Reichskommissar war der amtliche Titel von Beauftragten des Deutschen Reichs, denen eine bestimmte abgeschlossene Aufgabe zugewiesen wurde, so z.B. der „Reichskommissar für das Auswanderungswesen“ mit Sitz in Hamburg und für die deutschen Schutzgebiete.
Weimarer Republik
In der
Weimarer Republik war der Reichskommissar bei
Reichsexekutionen und im
Dritten Reich ein Beauftragter der Reichsregierung, der direkt dem
Reichskanzler unterstand (oder dieser selbst war). Nach dem
Ersten Weltkrieg wurde die Stadt
Danzig 1919/
20 bis zur im
Versailler Vertrag bestimmten Übergabe an den
Völkerbund von einem Reichskommissar verwaltet.
In den Jahren 1923-30 gab es einen Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete, 1931/32 einen für die Osthilfe und in der Wirtschaftskrise 1932/33 einen für Arbeitsbeschaffung.
NS-Zeit
Nach dem Vorbild von
Franz von Papens
Preußenschlag 1932 veranlassten die
Nationalsozialisten die Einsetzung von Reichskommissaren beziehungsweise
Reichsstatthaltern, um die in den Ländern noch bestehenden demokratischen Institutionen zu umgehen und ihre Macht auszubauen. Nach 1933 wurden Reichskommissare ähnlich
Ministern als unmittelbare Vollzugsorgane des Reichskanzlers
Adolf Hitler eingesetzt. Aus rechtlicher Sicht hatten Reichskommissare den Vorteil, dass sie Kraft der Amtsgewalt des Reichskanzlers eingesetzt werden konnten, ohne dass dazu ein Kabinettsbeschluss notwendig war. Dies spielte vor allem in der Frühphase des NS-Regimes eine nicht unbedeutende Rolle, als
Adolf Hitler und seine beiden NSDAP-Minister
Wilhelm Frick und
Hermann Göring gegenüber der konservativen Kabinettsmaiorität um
Franz von Papen und
Alfred Hugenberg deutlich unterlegen waren. Insofern waren beispielsweise das
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und auch das
Reichsluftfahrtministerium zunächst als Reichskommissariate geplant beziehungsweise gegründet worden.
Seit der Wiedereingliederung des
Saarlandes
1935, vor allem aber während der Expansion des Reichs im
Zweiten Weltkrieg wurden neue Reichsgebiete und besetzte Gebiete von Reichskommissaren verwaltet.
Zweiter Weltkrieg
Reichskommissare der besetzten Gebiete waren:
Literatur
- Daniel Mühlenfeld: Vom Kommissariat zum Ministerium. Zur Gründungsgeschichte des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, in: Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 22/2006, S. 72–92.
- Gerhard Schulz: Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34. Bd. 2: Die Anfänge des totalitären Maßnahmenstaates, Berlin 1974.
Siehe auch
Deutsche Geschichte (19. Jh.) | Deutsche Geschichte (20. Jh.) | Weimarer Republik | Nationalsozialismus
Reichskommissar