der Juden auf eine Summe von 8,5 Milliarden, den Anteil an liquiden Wertpapieren auf 4,8 Milliarden Reichsmark. Das NS-Regime plante deren Zwangsumtausch in deutsche Staatsanleihen, um diese gegen Devisen im Ausland zu verkaufen. So sollte das Haushaltsdefizit verringert und die Vertreibung der Beraubten ins Ausland finanziert werden.Pätzold/Runge, Kristallnacht S. 55
Die europäischen Nachbarstaaten versuchten, die befürchtete Flüchtlingsflut abzuwenden: Bei einer internationalen Konferenz in Evian (Frankreich) im Juli 1938 erklärte sich keines der 32 teilnehmenden Länder zur Aufnahme der bedrohten Juden bereit. Vielmehr protestierte die Schweiz, in die viele Juden aus Österreich flohen, gegen die „Verjudung“ und drohte eine allgemeine Visumspflicht an. Daraufhin entzog das NS-Regime deutschen Juden die Reisepässe, ersetzte sie durch Sonderausweise und verbot ihnen die Ausreise in die Schweiz. Zudem richtete Adolf Eichmann im Auftrag von Reinhard Heydrich im August die erste Zentralstelle für jüdische Auswanderung ein. Eine Flüchtlingswelle setzte ein: Bis Herbst verließen etwa 54.000 Juden das Reich.
Am 29. September gestattete das Münchner Abkommen die deutsche Annexion des tschechoslowakischen „Sudetenlandes“, die Hitler seit Mai angestrebt hatte. Neville Chamberlains Nachgeben gegenüber der aggressiven deutschen Politik schien den Krieg noch einmal abgewendet zu haben. Doch schon am 21. Oktober erließ Hitler den Befehl zur „Erledigung der Resttschechei“. Zugleich gewann das Regime Handlungsspielraum nach innen und ließ nun vermehrt selbst jüdisches Eigentum konfiszieren und „überflüssige“ Unternehmen schließen, ohne größere politische und wirtschaftliche Folgen fürchten zu müssen.
Am 14. Oktober kündigte Göring im Reichsluftfahrtministerium ein gigantisches Rüstungsprogramm an. Dieses sei jedoch durch das Staatsdefizit und begrenzte Produktionskapazitäten erschwert. Die Privatwirtschaft müsse daran mitwirken, da man andernfalls zur staatlich gelenkten Planwirtschaft übergehen werde. Die „Arisierung“ sei nun unumgänglich und allein Sache des Staates; sie dürfe auf keinen Fall wie in Österreich anarchisch als „Versorgungssystem untüchtiger Parteigenossen“ verlaufen.R. Thalmann, a.a.O. S. 30
Die unvorbereiteten polnischen Grenzbeamten verweigerten den Abgeschobenen zunächst mit Waffengewalt die Einreise, die Deutschen die Rückkehr. Sie mussten tagelang ohne Nahrung in den überfüllten Grenzbahnhöfen oder im Niemandsland warten, bis die polnischen Behörden sie passieren ließen. Ein Teil kam bei jüdischen Gemeinden in Polen unter, etwa 7.000 Personen mussten aber zum Flüchtlingslager Zbaszyn (Alt-Bentschen) in der Woiwodschaft Posen marschieren, wo die polnische Regierung sie bis August 1939 unter KZ-ähnlichen Bedingungen internierte. Im Januar durften sie für kurze Zeit in ihre Heimatorte zurückkehren, um ihre Geschäfte zu verkaufen, Haushalte aufzulösen und so ihre erzwungene „Auswanderung“ zu regeln.R. Thalmann, a.a.O. S. 37ff
Am 3. November erfuhr der in Paris lebende siebzehnjährige polnische Jude Herschel Grynszpan, dass auch seine ganze Familie nach Zsbaszyn vertrieben worden war. Er besorgte sich einen Revolver und schoss damit am 7. November 1938 in der Deutschen Botschaft auf den der NSDAP angehörenden Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath. Dieser erlag am 9. November seinen Verletzungen.
Grynszpans genaues Motiv ist unbekannt. Er gab im Verhör „Rache“ für das Leiden seiner Eltern bei deren gewaltsamer Abschiebung an. Er wollte eigentlich den Botschafter erschießen, traf dann aber vom Rath. 1942 in deutscher Haft sagte er aus, er habe sein Opfer zuvor in der Pariser Homosexuellenszene kennengelernt. Daraufhin ließ Propagandaminister Joseph Goebbels den jahrelang geplanten Schauprozess gegen ihn, der das „Weltjudentum“ als angeblichen Auftraggeber des Mords „beweisen“ sollte, verschieben. Schließlich sagte Hitler den Prozess ganz ab.R. Thalmann, a.a.O. S. 76f
1938 nutzte die NS-Führung das Attentat als willkommenen Anlass, um der unzufriedenen Parteibasis Gelegenheit zum Handeln gegen jüdisches Eigentum zu geben und die Juden beschleunigt dann auch gesetzlich aus dem deutschen Wirtschaftsleben auszuschalten. Nach diesem Muster war man schon seit dem Reichstagsbrand im Februar 1933 öfter erfolgreich vorgegangen.
Am Morgen des 8. November erschien im Völkischen Beobachter, dem Presseorgan der NSDAP, ein Leitartikel, in dem es hieß:G. Brakelmann, Evangelische Kirche und Judenverfolgung S. 45f
Die Parteiführung wollte das Attentat also zur völligen Verdrängung und Enteignung der Juden aus dem deutschen Wirtschafts- und Kulturleben nutzen. Dazu bemühte man die Fiktion einer jüdischen Weltverschwörung und forderte eine Völkerverständigung auf Kosten der Juden.
Am selben Abend brannte in Bad Hersfeld die erste jüdische Synagoge. In den Landkreisen Fulda und Melsungen, u.a. den Orten Baumbach, Eschwege, Fritzlar, Rotenburg an der Fulda, Witzenhausen, wurden fast alle jüdischen Wohnungen und Geschäfte demoliert.H.-J. Döscher, a.a.O. S. 77 Im Laufe des Abends und der Nacht wurden zahlreiche Juden misshandelt. In Felsberg gab es dabei das erste jüdische Todesopfer in Kurhessen.
Am Nachmittag des 9. November wurden ab 15 Uhr die Synagoge und das jüdische Gemeindehaus in Dessau angezündet. Ab 19 Uhr begannen die Ausschreitungen in Chemnitz. Die Brandstiftungen betrafen allesamt nur Synagogen und Geschäfte, deren Brände die Nachbarhäuser nicht gefährden konnten. Nichtjüdische Häuser und Wohnungen blieben überall verschont.
