Der Reichsdeputationshauptschluss war ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25. Februar 1803 in Regensburg. Ihm lag ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan zugrunde, der auf dem Friedensvertrag von Lunéville (Art. 7) fußte. Der Hauptschluss war das letzte große Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Im Reichsdeputationshauptschluss wurde festgesetzt, dass die depossedierten weltlichen Fürsten durch säkularisierte kirchliche sowie durch mediatisierte kleinere weltliche Herrschaften bisheriger Reichsstände abgefunden werden sollten. Dazu wurden die geistlichen Fürstentümer - mit Ausnahme von Mainz, dessen verbliebenes rechtsrheinisches Territorium auf Regensburg übertragen wurde, verbunden mit der Würde eines Kur-Erzkanzlers für Karl Theodor von Dalberg, den letzten Mainzer Erzbischof und Erzkanzler des Reichs - sowie die freien Reichsstädte aufgelöst (mit Ausnahme von Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen und Hamburg) und den benachbarten großen Fürstentümern zugeschlagen. Von der Säkularisation ausgenommen blieben zunächst auch der Deutsche Orden und der Malteserorden. Zugleich erhielten die Fürsten von Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde der erloschenen Kurfürstentümer Köln, Trier und Pfalz.
Der Reichsdeputationshauptschluss wurde im März 1803 einstimmig vom Reichstag ratifiziert. Kaiser Franz II. (HRR) schloss sich im April - wenn auch unter Vorbehalt - diesem Votum an.
Durch den im Juli 1806 durch Napoleon gegründeten Rheinbund sollten die teilweise zuvor schon zu Königen erhobenen Reichsfürsten ideell wie auch de facto aus der Loyalität gegenüber dem Reich entlassen werden, hatten sie doch das Protektorat Napoleons anzuerkennen und militärische Gefolgschaft zu leisten. Ursprünglich hatte Napoleon sogar eine allgemein verbindliche Verfassung für die Rheinbundstaaten geplant. Das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurde nun auch formell besiegelt: Am 1. August 1806 erklärte eine Reihe von Reichsfürsten den Austritt aus dem Reich, da dieses erloschen sei. Bis 1808 sollten alle deutschen Einzelstaaten folgen. Die Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II. am 6. August 1806 erfolgte auf Napoleons Ultimatum hin. Diesem Statusverlust war Kaiser Franz allerdings durch die Etablierung eines österreichischen Kaisertums schon am 11. August 1804 zuvorgekommen.
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