Der Begriff Reichsfinanzverwaltung (RFV) bezeichnet die Gesamtheit aller Behörden und Dienststellen, die zwischen 1919 und 1945 dem Reichsfinanzminister unterstanden. Umgangssprachlich wird mit der RFV im wesentlichen das Reichsfinanzministerium gemeint, das jedoch nur einer der Bestandteile war.
Die RFV gliederte sich wie folgt:
1. Oberbehörde: Reichsfinanzministerium
2. Mittelbehörden: Oberfinanzpräsidien
3. Unterbehörden: Finanzämter und Hauptzollämter mit nachgeordnten Dienststellen (beispielsweise Zollgrenzschutz)
Ferner gehörten (zeitweise) folgende Behörden zur RFV:
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"Reichsfinanzverwaltung".
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