Reichsgaue.png Der Reichsgau Sudetenland bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1939 bis 1945. Der Reichsgau umfasste im Oktober 1938 22.608 km² und im Dezember des gleichen Jahres infolge kleinerer Gebietskorrekturen 29.140 km². Gauhauptstadt war das böhmische Reichenberg.
22.587 km²; 2.945.261 Einwohner (Mai 1939)
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges (1918) planten die Deutschen Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens (später zusammenfassend als Sudetendeutsche bezeichnet), sich in vier Provinzen zusammenzuschließen:
Diese Provinzen erklärten sich noch im November 1918 zu Bestandteilen der neu gegründeten Republik Deutschösterreich und entsandten ihre Vertreter in die provisorische deutschösterreichische Nationalversammlung. Doch nach den Friedensverträgen musste das nachmalige Österreich zugunsten der Tschechoslowakei auf diese Gebietsteile verzichten. Damals lebten nur rund 82.000 Tschechen im späteren Sudetenland. In der Zeit zwischen 1920 und 1935 siedelten sich noch rund 237.000 Tschechen im Sudetenland an, die ursprünglich aus den tschechisch-slowakischen Grenzgebieten, aus Polen und Ungarn stammten.
Nach dem Münchner Abkommen von 1938 waren dem Deutschen Reich die sudetendeutschen Gebiete der Tschechoslowakei zugesprochen worden. Diese wurden zunächst vom Reichskommissar für die sudetendeutschen Gebiete, dem Gauleiter Konrad Henlein verwaltet. Der tschechische Bevölkerungsanteil umfasste Januar 1938 rund 319.000 Personen. Noch im Oktober 1938 nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsangehörigkeit an, um in der Heimat verbleiben zu können. Die Tschechen, die nun nicht mehr unter deutscher Herrschaft leben wollten, wurden nach Zentralböhmen umgesiedelt. Ihren Besitz eigneten sich sowohl der deutsche Staat als auch viele deutsche Privatleute an, nachdem pro forma Entschädigungszahlungen erfolgt waren. Allerdings wurde von deutscher Seite aus nur der Minimalwert an die Betroffenen gezahlt.
Am 15. April 1939 trat das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) in Kraft. Danach wurde aus dem Hauptteil der sudetendeutschen Gebieten der neue Reichsgau Sudetenland gebildet. Kleinere Gebiete im Süden und Nordosten wurden der preußischen Provinz Schlesien zugewiesen („Hultschiner Ländchen“, dem Landkreis Ratibor im Regierungsbezirk Oppeln), ferner dem Land Bayern und den Landeshauptmannschaften Oberösterreich (später: Reichsgau Oberdonau) und Niederösterreich (später: Reichsgau Niederdonau).
Verwaltungssitz wurde nun die Stadt Reichenberg, die die Bezeichnung Gauhauptstadt führte. Zum Reichsstatthalter und Gauleiter in Reichenberg wurde der bisherige Reichskommissar Konrad Henlein ernannt.
Im Jahre 1945 wurde bis Mai das Gebiet des Sudetenlandes im Westen von der amerikanischen und im übrigen von der Roten Armee besetzt. Die deutsche Bevölkerung musste das Land zum größten Teil verlassen.
Das Sudetenland teilte sich in die drei Regierungsbezirke Aussig (tschechisch Ústí nad Labem), Eger (tschechisch Cheb) und Troppau (tschechisch Opava) mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke.
Zum vorläufigen Sitz des Regierungsbezirks Eger wurde die Stadt Karlsbad (tschechisch Karlovy Vary) bestimmt. Im Übrigen waren die Sitze der anderen Bezirke in Aussig und Troppau.
Der Reichsgau Sudetenland bildete damit bis 1945 einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches.
Wesentliche Ortsumbenennungen fanden nicht statt. Es galten im Allgemeinen die früheren österreichischen (deutschsprachigen) Bezeichnungen von 1918.
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