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Der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern war ein Regierungsbezirk in Baden-Württemberg, der zwischen 1952 und 1972 bestand und ab 1. Januar 1973 mit anderer Grenzziehung in den heutigen Regierungsbezirk Tübingen überführt wurde.

Geschichte


Der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 als einer von vier Regierungsbezirken errichtet und umfasste das 1945/46 durch die französische Militärregierung errichtete ehemalige Land Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen). Das zuständige Regierungspräsidium wurde daher auch in Tübingen eingerichtet.

Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks sehr stark. Das Regierungspräsidium in Tübingen war danach auch für Gebiete zuständig, die früher badisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg abgegeben.

Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern in Regierungsbezirk Tübingen geändert.

Verwaltungsgliederung


Folgende Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Stadtkreise bzw. kreisfreie Städte gab es keine.

BW-SuedwuerttembergHohenzollern.png

BL Balingen
BC Biberach
CW Calw
EHI Ehingen
FDS Freudenstadt
HCH Hechingen
HOR Horb
MÜN Münsingen
RV Ravensburg
RT Reutlingen
RW Rottweil
SLG Saulgau
SIG Sigmaringen
TT Tettnang
Tübingen
TUT Tuttlingen
WG Wangen

Siehe auch


Ehemaliger Regierungsbezirk (Baden-Württemberg) | Tübingen

 

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