Historiker sind sicher, dass diese Aktionen vor der Nacht zum 10. November zumindest auf Gau-Ebene zentral gelenkt waren und von den zuständigen Gaupropagandaämtern organisiert wurden. Unklar ist, inwieweit diese auf eigene Faust oder auf Weisung des Reichspropagandaministeriums handelten. Letzteres gilt als wahrscheinlicher, da die Übergriffe alle nach demselben Schema verliefen: Eine NS-Ortsversammlung wurde schnell einberufen, dort hielten Gauleiter oder Sturmbannführer Hetzreden gegen die Juden. Dann marschierten die Teilnehmer direkt zu jüdischen Geschäften, Privatwohnungen, öffentlichen Einrichtungen der jüdischen Gemeinden und zuletzt zur örtlichen Synagoge, um diese zu zerstören.
Gegen 22:00 Uhr hielt Goebbels vor den versammelten SA-Führern eine antisemitische Hetzrede, in der er „die Juden“ für den Tod vom Raths verantwortlich machte. Er lobte die angeblich „spontanen“ judenfeindlichen Aktionen im ganzen Reich, bei denen auch Synagogen in Brand gesetzt worden seien, und verwies dazu auf Kurhessen und Magdeburg-Anhalt. Er machte deutlich, dass die Partei nicht als Organisator antijüdischer Aktionen in Erscheinung treten wolle, aber diese dort, wo sie entstünden, auch nicht behindern werde.
Die anwesenden Gauleiter und SA-Führer verstanden dies als indirekte, aber unmissverständliche Aufforderung zum organisierten Handeln gegen jüdische Häuser, Läden und Synagogen. Nach Goebbels' Rede telefonierten sie gegen 22:30 Uhr mit ihren örtlichen Dienststellen. Danach versammelten sie sich im Hotel „Rheinischer Hof“, um von dort aus weitere Anweisungen für Aktionen durchzugeben. Goebbels selbst ließ nach Abschluss der Gedenkfeier nachts Telegramme von seinem Ministerium aus an untergeordnete Behörden, Gauleiter und Gestapostellen im Reich aussenden. Diese wiederum gaben entsprechende Befehle an die Mannschaften weiter, in denen es etwa hieß (SA-Stelle „Nordsee“):G. Brakelmann, a.a.O. S. 47f
Der Chef der Gestapo-Abteilung für Regimegegner, Heinrich Müller, sandte um 23:55 Uhr ein Blitzfernschreiben an alle Leitstellen der Staatspolizei im Reich: Die Sicherheitsdienste sollten sich heraushalten. Sie sollten aber für den „Schutz“ des jüdischen Eigentums vor Plünderung sorgen. Punkt 3 lautete:R. Thalmann, a.a.O. S. 83 Polizei und SS waren demnach eine Stunde nach der SA über die angeordneten Pogrome informiert, die seit 23:00 begonnen hatten. Sie sollten diese zu der längst geplanten Internierung wohlhabender Juden nutzen. Nachdem Himmler neue Rekruten der Waffen-SS vereidigt hatte, erteilte er die „näheren Anordnungen“ Heydrich, der diese um 1:20 Uhr seinerseits an alle Untergebenen sandte. Darin bekräftigte er das Verbot, zu plündern, den Schutz für Nachbargebäude vor Bränden und ergänzte, dass Ausländer – auch Juden – nicht zu belästigen seien. Die Zahl der Festzunehmenden ließ er offen:G. Brakelmann, a.a.O. S. 49
Die Leitung der Zerstörungen oblag den örtlichen Propagandaämtern der NSDAP. Sie beriefen die SA-Ortsgruppen ein, die ihre Mitglieder instruierten und in Marsch setzten, um die Befehle auszuführen. In Nürnberg z.B. wurden sie wie in den meisten deutschen Städten nach Augenzeugenberichten wie folgt umgesetzt:J. Wollenberg, Niemand war dabei... S. 22f
Die Pogrome wurden am 10. November fortgesetzt. In Österreich begannen sie erst an diesem Tag, verliefen dort aber umso heftiger. Sie dauerten im ganzen Reich, besonders in ländlichen Gebieten, bis in den Nachmittag hinein. Die befohlene Trennung von SA-Maßnahmen und SS-„Begleitschutz“ wurde in vielen Regionen missachtet, zumal der Befehl dazu erst Stunden nach Beginn der Pogrome ausgegeben worden war. In Bensheim, im Bodenseeraum, am Niederrhein, in Oberschlesien und Wien u.a. führten die Sicherheitskräfte die Zerstörungen selbst an; dort wo die Brandstiftung nicht ausreichte, halfen sie mit Sprengsätzen nach.W. Mairgünther, a.a.O. S. 154f Die Vorgänge dokumentiert z.B. ein Augenzeugenbericht aus Baden-Baden:E. Röhm, J. Thierfelder, Juden, Christen, Deutsche Bd. 3/2, S. 25
Direkt im Anschluss an die Zerstörungen begann am 10. November gegen vier Uhr morgens die befohlene Inhaftierung von etwa 30.000 männlichen, meist jüngeren und wohlhabenderen Juden. Sie wurden in den Tagen darauf von Gestapo und SS in die drei deutschen Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen verschleppt. Laut Bericht eines Berliner Juden ließen die Wachmannschaften beim „Hofappell“, dem nächtelangen Strammstehen bei Eiseskälte auf dem Lagerplatz, keinen Zweifel daran, dass sie die Gefangenen dezimieren wollten:H. Michaelis, E. Schraepler, Ursachen und Folgen Bd. 12, S. 585f
Die unmenschliche Behandlung der in das KZ Buchenwald Eingelieferten beschrieb detailliert z.B. der Augenzeuge Eugen Kogon (Der SS-Staat, S. 229ff). Sie mussten u.a. im folgenden Winter mit bloßen Händen den Schnee im Lager räumen; Notamputationen der erfrorenen Gliedmaßen verweigerte der SS-Lagerarzt: Für Juden stelle ich nur Totenscheine aus.H.-J. Döscher, a.a.O. S. 112
Gemäß der offiziellen Version des Volkszorns, der in staatliche Bahnen zu lenken sei, wurde die Deportation in die KZs der Bevölkerung als „Wiederherstellung der Ordnung“ dargestellt. Parallel dazu ließ Goebbels im Rundfunk seit dem frühen Morgen des 10. November in halbstündigen Intervallen die Aufforderung verbreiten, „von weiteren Demonstrationen und Vergeltungsaktionen sofort abzusehen.“ Dennoch kam es in kleineren Orten bis zum 11., vereinzelt sogar bis zum 12. und 13. November noch zu Ausschreitungen; sei es aus einer Eigendynamik heraus, sei es, weil die Radionachricht nicht empfangen worden war oder ignoriert wurde.
