Mit Regelschule werden alle allgemein bildenden Schulen (wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) bezeichnet, jedoch nicht die Sonderschule. Letztere ist ausschließlich für Schüler, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung können zunehmend auch in Regelschulsysteme integriert werden.
Eine Besonderheit gibt es im Bundesland Thüringen: Die Regelschule bezeichnet dort die Schulform der Klassen 5 bis 8, danach müssen sich die Schüler zwischen Haupt- oder Realschule entscheiden. Regel-, Haupt- und Realschule befinden sich meistens in einem Haus. Somit lernen die Schüler der Klassen 5 bis 8 von Haupt- und Realschule gemeinsam.
Die Schüler, die eine Regelschule besuchen heißen Regelschüler.
Die Ausnahme bilden Schüler mit Behinderung, die als Integrationsschüler anerkannt sind und eine Integrationsklasse einer Regelschule besuchen.
Eine besondere Form des Regelschülers ist ein Schüler mit einer Behinderung, die ihm nicht die Anerkennung als Integrationsschüler ermöglicht und das Recht zum Besuch einer Integrationsklasse einräumt. Dies sind z.B. Sinnesgeschädigte (blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose) Schüler, die gegebenenfalls die Möglichkeit haben durch den mobilen Dienst unterstützt zu werden, soweit es diese oder eine vergleichbare Einrichtung in dem betreffenden Bundesland gibt.
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