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Als Regularkanoniker bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche, die nach einer Ordensregel (zumeist nach der Regel des Hl. Augustinus von Hippo) leben und die Ordensgelübde abgelegt haben. Sie unterscheiden sich von Säkularkanonikern, die ebenfalls Kanoniker (Chorherren) sind, jedoch ohne ein Gelübde abgelegt zu haben.

Zu den Regularkanonikern zählen heute unter anderem

Christlicher Geistlicher | Kloster und Orden (römisch-katholisch)

 

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