Die Reformierte Oberstufe (in Bayern früher: Kollegstufe) ist ein spezielles Unterrichtssystem in der gymnasialen Oberstufe, also der 12. und 13. Schulklasse (bzw. 11. und 12. Klasse) an deutschen Gymnasien. In der Reformierten Oberstufe sind die Klassenverbände mit einem starren Unterrichtspensum aufgelöst; stattdessen stellen die Schüler eine individuelle Kombination aus Kursen in verschiedenen Fächern zusammen (Kurssystem).
Seit 2000 wird die Reformierte Oberstufe (bzw. Kollegstufe) in zahlreichen Bundesländern in ihrer bisherigen Form abgeschafft oder grundlegend reformiert.
Das Kurssystem der Reformierten Oberstufe ähnelt nicht per Zufall dem System des Studiums an der Universität: Die Reformierte Oberstufe, die zum Universitätsstudium befähigenden Abitur führt, soll die Schüler schon im Gymnasium mit der freieren, selbständigen Lernstruktur der Universität vertraut machen.
Ähnlichkeiten zwischen Kollegstufe und Universität:
Die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe als Kurssystem sowie die Ausgestaltung des Abiturs als ausbildungsbegleitende, kumulative Prüfung gehen in der Bundesrepublik Deutschland zurück auf eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 („Saarbrückener Beschlüsse“). Seitdem ist die Reformierte Oberstufe mehrmals modifiziert worden („Reform der Reform“), wobei die Tendenz dahin ging, die zunächst sehr großen Wahlmöglichkeiten wieder einzuschränken; insbesondere ist es kaum noch möglich, die klassischen Hauptfächer abzuwählen und nur leichte (bzw. gemeinhin als leicht angesehene) Abiturfächer zu wählen.
Die Leistungen aus den zwei letzten Jahren gehen mit erheblichem Gewicht ins Abiturzeugnis ein; die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe ergibt sich deshalb weitgehend aus den Rechtsvorschriften über die Abiturprüfung. Diese Vorschriften umfassen ein feinverästeltes und hochgradig verknüpftes Netz von Regeln, welche Kombinationen von Kursen
Die gymnasiale Oberstufe umfasst laut gültiger Vereinbarung der bundesdeutschen Kultusministerkonferenz eine einjährige Einführungs- und eine zweijährige Qualifizierungsphase. In Bundesländern, die das Abitur schon nach zwölfjähriger Schulzeit vorsehen (siehe Dauer der Schulzeit), fällt die Einführungsphase in die Jahrgangsstufe 10, die gemeinhin nicht der „Oberstufe“ zugerechnet wird; die Nomenklatur ist also nicht widerspruchsfrei. Die Einführungsphase kann im Klassenverband oder im Kurssystem stattfinden.
Der Umstand, dass in Ländern mit dreizehnjähriger Schulzeit das elfte Schuljahr von manchen Schülern ohne Zeitverlust für einen Auslandsaufenthalt genutzt wird, zeigt nach Auffassung von Kritikern, dass die Einführungsphase für viele Schüler vor allem Leerlauf bedeute. Die Tatsache, dass nur ein sehr geringer Teil der Schüler das elfte Schuljahr im Ausland verbringt und längst nicht jeder diese Jahrgangsstufe erfolgreich „überspringt“(immerhin wurde auch im Ausland eine Schule besucht) spricht allerdings gegen diese Behauptung.
In manchen Bundesländern hingegen gilt unter Schülern und Lehrern das elfte als das schwerste Schuljahr. Die elfte Klasse ist hier wohl, wie geplant, das Sprungbrett zur Kursstufe und vermittelt Kenntnisse, die absolut notwendig für die restliche Schullaufbahn sind.
Auch am Kenntnisstand von Studienanfängern merkt man oft, dass eine längere Schulzeit keineswegs vergeudete Zeit ist.
Grund- und Leistungskurse gliedern das Lernangebot „dem Niveau nach“.
Je nach Bundesland wählen die Schüler
Die Grundkurse sind mindestens zweistündig, in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik mindestens dreistündig.
Einen anderen Weg geht seit dem Abiturjahrgang 2004 das Land Baden-Württemberg. Hier wurden die Grund- und Leistungskurse gänzlich abgeschafft. Stattdessen muss jeder Schüler vierstündig Mathematik, Deutsch sowie eine Fremdsprache belegen und auch als schriftliches Prüfungsfach im Abitur belegen. Hinzu kommt, ebenfalls vierstündig, ein so genanntes Profilfach mit eingeschränkten Wahlmöglichkeiten und das Neigungsfach, das (im Rahmen der an der Schule angebotenen Fächer) frei gewählt werden kann. In einem dieser Fächer muss ebenfalls eine schriftliche Abitursprüfung abgelegt werden. Als zweistündige Fächer müssen – sofern nicht schon vierstündig gewählt – die folgenden Fächer belegt werden:
Siehe auch: Neue gymnasiale Oberstufe
Auch in Bayern ist mit der geplanten Einführung des achtstufigen Gymnasiums (G8) eine umfassende Reform der Oberstufe geplant. So sollen beispielsweise die Leistungskurse durch so genannte Seminarkurse ersetzt werden, im Gespräch ist auch eine Straffung der Wahlfreiheit bezüglich der Abiturfächer. Da die bayerische Staatsregierung bislang jedoch nur Konzepte und Fahrpläne vorgestellt hat, kann noch keine genaue Prognose über die Zukunft der gymnasialen Oberstufe in Bayern abgegeben werden.
Die flächendeckende Einführung einer sogenannten Profiloberstufe ist in den Bundesländern Bremen und Nordrhein-Westfalen beschlossen worden.
Einige Beleg- und Einbringregeln nehmen Bezug auf die Unterteilung der Fächer in
Daneben gibt es an vielen Schulen außerhalb dieses Rahmens weitere Wahlfächer wie z. B. Informatik, Orchester oder Chor, die zwar eingebracht werden können, in denen jedoch keine Abiturprüfung abgelegt werden kann.
Bei der Wahl der vier Abiturfächer (die zwei Leistungskurse sowie ein Grundkursfach schriftlich und ein Grundkursfach mündlich (Colloquium)) müssen alle drei Bereiche abgedeckt werden. Dabei muss beachtet werden, dass es sich bei zwei der Abiturfächer um Kernfächer (siehe oben) handelt.
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