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Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Sie war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen.

Die Regelstudienzeit wird durch die Prüfungsordnung vorgegeben, wird aber weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung geregelt. Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt sie in der Regel 9 Semester, in experimentellen Wissenschaften 10 Semester. Bei Bachelor-Studiengängen beträgt sie in der Regel 6 Semester bei den Master-Studiengängen 2 - 4 Semester.

Die Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der durchschnittlichen Studiendauer (vgl. Langzeitstudent). So wird zum Beispiel die Regelstudiengang für den Diplom-Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln mit 9 Semestern angegeben - die durchschnittliche Zeit beträgt jedoch 15,8 Semester. In der jüngeren Zeit wurde die Regelstudienzeit von einem Abwehrrecht des Studenten zu einem Geschwindigkeitsanspruch der Universität umgedeutet.

Siehe auch: Studium

Studium

 

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