Man geht heute von mindestens 400 Todesopfern allein in der Pogromnacht aus. Darin sind Selbsttötungen und schwere Körperverletzungen mit Todesfolge enthalten. Nur in Nürnberg z.B. wurden schon am 9. November neun Morde, zehn Selbsttötungen und sieben plötzliche Todesfälle von Juden verzeichnetJ. Wollenberg, a.a.O. S. 24. Hinzu kam eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen jüdischer Frauen.
Von den annähernd 30.000 verhafteten und deportierten Juden wurden nachweislich 10.911 – einschließlich von etwa 4.600 Wienern – ins KZ Dachau, 9.845 ins KZ Buchenwald eingeliefert. Für das KZ Sachsenhausen schätzt man mindestens 6.000, eher aber 10.000 Inhaftierte. Die Lagerhaft kostete nochmals Hunderte Menschenleben: In Buchenwald fanden nach Angaben der Lagerverwaltung 207 Juden, in Dachau 185 den Tod, die Opferzahl von Sachsenhausen ist unbekannt. Auch hier wird zusätzlich eine hohe Dunkelziffer angenommen. Denn bereits bei der Ankunft in den KZs wurden Dutzende Juden erschossen, Hunderte starben bei Fluchtversuchen oder an den Strapazen der Zwangsarbeit in den Lagern. Tausende der Überlebenden wurden schwer körperlich verletzt – allein im Jüdischen Krankenhaus Berlin mussten später 600 erfrorene Gliedmaßen amputiert werden – und seelisch traumatisiert.H.-J. Döscher, a.a.O. S. 110ff
Die meisten der überlebenden Inhaftierten wurden bis August 1939 wieder entlassen, sofern sie sich schriftlich zur „Auswanderung“ bereit erklärten und ihren Besitz dem Staat übereigneten. Die Zahl der Ausreiseanträge stieg seit dem 9. November 1938 sprunghaft an: Bis Kriegsbeginn verließen noch einmal etwa 200.000 Juden das Reich, mehr als insgesamt von 1933 bis 1938. Sie mussten überall im Ausland ein „Vorzeigegeld“ nachweisen und konnten ihre Ein- und Ausreisevisa häufig nur noch über den Schwarzmarkt, durch Kredite von ausländischen Verwandten und Beamtenbestechung erlangen.H.-J. Döscher, a.a.O. S. 117
Der in Berlin geborene israelische Antisemitismusforscher Avraham Barkai wies 1988 darauf hin, dass fast alle Synagogen im Reich zerstört worden seien; neuere Forschungsarbeiten des Synagogue Memorial haben dies bestätigt und eine Gesamtzahl von 1.406 vollständig zerstörten Synagogen und Betstuben ermittelt. Von Wiens einst 93 Synagogen etwa überstand nur der Stadttempel in der Wiener Innenstadt die Pogrome unbeschadet; von Berlins 14 Synagogen wurden 11 vollständig niedergebrannt, die übrigen drei schwer demoliert. Zerstört wurden ferner etwa 7.500 jüdische Geschäfte, Wohnungen, Gemeindehäuser und Friedhofskapellen.
Daraufhin mussten sich viele der jüdischen Kultusgemeinden auflösen; Gottesdienste konnten nur noch privat ohne zeremonielle Gegenstände stattfinden, da vor allem die wertvollen Torarollen verbrannt oder konfisziert worden waren. Sie wurden nun jedoch meist gut besucht: weniger weil die Frömmigkeit wuchs, sondern weil die Mitglieder sich gegenseitig unterstützen mussten, nachdem ihnen jede Existenzgrundlage entzogen, Versammlungen verboten waren und sie die Straßen nur noch unter Lebensgefahr betreten konnten.H.-J. Döscher, a.a.O. S. 137
Besonders scharf reagierten die USA, indem sie ihren Botschafter am 14. November aus Berlin abzogen. In New York City demonstrierte die Stadtbevölkerung für die Opfer. Die US-Einreisebehörden durften jedoch weiterhin nur 27.000 von nun 140.000 jüdischen Einreiseanträgen im Jahr bewilligen.Pätzold/Runge, a.a.O. S. 33 Am 3. Dezember protestierte die US-Regierung gegen den Erlass zur Ausschaltung von Juden aus der deutschen Wirtschaft, der entgegen den Versicherungen Joachim von Ribbentrops auch US-Bürger betraf. Daraufhin wurden die zum 31. Dezember geplanten restlichen Schließungen jüdischer Einzelhandels- und Handwerksbetriebe bei ausländischen Firmen ausgesetzt; jüdische Auslandsvertreter waren schon am 1. Dezember von der am 12. November beschlossenen „Sühneleistung“ befreit worden, um den noch gültigen Freundschaftsvertrag mit den USA nicht zu gefährden.H. Genschel, a.a.O. S. 191 In Großbritannien bewirkten die Pogrome einen politischen Meinungsumschwung in der Bevölkerung, während die Regierung verhalten reagierte. Chamberlains Appeasement-Politik galt nun als gescheitert, die Bereitschaft zum Krieg gegen Hitler wuchs. Auch deutschfreundliche Kreise, die Maßnahmen der Hitlerregierung bislang verteidigt hatten, verstummten.
Viele ausländische Unternehmen in Frankreich, Großbritannien, Jugoslawien, Kanada, den Niederlanden und den USA kündigten ihre Handelsverträge mit Deutschland. Manche deutsche Firmen büßten ein Viertel ihres Export-Geschäfts ein; am härtesten betroffen waren Leder-, Textil- und Spielwarenhersteller. Gerade diese Zweige profitierten dann jedoch stark von der „Arisierung“.
Die Gewaltexzesse und Plünderungen stellten die NSDAP vor Probleme, da sie den offiziell ausgegebenen Befehlen widersprachen und auch manchen Parteimitgliedern zu weit gingen. Daher sollten Parteigerichte „Disziplinlosigkeiten“ untersuchen und gegebenenfalls bestrafen; als „Schöffen“ dieser Verfahren fungierten die Gauleiter und „Gruppenführer“, die die Pogrome durchgeführt hatten. Im Februar 1939 bestätigte der geheime Abschlussbericht von Walter Buch, dem obersten Parteirichter, dass die ausführenden Täter auf Befehl von Goebbels und der ihm untergebenen versammelten SA-Führer am Abend des 9. November gehandelt hatten und deshalb weitgehend entlastet waren. Weil man die Verstöße als „Volkszorn“ dargestellt habe, sei es folgerichtig, sie nicht durch Staatsgerichte, sondern die Partei selbst zu ahnden.
