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Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte (bis 1892 der Kriegsmarine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1919 und der Wehrmacht. Sie gibt es in fünf Versionen in den Jahren 1867-1945; strafbar ist die Verwendung der letzten Version von 1935-1945.

Aussehen während des Kaiserreichs


Reichskriegsflagge 1867-1871.gif | Reichskriegsflagge.JPG Die Reichskriegsflagge zeigt auf weißem Grund ein linksbündiges (zum Fahnenmast hin) schwarzes Kreuz, umrandet von einem schmalen schwarzen Streifen. Die Mitte des Kreuzes wird von einem schwarz umrandeten Kreis überdeckt, in dem der preußische Adler prangt. Die linke obere Ecke der Fahne wird von dem Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs ausgefüllt und ist mit dem Eisernen Kreuz versehen.

Die Flagge wurde am 4. Juli 1867 angenommen und fand erstmals am 1. Oktober 1867 als Kriegsflagge des "Norddeutschen Bundes" Verwendung. Ab dem Jahr 1871 wurde sie als "Kaiserliche Kriegsflagge" bezeichnet. In den Jahren 1892 und 1903 wurden kleinere Veränderungen im Design vorgenommen. Zunächst nur für die Kriegsmarine auf See gedacht, wurde sie ab dem 2. März 1886 auch für Küsteneinrichtungen der Kriegsmarine sowie von Regierungsvertretern der Deutschen Länder gebraucht. Eine Ausweitung der Verwendung fand am 8. November 1892 statt, als man die Kriegsflagge auch zur Verwendung durch Angehörige und Einrichtungen des Heeres freigab. Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde sie weiterhin für verschiedene politische Zwecke benutzt.

In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehisst. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht von Skagerrak am 31. Mai 1916.

Verwendung während der Zeit des Nationalsozialismus


Nazi_war_flag.png Die Nationalsozialisten setzten anstelle des Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik wieder die Farben des alten Kaiserreiches ein. Ab 1933 wählte man den von der Kaiserlichen Kriegsmarine verwendeten Gösch zur neuen Kriegsflagge. Am 15. September 1935 wurde jedoch die Hakenkreuzfahne als einzig gültige Flagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her an die ursprüngliche Flagge angelehnt war. Jedoch wurde sie rot grundiert und im weißen Kreis anstelle des Adlers das Hakenkreuz gesetzt. In der oberen linken Ecke ist nur das Eiserne Kreuz zu sehen.

Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehisst, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den "Ersten Offizier" durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahm. Bei feierlichen Anlässen wurde das "Begleitkommando" noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den "Ersten Offizier" entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte. In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten.

Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlass von Adolf Hitler angeordnet, dass anstelle der bis dahin benutzten Flaggen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Flaggen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bisher auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.

Verwendung nach 1945


In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit dem Hakenkreuz) strafbar unter den §§ 86, 86a StGB. Für die ursprüngliche Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:

Literatur


  • Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799
  • Flaggenbuch, bearbeitet und herausgegeben vom Oberkommando der Kriegsmarine, Berlin 1939, M.Dv.Nr. 377

Deutsche Militärgeschichte | Militär (Deutschland) | Flagge

 

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