Der Begriff des Regierungsrates (RR) beschreibt einerseits ein Gremium, das die Regierungsgewalt ausübt, dabei aber nicht den engen Zusammenhalt und die enge Bindung eines Regierungskabinetts aufweist.
Siehe auch: Regierungsrat (Schweiz)
Regierungsräte werden außerdem in Ländern mit junger demokratischer Tradition und multiethnischen Bevölkerungsebenen gebildet, um Strukturen langsam wachsen zu lassen. Als Beispiel könnte hier der irakische Regierungsrat dienen.
In den Verwaltungen der Kommunen und anderer Körperschaften wird die Bezeichnung "Regierungs-" durch entsprechende Vorsätze ersetzt (z. B. Verwaltungsrat).
Vom allgemeinen höheren Verwaltungsdienst zu unterscheiden sind die Fachlaufbahnen (Bautechnische Laufbahn, Lehramt ...) sie sind meist durch einen entsprechenden Zusatz gekennzeichnet (Baurat, Studienrat (StR), Legationsrat etc.)
Siehe auch: Ämter in den deutschen Bundesministerien
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"Regierungsrat".
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