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Eine Regulierungsbehörde ist eine staatliche wettbewerbspolitische Einrichtung. Die Aufgaben einer Regulierungsbehörde gehen in der Regel über die einer normalen Kartellbehörde hinaus; während letztere üblicherweise eine Ex-post-Kontrolle von Märkten betreiben, zeichnen sich Regulierungsbehörden oft durch starke Instrumente einer Ex-ante-Kontrolle aus, wie z. B. Preis- oder Produktgenehmigungen. Regulierungsbehörden arbeiten oft branchenspezifisch; sie werden v. a. für solche Wirtschaftssektoren geschaffen, in denen eine Ex-post-Kontrolle nicht ausreicht, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten bzw. zu fördern.

Üblicherweise regulierte Märkte


Regulierungsbehörden finden sich oft in monopolgeneigten Märkten, die nicht bzw. nicht gänzlich für Wettbewerb geöffnet werden können. Beispiele für monopolgeneigte Märkte sind leitungs- oder netzgebundene Branchen, in denen der Aufbau paralleler Netze entweder nicht gewünscht ist bzw. aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll ist. Typische Sektoren, in denen eine solche Regulierung stattfindet, sind Telekommunikations-, Post-, Eisenbahn-, Rundfunk-, Gas- und Strommärkte.

Beispiele für Regulierungsbehörden


Regulierungsbehörden im deutschsprachigen Raum:

In der Europäischen Gemeinschaft sind die nationalen Regulierungsbehörden zur Umsetzung der relevanten EU-Direktiven verpflichtet.

Siehe auch


Behörde | Wettbewerb

 

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