Wegen der faschistisch-totalitären Gleichsetzung von Volk, Staat und Partei wurden Morde an „Volksfeinden“ als unvermeidbare Begleiterscheinung der angeordneten Pogrome gewertet. Die Befehle waren absichtlich unklar formuliert, um die Exzesse als „Überkochen der Volksseele“ ausgeben zu können. Walter Buch kritisierte diese Taktik offen als ungeeignet und bestätigte damit, was alle wussten:W. Mairgünther, a.a.O. S.138f
Im Ergebnis wurden nur 16 „befehlswidrige“ Morde untersucht und nur zwei der Täter ohne Folgen „verwarnt“, Parteiausschlüsse der unteren Instanzen wurden damit aufgehoben. Zwei weitere Täter wurden der ordentlichen Justiz überstellt: Sie hatten in der Pogromnacht Jüdinnen vergewaltigt, sollten aber nicht deswegen, sondern wegen „Rassenschande“ angeklagt werden.W. Mairgünther, a.a.O. S. 136f
Auf Befehl von Goebbels wies das Reichsjustizministerium die Staatsanwälte an, keine Ermittlungen in Sachen der Judenaktion vorzunehmen. Diese wurden nicht selbständig tätig, so dass jede unabhängige Untersuchung und Strafverfolgung der Verbrechen unterblieb. Damit war das Justizwesen außer Kraft gesetzt; den Betroffenen war jeder Rechtsweg versperrt. Schon die antijüdischen Gesetze von 1933 hatten ihnen weitgehend die Bürgerrechte entzogen. Obwohl die Plünderungen und zögerliche Beteiligung der Bevölkerung innerparteilich zum Teil als „Fehlschlag“ bewertet wurden, bestätigte Goebbels die Übereinstimmung innerhalb des Regimes, indem er am 13. November 1938 triumphierend in sein Tagebuch eintrug:
Da auch die Führungskräfte der SS am 9. November in München versammelt waren und Heinrich Müller den Befehl zum „Schutz“ der SA-Aktionen herausgab, nimmt man allgemein an, dass diese spätestens am 7. November in der NS-Führung geplant wurden, um die ohnehin geplante Enteignung und Vertreibung zu beschleunigen. Denn jedes der beteiligten Ressorts sorgte trotz interner Konflikte und unklarer Kompetenzverteilung auf seine Weise dafür, dass die seit April vorliegenden Pläne zum schärferen Vorgehen gegen die Juden und ihren Besitz umgesetzt wurden.
Ungewiss ist bis heute nur, ob Hitler, der die folgenden Arisierungsverordnungen forcierte, auch den Primärbefehl für die Pogrome gab. Er äußerte sich später nie öffentlich dazu, schimpfte aber laut Henry Picker am Folgetag: Himmler notierte am 10. November:W. Mairgünther, a.a.O. S. 140f
Dies begünstigte die damals häufig anzutreffende Meinung, der „Führer“ habe „davon nichts gewusst“. Auch Göring versuchte dies im Nürnberger Prozess später so darzustellen. In der Nachkriegszeit beurteilten auch Historiker die Pogrome daher oft als angeblich planlose Terroraktion ohne Hitlers Einverständnis; so stellte sie auch der Hitlerbiograf und spätere Holocaustleugner David Irving dar.
Dies halten die meisten Historiker angesichts des Führerprinzips und zeitnaher Zeugenaussagen jedoch für undenkbar. Reichspressechef Otto Dietrich schrieb in seinen Erinnerungen:W. Mairgünther, a.a.O. S. 141
Nicht zuletzt wegen Görings Kritik an der SA blieb die „Kristallnacht“ ein einmaliges Ereignis und wurde danach nicht wiederholt. Während die öffentliche Diskriminierung, Drangsalierung und Deportation der deutschen Juden mit staatlichen Gesetzen und Verordnungen weiterging, fand ihre planmäßige Ermordung seit 1941 großenteils in abgeschirmten Vernichtungslagern außerhalb des deutschen Reichsgebiets statt.
Besonders in ländlichen Regionen und kleineren Ortschaften nahmen die in der Hitlerjugend organisierten Kinder und Jugendlichen häufig an Misshandlungen – u.a. Steinwürfen, Beschimpfungen, Anspucken, Demütigungen aller Art – teil. Während Baldur von Schirach die Pogrome eine „verbrecherische Aktion“ nannte und behauptete, die Mitglieder der HJ seien unbeteiligt gewesen, führte der Nationalsozialistische Lehrerbund ihr Mitmachen auf die wirksame Indoktrination an den Schulen zurück (siehe Schule im Nationalsozialismus). Berlin Neue Synagoge 2005.jpg
Die örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen hielten fast überall befehlsgemäß still, schützten nur die Nachbargebäude vor dem Übergreifen der gelegten Brände und ermöglichten so die ungehinderte Zerstörung. Nur sehr wenige Fälle von Zivilcourage sind dokumentiert: So rettete Wilhelm Krützfeld, Vorsteher des zuständigen Polizeireviers in Berlin-Mitte, die Neue Synagoge an der Oranienburger Straße, indem er auf den Denkmalschutz des Gebäudes verwies, mit einigen Beamten die SA-Brandstifter verjagte und die Feuerwehr holte, die den Brand löschte. Außer einer Rüge seines Vorgesetzten geschah ihm nichts.W. Benz, Geschichte des Dritten Reiches S. 143/144
Am Folgetag wurde in manchen Großstädten zu Massenkundgebungen aufgerufen, die die erfolgte „Sühne“ für den Mord an vom Rath feiern und die Einheit von Volk und Partei zeigen sollten. In Nürnberg nahmen daran 100.000 Bürger teil.J. Wollenberg, a.a.O. S. 26 Diese „antijüdischen Demonstrationen“ erreichten jedoch nicht das von der NSDAP erwünschte Ausmaß. Die meisten Deutschen glaubten die über die staatlich gelenkten Medien verbreitete Version von der „spontanen Volkserhebung gegen die Juden“ nicht. Der Jahresbericht der Exils-SPD von 1938 sprach von „großer Empörung über diesen Vandalismus“ im Rheinland, in Westfalen, Bayern und Berlin. Besonders in Schlesien und Danzig habe die Bevölkerung die Exzesse scharf abgelehnt und dies auch öffentlich gezeigt.W. Mairgünther, a.a.O. S. 165f Unbestätigt sind Berichte von Emigranten, wonach 300 Nichtjuden wegen Unmutsäußerungen verhaftet wurden.
