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Die Reichsfilmkammer (RFK) war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im nationalsozialistischen Deutschland das Filmwesen regelte. Sitz der Reichsfilmkammer war Berlin.

Geschichte


Historischer Vorläufer der Reichsfilmkammer war die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO).

Eingerichtet wurde die Reichsfilmkammer am 6. Juni 1933 auf der Grundlage des "Gesetzes über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer". Mit dem "Reichskulturkammergesetz" vom 22. September 1933 wurde sie als Unterabteilung in die neu gegründete Reichskulturkammer eingegliedert.

Der Einrichtung der Reichsfilmkammer war eine Verordnung des Propagandaministeriums vorausgegangen, die Juden und Ausländern die Betätigung in der deutschen Filmindustrie untersagte.

Leitung


Die Präsidenten der Reichsfilmkammer, die unmittelbar dem Präsidenten der Reichskulturkammer - Joseph Goebbels - unterstanden, waren nacheinander:

Abteilungen


Die Reichsfilmkammer umfasste 10 Abteilungen:

I. Allgemeine Verwaltung

Referate: 1. Recht - 2. Haushalt und Finanzen - 3. Personalien
II. Politik und Kultur
1. Nachrichtenstelle Inlandspresse
2. Nachrichtenstelle Auslandspresse
3. Reichsfilmarchiv
III. Künstlerische Betreuung des Filmschaffens
1. Dramaturgie - 2. Besetzungsfragen
IV. Filmwirtschaft
Sonderreferat: Devisenangelegenheiten
Sonderreferat: Urheber-, Arbeits-, Steuerrecht
V. Fachschaft Film

VI. Fachgruppe Filmproduktion

1. Spielfilmherstellung - 2. Filmaußenhandel - 3. Filmateliers
VII. Fachgruppe inländischer Filmvertrieb

VIII. Filmtheater

IX. Fachgruppe Film- und Kinotechnik

X. Fachgruppe Kultur-, Werbefilm und Lichtspielstellen

Aufgaben


In der nationalsozialistischen Filmpolitik hatte die Reichsfilmkammer eine Schlüsselstellung inne. Ihre Aufgaben der waren u. a.:
  • Zwangserfassung aller im Filmgewerbe Tätigen (Produktion, Verleih, Kino); siehe Reichsfachschaft Film
  • Regelung des Lichtspielwesens (z. B. der Eintrittspreise, der Programmgestaltung, der Reklame usw.)
  • Regelung der Gestaltung der Verträge z. B. zwischen Filmschaffenden und Produzenten sowie zwischen Theaterbesitzern und Verleihern
  • Aufsicht über die Filmkreditbank GmbH
  • Regelung des Filmaußenhandels

Siehe auch


Weblinks


Organisation (Nationalsozialismus) | Kultur (Nationalsozialismus) | Historische Behörde | Deutsche Filmgeschichte

 

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