Als Regensburger Vertrag bezeichnet man einen am 3. Juni 1353 in Regensburg zwischen den wittelsbachischen Herzögen Stephan II., Wilhelm I. und Albrecht I. geschlossenen Vertrag, in dem die drei Söhne Kaiser Ludwigs des Bayern ihr niederbayerisches Erbe untereinander aufteilten.
Stephan II. erhielt den Süden Niederbayerns mit der Hauptstadt Landshut und begründete damit das Herzogtum Bayern-Landshut, das bis zur Wiedervereinigung Bayerns im Jahr 1503 Bestand haben sollte. Wilhelm I. und Albrecht I. erhielten die niederländischen Grafschaften Hennegau, Holland, Seeland und Friesland sowie das „Straubinger Ländchen“. Dieses erstreckte sich von Dietfurt im Westen bis nach Schärding im Osten und von Furth im Wald im Norden bis nach Dingolfing im Süden. Das Herzogtum Straubing-Holland wurde von Straubing und Den Haag aus regiert und bestand bis 1425/29.
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"Regensburger Vertrag (1353)".
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