Den widersprüchlichen Dokumenten gemäß bewertet die Forschung die Haltung der deutschen Bevölkerung verschieden. Manche Historiker gehen davon aus, dass sie den öffentlich gezeigten Terror überwiegend verurteilte. Andere sehen in der Passivität latente bis offene Zustimmung, die bisher unzureichend berücksichtigt worden sei.
Die Pogrome bestärkten diejenigen, die zuvor schon Gegner der NSDAP waren, in ihrer Oppositionshaltung. Für den Kreisauer Kreis unter Graf Helmuth James von Moltke waren sie ein entscheidender Anstoß für die Attentatspläne auf Hitler. Dieser befand sich allerdings 1938 innen- und außenpolitisch auf dem bisherigen Höhepunkt seiner Macht. Auch deshalb blieben breite öffentliche Proteste oder gar Widerstand gegen die Pogrome aus.
Die deutsche Öffentlichkeit sah weitgehend passiv zu, wie die jüdische Minderheit in Deutschland an Leib und Leben bedroht, von Vertretern der Staatsmacht ermordet, ihrer Versammlungs- und Gebetsorte, Traditionen und Güter beraubt und erstmals massenhaft in KZs gesperrt wurde. Die meisten Bürger fürchteten die die Straßen beherrschenden Schlägerbanden der SA und SS und scheuten abweichendes Verhalten in einem totalitären Polizeistaat, in dem „Blockwarte“ und Nachbarn einen an die Gestapo ausliefern konnten.
Wieweit sie der rassistischen Begründung dieser Staatsverbrechen zustimmten, ist ungewiss. Gegen die folgenden „Arisierungsgesetze“ ist kein Protest überliefert. Die jahrelange Propaganda gegen die „Volksschädlinge“ hatte ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt. Auch profitierten viele „Volksdeutsche“ direkt oder indirekt davon. Aus diesen Gründen setzte sich das verbreitete Unbehagen und Entsetzen über die Brutalität des Regimes nicht in Empörung und entschlossene Ablehnung seiner Politik um. Dies wurde für die weiteren Maßnahmen des NS-Regimes entscheidend.
In vorauseilendem Gehorsam hatte Kirchenführer Otto Dibelius die „nationale Revolution“ im Januar 1933 begeistert begrüßt und alles getan, was den Verdacht einer möglichen kirchlichen Systemopposition bei der Regierung zerstreuen konnte. Schon den Geschäftsboykott des 1. April 1933 hatte er als „notwendige Selbstverteidigung“ gegen den angeblich übergroßen Einfluss des Judentums verteidigt. Er mahnte damals eine „humane“ Ausgrenzung der Juden an, schwieg dann aber zu sämtlichen Gewalttaten und judenfeindlichen Gesetzen der Folgezeit.
Nur einzelne Christen hörten auf ihr Gewissen und erhoben ihre Stimme gegen die systematische Verletzung der Menschenrechte. In Berlin betete der Domprobst Bernhard Lichtenberg am Abend des 9. November öffentlich für die Juden und nichtarischen Christen. Dafür wurde er der „volksfeindlichen Hetze“ angeklagt. Der württembergische Dorfpfarrer Julius von Jan aus Oberlenningen predigte am folgenden Buß- und Bettag (16. November 1938) über den vorgegebenen Bibeltext (Jeremia 22,29):G. Brakelmann, a.a.O. S. 56f
Wenige Tage darauf nahm die SA von Jan als „Judenknecht“ fest; eine wartende Menge prügelte ihn vor seinem Haus fast tot. Auch Bürger, die ihm helfen wollten, wurden misshandelt. Bischof Theophil Wurm leistete ihm in den folgenden Prozessen wegen „staatsfeindlicher Hetze“ Rechtsbeistand, schrieb aber zugleich an den Reichsjustizminister:H. Metzger, Kristallnacht S. 50
Wurm vermied also, das staatliche Vorgehen Unrecht zu nennen und trat nur für die Deutschen und die Christen, nicht die Juden selber ein. Nach Kriegsende erklärte er: Er werde wohl bis an sein Lebensende nicht damit fertig werden, dass er damals geschwiegen habe.H. Metzger, a.a.O. S. 49
Dagegen ergriff Pfarrer Helmut Gollwitzer als Vertreter des im KZ sitzenden Martin Niemöller in Berlin-Dahlem in seiner Predigt am 16. November über Lukas 3,3-14 Partei für die Wehrlosen und erreichte, dass seine Gemeinde die Familienangehörigen von inhaftierten Juden materiell unterstützte. Christen wie Pfarrer Albert Schmidt, der für seinen nach Sachsenhausen deportierten Kollegen jüdischer Herkunft Hans Ehrenberg gebetet hatte, kamen für ihre Solidarität selbst in das KZ. In Freiburg im Breisgau bildete sich aufgrund der Pogrome um Gerhard Ritter, Adolf Lampe, Constantin von Dietze, Walter Eucken, Franz Böhm u.a. ein „Theologischer Arbeitskreis“, der die im christlichen Glaubensbekenntnis gesetzten Grenzen staatlicher Gewaltausübung in einer Denkschrift „Kirche und Welt“ klar benannte und aus dem 1. Gebot ein Widerstandsrecht ableitete.G. Brakelmann, a.a.O. S. 61f Dieser Freiburger Kreis arbeitete seit 1943 eng mit politischen Widerstandskämpfern gegen den Nationalsozialismus zusammen und konzipierte zudem schon 1943 Strukturen eines demokratischen Nachkriegsdeutschlands.
