Die Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde (RAG) wurde 1923 in Berlin gegründet und 1933 verboten. Ihr 1. Vorsitzender war bis 1933 Kurt Löwenstein. Die Kinderfreunde waren Teil der „Sozialdemokratischen Familie“ wie z. B. die Arbeiterwohlfahrt (AW) und die Frauenorganisation und trotz der von der Sozialdemokratischen Partei (SPD) gewährten Entscheidungsfreiheit in ihren eigenen Angelegenheiten eine „unselbständige Gliederung der Sozialdemokratischen Partei“. Das Sekretariat der RAG wurde von 1923 bis 1928 vom Referenten der SPD für Bildungsfragen mitbetreut. Die Funktionäre der Kinderfreundeorganisation mussten Mitglieder der SPD oder der Sozialistischen Arbeiterjugend (SAJ) sein, die Mitglieder der Erziehungsvereine durften keinen gegnerischen Parteien angehören.
Die Organisation der Kinderfreunde gliederte sich in die örtliche Organisation, die Bezirksorganisation und die Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde“. Der Organisationsaufbau basierte formal auf einer Zusammenarbeit der Kinderfreunde mit anderen Organisationen der Arbeiterbewegung, in einer Form der „Arbeitsgemeinschaft“. SPD, SAJ, der Allgemeine Gewerkschaftsbund ADGB und die Arbeiterwohlfahrt sollten auf allen Organisationsebenen in den Vorständen vertreten sein.
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"Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde".
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