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Innerhalb der Deutschen Arbeitsfront war das Reichsheimstättenamt zuständig für den Wohnungsbau und für den Neubau von Siedlungen auf dem Lande.

Zielsetzung war neben der Beseitigung der Wohnungsnot auch der Transport nationalsozialistischer Ideologie: das Ideal, die „Volksgemeinschaft“ an den Staat zu binden und mit dem Boden zu „verwurzeln“.

In den Siedlungshäusern sollten Angehörige verschiedener Berufe und sozialer Herkunft wohnen. Einzelinteressen wurden über die Gruppeninteressen schon über die gleichförmige Architektur der Häuser negiert.

Auswahlverfahren der Siedlungen auf dem Lande

Die Prüfungskommision bestand aus den Ortsgruppen der NSDAP und der DAF

Dieser wurden „Siedlerfragebögen“ vorgelegt, in denen die politische Haltung, die Parteizugehörigkeit, „Rassenzugehörigkeit“, Erbgesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit überprüft wurden.

Zugelassen für dieses Verfahren war nur, wer:

  1. arischer Abstammung war
  2. nicht älter als 45 Jahre war
  3. verheiratet war und mindestens zwei Kinder hatte
  4. bereit war beim Siedlungsbau 2000–3000 Arbeitsstunden Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu leisten.

Die arische Abstammung (Ariernachweis), Erbgesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit wurden über ein ärztliches Attest geprüft.

Nach 3-jähriger Probe-Bewährungszeit wurde das gebaute Haus übereignet. Es war somit eine ständige Kontrolle durch die Parteiorgane möglich.

Weblinks


Einige noch verbliebene Siedlungen:

Organisation (Nationalsozialismus)

 

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