Lage des Ruhrgebiets.png Der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen ist ein Zweckverband als übergreifende kommunale Organisation der kreisfreien Städte des Ruhrgebiets und der sie umgebenden Kreise.
Der Essener Beigeordnete Robert Schmidt (1869-1932) war der geistige Vater und bis 1932 erster Verbandsdirektor des SVR. Im Auftrag des Düsseldorfer Regierungspräsidenten und von Revier-Kommunen entwarf er 1912 einen Generalsiedlungsplan für die Region zwischen Emscher und Ruhr. Der Plan war politisch nicht mehrheitsfähig, bildete aber die geistige Grundlage der ersten überörtlichen Ruhrgebiets-Organisation. Am 5. Mai 1920 gaben die Reichsregierung, die preußische Landesversammlung und die beteiligten Ruhrgebietsstädte grünes Licht für die Gründung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk.
Vorbild für den SVR waren die Berliner Stadtbezirke. Sie hatten sich 1911 zu einem Zweckverband zusammengeschlossen, welche die Keimzelle für die Großstadt Berlin bildete. Der SVR war der erste Siedlungsverband in Deutschland mit einer gesetzlichen Grundlage, die ihm weitreichende Planungsaufgaben zuwies.
Ein Ziel des SVR war es, eine Zersiedlung zu verhindern, damit unverzichtbare Grün- und Freiflächen erhalten werden konnten. Bereits in der Gründungsphase des SVR wurden Projekte wie der Ruhrschnellweg, eine Regionalschnellbahn und die Revierparks vorgedacht. Durch den Bau von Verbandsstraßen und der 1925 eingeführten einheitlichen Ortsbeschilderung sollte das Ruhrgebiet auch verkehrstechnisch zusammenwachsen.
Im Jahre 1933 während des Nationalsozialismus wurde die Organisation gleichgeschaltet, unter anderem, um auch der Wirtschaft mehr Einfluss zu sichern.
In den 1950er Jahren entwickelte der SVR Städtebauprojekte wie die beispielsweise Neue Stadt Wulfen.
Nachhaltigen Einfluss hatte der SVR vor allem in den 1960er Jahren. Eines der größten Projekte war zu dieser Zeit die Planung und Organisation der städteübergreifenden Abfallentsorgung.
Die Aufgaben des Verbandes bei der Raumordnung und beim Städtebau wurden 1962 im Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, 1975 jedoch eingeschränkt und 1979 mit dem Gesetz über den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für weitere 25 Jahre geregelt.
Zum 1. Oktober 2004 wurde der Kommunalverband Ruhrgebiet mit der Änderung des Verbandsgesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen in Regionalverband Ruhr umbenannt. Dabei erhielt er erweiterte Zuständigkeiten in der regionalen Selbstverwaltung.
Der RVR ist für das Marketing des Ruhrgebiet sowie Umwelt- und Freizeitförderung, wie der Emscher Landschaftspark oder die Route der Industriekultur, zuständig. Außerdem entwickelt er sogenannte Masterpläne für die Raumordnung und erfasst kartografische Daten. Größte RVR-Tochtergesellschaft ist die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (ARG).
Der Verbandsversammlung („Ruhrparlament“) gehören auf fünf Jahre gewählte Vertreter der Stadträte beziehungsweise Kreistage und seit der letzten Änderung des Verbandsgesetztes auch die Oberbürgermeister und Landräte an. Die 71 Stimmberechtigten Mitgliedern verteilen sich wie folgt auf die Parteien:
Außerdem gehören 10 beratende Mitglieder als Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverband, Industrie- und Handelskammer, Naturschutzverband und ähnlichem an.
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