Von Teilen des Sitzungsprotokolls ist eine wortgetreue Kopie erhalten. Die Bestandsaufnahme zeigte, dass ein Großteil der zerstörten „jüdischen“ Geschäftsräume und Wohnungen „Ariern“ gehörte und von Juden nur gemietet war; die Versicherungsgesellschaften mussten diese Schäden ersetzen. Allein der Glasbruch kostete annähernd drei Millionen, die gesamten Versicherungsschäden wurden auf 225 Millionen Reichsmark beziffert.H. Genschel, Verdrängung der Juden S. 182 Daher warf Göring Heydrich vor:H.-J. Döscher, a.a.O. S. 131 Dann schlug er vor, den Juden des Reiches eine „Buße“ von einer Milliarde Reichsmark für die entstandenen Sachschäden aufzuerlegen. Die Entschädigungen der zahlungswilligen Versicherungen sollten dazu direkt an den Staat gehen; betroffene Juden sollten leer ausgehen. Die Idee dieser kollektiven Strafsteuer für sie, die nun eine doppelte Enteignung darstellte, stammte aus Hitlers Denkschrift vom August 1936. Alle Anwesenden beschlossen Görings Vorschlag ohne Widerspruch und ohne den Zweck zu diskutieren. Göring bekräftigte diesen jedoch in einem Vermerk an den Reichsverteidigungsrat am 18. November:W. Mairgünther a.a.O. S. 132
So mussten die die Novemberpogrome überlebenden Juden indirekt den Beginn des Zweiten Weltkriegs finanzieren, in dessen Verlauf wiederum ihre Vernichtung zum obersten Ziel wurde. Im Einzelnen ordnete Göring noch am selben Tag als „harte Sühne“ für die Juden an:
Goebbels verbot den Juden zudem die Teilnahme am Kulturleben, den Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvarietees, Kabarett, Zirkus usw. Am 14. November ordnete Reichserziehungsminister Bernhard Rust die sofortige Entlassung jüdischer Schüler aus deutschen Schulen an. Von den Hochschulen waren sie zuvor schon verbannt worden. Am 28. November wurde den Regierungsbezirken erlaubt, Juden den Zutritt bestimmter Ortsbereiche zu bestimmten Zeiten zu verbieten. Sie konnten nun auch optisch für die restliche Bevölkerung „verschwinden“, noch bevor sie deportiert wurden.
Am 3. Dezember entzog eine Anordnung Himmlers allen Juden die Führerscheine und KFZ-Papiere. Zugleich mussten sie alle Gewerbebetriebe, Grundeigentum, Vermögen, sofern noch in jüdischem Besitz, verkaufen und ihre Wertpapiere bei einer Devisenbank hinterlegen. Sie durften keinen Schmuck, Juwelen und Kunstgegenstände mehr veräußern. Damit wurde es auch wohlhabenden Juden nahezu unmöglich gemacht, noch auszuwandern. In den Folgejahren wurden diese Maßnahmen präzisiert und radikalisiert, um Juden jegliche Existenzgrundlage in Deutschland zu nehmen.
Am 24. Januar 1939 erteilte Göring Heydrich zunächst den Auftrag, die „Judenfrage“ durch „Auswanderung oder Evakuierung“ zu lösen. Dazu gründete und leitete Heydrich dann die „Reichszentrale für jüdische Auswanderung“. Seit Kriegsbeginn machte man diese den Juden jedoch Schritt für Schritt unmöglich: Nun begann díe Zwangsumsiedlung in „Judenhäuser“. Zugleich wurden die ghettoisierten Juden immer stärker in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und aus der Öffentlichkeit verbannt. Ihre Einkaufszeiten wurden außerhalb der sonst gültigen Geschäftszeiten gelegt. Ihr Ausgang wurde zeitlich begrenzt. Nach den PKWs wurden auch ihre Fahrräder, Elektrogeräte und Wollkleidung konfisziert. Die Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen, Telefonen, das Betreten von Krankenhäusern, der Kauf von Zeitungen, Büchern, Blumen, bestimmten Lebensmitteln wurden ihnen verboten, ihre Lebensmittelzuteilungen wurden mehrfach gesenkt. Zur öffentlichen Brandmarkung mussten sie ab dem 1. September 1941 den „Judenstern“ tragen, der schon 1938 erwogen worden war.
Wiederum am 9. November jenes Jahres erhielten tausende Juden Berlins, Frankfurt am Mains und Münchens erstmals den behördlichen Befehl, ihre Wohnungen zu räumen und sich zur Deportation an den Versammlungsplätzen und Bahnhöfen einzufinden. Von nun an rollten die Züge ins Baltikum zu den dortigen Todesschwadronen, später nach Chelmno und in die noch nicht fertiggestellten Arbeits- und Vernichtungslager außerhalb des Reichsgebiets.
Die Verbrechen vom November 1938 waren einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu diesem Holocaust an den europäischen Juden. Die Erfahrung der Machthaber, dass Massenproteste, aber auch begeisterte Massenteilnahme dagegen ausgeblieben waren, ging in Planung und Durchführung ihrer späteren Taten ein: Die massenhafte „Evakuierung“ (Deportation) in Lager war an den 1938 in die KZs Verschleppten bereits vorexerziert worden.
Die Delikte der Novemberpogrome wurden tatsächlich vergleichsweise umfassend verfolgt. Die strafrechtliche Ahndung zog sich jedoch in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik noch bis 1955 hin. Dabei lässt sich an den Gerichtsverfahren eine Entwicklung zu immer milderen Urteilen und wachsenden Schwierigkeiten bei der Tataufklärung ablesen.
In einer ersten Phase bis zum Jahre 1947 war die Gerichtsbarkeit personell unterbesetzt und konnte nur eine Minderheit der Täter aburteilen, doch waren fast alle neu eingesetzten oder im Amt belassenen Richter unbelastet. Die Gerichte verwarfen die Ausrede des „Befehls-Notstandes“ unter Hinweis auf das Deutsche Beamtengesetz von 1937, das die Verweigerung eines verbrecherischen Befehls erlaubt hätte. Meist wurde der Begriff der Rädelsführerschaft vom Gericht weit ausgelegt, so dass dem SA-Führer oder NS-Amtswalter die bloße Anwesenheit am Tatort straferschwerend angerechnet wurde. Oft wurde in solchen Fällen auf schweren Landfriedensbruch erkannt, der Zuchthausstrafen nach sich zog.
Während einer zweiten Phase zwischen 1948 und 1949 machte sich in der Bevölkerung ein Stimmungswandel bemerkbar. Die Entnazifizierung wurde als ungerecht empfunden und war geradezu verhasst; die Aufgabe der Vergangenheitsbewältigung wurde als weniger wichtig eingestuft und eine „Schlussstrich-Mentalität“ war unverkennbar. Diese veränderte Stimmungslage schlug sich in den Aussagen von Zeugen nieder, denen es öfter an Bereitwilligkeit zu objektiver Mitwirkung fehlte. Während in der ersten Phase die Täter von der Anklage überrascht wurden, in Untersuchungshaft keine Möglichkeit zu Absprachen hatten und geständig waren, konnten Täter sich nun vorher absprechen und Zeugen beeinflussen. Die „Verurteilungsquote“ sank deutlich. Meist wurden SA-Führer jetzt nur wegen einfachen Landfriedensbruchs zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die durchschnittliche Strafzumessung für schweren Landfriedensbruch sank in dieser Phase von 24 Monaten auf 16 Monate. Auch die Strafen für Körperverletzung oder Sachbeschädigung fielen nun deutlich milder aus.
