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In Berlin wird die Regierung durch den Senat ausgeübt. Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht weiteren Senatsmitgliedern, den Senatoren. Von diesen haben jeweils zwei als Bürgermeister die Funktion des Stellvertreters des Regierenden Bürgermeisters inne (Artikel 56 der Verfassung von Berlin, VvB).

Dem Regierenden Bürgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, da Berlin ein Stadtstaat ist. Zum einen ist er bezüglich der Rolle Berlins als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerpräsidenten gleichgestellt, zum anderen übt er die Funktion eines normalen Bürgermeisters aus, da Berlin gleichzeitig eine kreisfreie Stadt ist.

Früher war der Titel des Stadtoberhaupts von Berlin Oberbürgermeister. Nachdem die sowjetische Besatzung 1948 einen eigenen Oberbürgermeister in Ost-Berlin einsetzte, wählte man später in West-Berlin für das Stadtoberhaupt den Titel Regierender Bürgermeister, welcher auch nach der Wiedervereinigung 1990 beibehalten wurde.

Der Regierende Bürgermeister wird gemäß Art. 56 Absatz 1 VvB mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahl des Bürgermeisters - welcher Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters ist - und der Senatoren erfolgt gemäß Art. 56 Absatz 2 VvB auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters durch das Abgeordnetenhaus.

Senatoren können nicht durch den Regierenden Bürgermeister entlassen werden, sondern nur per Misstrauensvotum durch das Abgeordnetenhaus abgewählt werden. Im Gegenzug ist es theoretisch auch möglich, dass allein dem Regierenden Bürgermeister das Vertrauen entzogen und ein Nachfolger gewählt wird, während alle anderen Senatsmitglieder im Amt bleiben könnten.

Der Regierende Bürgermeister verfügt, etwa im Gegensatz zum Bundeskanzler, über keine vollwertige Richtlinienkompetenz: Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er im Einvernehmen mit dem Senat und mit Billigung des Abgeordnetenhauses.

Zusätzlich gibt es noch jeweils einen Bürgermeister in jedem der 12 Bezirke. Diese sind jedoch keine klassischen Bürgermeister, da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als Einheitsgemeinde keine eigenen Gemeinden sind.

Liste der Bürgermeister


Die Berliner Oberbürgermeister von 1809 bis 1948

Louise Schroeder amtierte stellvertretend für Ernst Reuter, dessen Wahl vom sowjetischen Kommandanten nicht anerkannt wurde. Wegen einer Erkrankung Schroeders amtierte Ferdinand Friedensburg für dreieinhalb Monate. Am 30. November 1948 setzte die sowjetische Besatzung einen eigenen Oberbürgermeister für Ost-Berlin ein. Damit war die Stadt faktisch geteilt. Louise Schroeder amtierte noch bis zum 7. Dezember 1948.

Die Oberbürgermeister von Ost-Berlin von 1948 bis 1991

Der Regierende Bürgermeister für Gesamt-Berlin wurde erst im Januar 1991 gewählt.

Die Regierenden Bürgermeister West-Berlins von 1948 bis 1991

Die Regierenden Bürgermeister Berlins seit 1991

Siehe auch


Weblinks


Regierender Bürgermeister (Berlin) | Politik (Berlin)

List of mayors of Berlin | Lista de alcaldes de Berlín | Elenco dei sindaci di Berlino | Berlins borgermestre | Burmistrzowie Berlina | Правящий бургомистр | Списак градоначелника Берлина

 

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