Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte (bis 1892 der Kriegsmarine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1919 und der Wehrmacht. Sie gibt es in fünf Versionen in den Jahren 1867-1945; strafbar ist die Verwendung der letzten Version von 1935-1945.
Die Flagge wurde am 4. Juli 1867 angenommen und fand erstmals am 1. Oktober 1867 als Kriegsflagge des "Norddeutschen Bundes" Verwendung. Ab dem Jahr 1871 wurde sie als "Kaiserliche Kriegsflagge" bezeichnet. In den Jahren 1892 und 1903 wurden kleinere Veränderungen im Design vorgenommen. Zunächst nur für die Kriegsmarine auf See gedacht, wurde sie ab dem 2. März 1886 auch für Küsteneinrichtungen der Kriegsmarine sowie von Regierungsvertretern der Deutschen Länder gebraucht. Eine Ausweitung der Verwendung fand am 8. November 1892 statt, als man die Kriegsflagge auch zur Verwendung durch Angehörige und Einrichtungen des Heeres freigab. Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde sie weiterhin für verschiedene politische Zwecke benutzt.
In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehisst. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht von Skagerrak am 31. Mai 1916.
Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehisst, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den "Ersten Offizier" durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahm. Bei feierlichen Anlässen wurde das "Begleitkommando" noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den "Ersten Offizier" entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte. In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten.
Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlass von Adolf Hitler angeordnet, dass anstelle der bis dahin benutzten Flaggen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Flaggen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bisher auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.
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