Die dritte Phase der strafrechtlichen Ahndung der Novemberpogrome begann mit dem „Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit“, das die Bundesregierung am 31. Dezember 1949 gegen die Bedenken des Hochkommissars John Jay McCloy erließ und alle Strafen unterhalb von sechs Monaten amnestierte. Dieses politische Signal wurde von der Richterschaft, die inzwischen wieder belastete ehemalige Nationalsozialisten in ihren Reihen hatte, nicht überhört. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, zu einer Anklageerhebung kam es deutlich seltener und lediglich die Fälle von schwerem Landfriedensbruch wurden noch regelmäßig vor Gericht abgeurteilt.
Die Täter der SA und HJ sprachen im Verlauf analog zum Röhm-Putsch von einer „Nacht der langen Messer“. Diesen Ausdruck hörten Opfer als Gerücht über eine ihnen bevorstehende Racheaktion schon im Vorfeld. Die Dienststellen des NS-Regimes und die vom Reichspropagandaministerium gelenkten Medien benutzten für die von ihnen gelenkte Gewaltaktion damals propagandistisch gefärbte Ausdrücke wie „Judenaktion“, „Novemberaktion“, „Vergeltungsaktion“, „Sonderaktion“, „antijüdische Demonstrationen“ oder „gerechte Vergeltungskundgebungen“.
Die Wortschöpfung „Reichskristallnacht“ dagegen war zunächst kein offizielles Propagandaschlagwort, wie man oft annimmt. Sie wurde wahrscheinlich angesichts der vielen zerbrochenen Glasfenster und Kristallleuchter jüdischer Synagogen und Geschäfte vom Berliner Volksmund geprägt und wandte sich gegen die damaligen Machthaber, indem sie den im „Dritten Reich“ inflationären Gebrauch der Anfangssilbe „Reichs-“ mit satirischem Spott übersteigerte.
Der regimekritische Gebrauch des Begriffs ist nicht schriftlich belegt. Damals konnte schon ein politischer Witz Menschen in lebensgefährliche Gestapo- und KZ-Haft bringen. Doch Zeitzeugen bestätigten später diese Deutung. Adolf Arndt (SPD), der im November 1938 in Berlin als Rechtsanwalt tätig war, sagte in der Verjährungsdebatte des Deutschen Bundestages vom 10. März 1965:Verhandlungen des Deutschen Bundestages, Stenografische Berichte, 4. Wahlperiode, Band 57, 170. Sitzung, S. 8553
Der Begriff war demnach ein Notbehelf, mit dem ohnmächtige Zeitzeugen damals wenigstens heimlich gegenüber Vertrauten ihre innere Empörung in grimmiger, sarkastischer Form äußern konnten.
Nachdem diese Wendung in der NSDAP bekannt wurde, deuteten Mitglieder sie im Sinne der Partei zynisch um. Der Politologe Harald Schmid verweist auf eine Rede, die der Funktionär Wilhelm Börger im Juni 1939 auf dem Gautag der NSDAP in Lüneburg hielt:H. Schmid, Erinnern, S. 82 Anm 57
Diese Vereinnahmung stellte die bitter-ironische Distanz des Begriffs, die Ausdruck der Ohnmacht gegenüber dem Staatsterror und seiner ideologischen Bemäntelung war, somit schon kurz nach seinem Entstehen in Frage. Er konnte die Ereignisse vom November 1938 also nicht historisch dauerhaft bezeichnen.
In der DDR wurden die Ereignisse in der Regel „faschistische Pogromnacht“ genannt. In der Bundesrepublik setzten sich „Kristallnacht“ (Brockhaus 1952) und „Reichskristallnacht“ durch. Diese werden bis heute sowohl umgangssprachlich als auch lexikalisch verwendet, auch in anderen Ländern und unter Historikern, jedoch meist mit kritischer Distanz, angedeutet durch Anführungszeichen.
Da der Ausdruck widersprüchliche Mitbedeutungen anklingen lässt, die man nur bei Kenntnis der Begriffsentstehung versteht, stieß er schon früh besonders bei den Opfernachfahren auf Kritik und Ablehnung. So befürchtete die „Notgemeinschaft der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen“ 1948 am zehnten Jahrestag der Novemberpogrome:
Dass es dennoch öffentlich und fachlich üblich wurde, lag auch daran, dass es die unausgesprochenen Widersprüche griffig in drei Komponenten zusammenfasste, die mitgedacht werden müssen, um den realen Charakter der Ereignisse zu begreifen:
Seit dem 50. Jahrestag und der deutschen Wiedervereinigung 1990 intensivierte sich die Diskussion um die richtige Bezeichnung. Nun waren Entstehung und regimekritischer Sinn des Ausdrucks „Reichskristallnacht“ weithin vergessen. Damit wirkte seine Verwendung nur noch zynisch gegenüber den menschlichen Opfern und den Überlebenden, so als seien damals nur Fensterscheiben zu Bruch gegangen. So verlangte z.B. Avraham Barkai 1988:W. H. Pehle, Der Judenpogrom 1938 S. 113
Die Bezeichnung als „Pogrom“ im mittleren Wortteil stellt die Aktionen mit örtlich begrenzten Ausschreitungen gegen Juden des Mittelalters und der Neuzeit in eine Reihe und verdeckt so, dass dieser Pogrom von einer Staatsregierung für ein ganzes Staatsgebiet organisiert wurde und mit der Enteignung die Wende von der Vertreibungs- zur Vernichtungspolitik einleitete. Dies kann dazu beitragen, die Besonderheit des Holocaust zu verharmlosen oder zu leugnen.
Auch der dritte Wortteil fördert das historische Fehlurteil, es habe sich um die Ereignisse nur einer Nacht gehandelt. Die neue Bezeichnung vermischt unverträgliche Bedeutungsebenen und verdeckt erst recht, dass die ältere Bezeichnung ursprünglich als Spottwort gegen die Nazi-Propaganda gedacht war.
Neuere historische Untersuchungen verwenden inzwischen öfter den Begriff „Novemberpogrom(e)“. Der Plural deutet an, dass die Ausschreitungen gegen Juden und ihre Einrichtungen sich im Deutschen Reich einschließlich Österreichs im November 1938 über eine Woche hinzogen, die KZ-Inhaftierungen über Wochen und Monate und beides Teil einer langfristig angelegten Verfolgungs- und Ausgrenzungspolitik der Nationalsozialisten war. Der Begriff soll mit anderen Ausdrücken verbundene emotionale Assoziationen vermeiden und so einen sachlichen Rückblick auf das Geschehen fördern.
Stolperstein_koeln.jpg Gleichwohl wird das Wort „Reichskristallnacht“ weiterhin gebraucht. Der Politologe Harald Schmid wies auf die Dialektik des Begriffs hin: Er sei einerseits als internationales Fachwort für Historiker unaufgebbar, andererseits verbiete sich eine distanzlose Übernahme wegen der komplexen Mitbedeutungen. Er folgerte darausH. Schmid, Sprachstreit im Novemberland:
Bis 1958 waren meist lokale jüdischen Gemeinden die Hauptträger der Veranstaltungen, oft unterstützt von anderen Opfergruppen wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), gewerkschaftlichen und außerparlamentarischen Oppositionsgruppen. Sie wandten sich gemeinsam z.B. gegen neue antisemitische Tendenzen, zu langsame und mangelnde Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen und unzureichende Wiedergutmachung.
Seit 1963 wurde der 9. November in den meisten betroffenen Orten regelmäßig als Gedenktag an die „Kristallnacht“ unter dem Motto „Als die Synagogen brannten“ begangen. Im Vordergrund standen dabei die Gewalt und Zerstörung einer einzigen Nacht, während die folgende Deportation in KZs, „Arisierung“ und die Rolle der Zuschauer vielfach kaum bedacht wurden. Bis 1973 ging die Zahl dieser Gedenkveranstaltungen und die Teilnahme daran zurück. Aktuelle politische Ereignisse wie die Studentenbewegung, der Yom-Kippur-Krieg oder der 50. Jahrestag des Hitler-Ludendorff-Putsches überschatteten das Datum.
Zum 40. Jahrestag 1978 gewann das Gedenken an die Novemberpogrome ungeahnte Popularität. Gegenüber 1973 verzehnfachte sich die Anzahl der Gedenkveranstaltungen. Die spezifisch jüdische Verfolgungsgeschichte wurde nun erheblich differenzierter wahrgenommen, erforscht und gewürdigt. Der Begriff „Reichskristallnacht“ wurde kritisch hinterfragt und die historische Einordnung der Novemberpogrome als Beginn der „Endlösung“ oder Etappe auf dem Weg dorthin erörtert. Auch die Haltung des damaligen Publikums als Komplizen oder schweigende Zuschauer wurde vermehrt diskutiert.
Trotz des Eklats im Bundestag 1988 fand das Datum seinen festen Platz in der kommunalen und regionalen Erinnerungskultur. Oft wird es nicht nur als Rückblick, sondern als Tag des Antirassismus begangen, bei dem aktuelle Friedenspolitik, Rechtsextremismus oder Asylpolitik thematisiert werden. Seit einigen Jahren wird auch die spezifische Lokalgeschichte genauer untersucht und in das Gedenken einbezogen: etwa indem sämtliche Namen der jeweils vor Ort ermordeten, deportierten, vertriebenen und geschädigten jüdischen Personen verlesen werden und Überlebende oder Augenzeugen ihre persönliche Geschichte erzählen.
In Wien z.B. stellt das Wiener Volkstheater seit 1993 jährlich eine Bühne für Berichte von Zeitzeugen der Novemberpogrome zur Verfügung.Wiener Volkstheater: Kristallnacht – Zeitzeugen berichten In München wirken Vertreter jüdischer Gemeinden und die Bürgerinitiative Gegen Vergessen – Für Demokratie bei den Gedenkfeiern zusammen. Jüdisches_Zentrum_München.jpg
Der fünfzigste Jahrestag 1988 geriet jedoch zum Skandal: Bei der zentralen Gedenkfeier des Bundestages durften Repräsentanten der jüdischen Opfergruppe nur am Rande mitwirken. Heinz Galinski sollte dort nicht sprechen, weil er zuvor in der Volkskammer der DDR aufgetreten war. Die Rede des Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger wirkte in Teilen wie eine Entschuldigung der Mitläufer des Nationalsozialismus. 1990 war der 9. November zeitweise auch als deutscher Nationalfeiertag im Gespräch. Wegen des Mauerfalls von 1989 stand das Datum für den entscheidenden Durchbruch zur Wiedervereinigung. Es hätte zudem einen Bezug zu den Novemberpogromen 1938 und einigen ihrer Ursachen hergestellt: der Novemberrevolution von 1918 sowie dem Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923. Darin sah eine Minderheit der Bundestagsabgeordneten eine Chance zu einer gesamtdeutschen Identität, die die Freude über die Wiedervereinigung bewusst mit der Erinnerung an den Wendepunkt zum Holocaust als tiefster Schattenseite der deutschen Geschichte verbindet.
Zum Tag der Deutschen Einheit wurde dann aber der 3. Oktober erklärt. 1996 erklärte Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar, an dem sowjetische Truppen 1945 das KZ Auschwitz-Birkenau befreiten, zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Für viele Gruppen und Personen, die sich mit den Folgen des Antisemitismus auseinandersetzen, erfüllen beide Feiertage in der Bevölkerung bisher nicht die ihnen zugedachte Rolle als Anstoß zum nationalen Gedenken. Diese Ansicht vertritt u.a. Wolfgang Benz, ein anerkannter deutscher Antisemitismusforscher, oder der Arbeitskreis "Israel und Kirche" in der EKD:[http://www.lomdim.de/md2006/02/06.html Materialdienst Evangelischer Arbeitskreis Kirche und Israel in Hessen und Nassau: '' Aufruf an die Kirchen aller Konfessionen in unserem Land. Erinnerung und Umkehr. Für einen offiziellen kirchlichen Gedenktag am 9. November'']
Roman Herzog sagte dazu:
Die Synagogenzerstörung war als Auftakt der systematischen „Arisierung“ ein unübersehbares Vorzeichen für die Judenvernichtung unter Kriegsbedingungen, da den enteigneten Juden jede Existenzgrundlage genommen und ihre Ghettoisierung schon gefordert worden war. Dies stellt im Rückblick das entscheidende Bindeglied zwischen der anfangs auf Verdrängung und Vertreibung, dann Enteignung und Vernichtung ausgerichteten Judenpolitik des NS-Regimes dar.
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