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Die Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung von 1901 wurde auf der II. Orthographischen Konferenz in Berlin beschlossen und erfolgte auf der Basis des preußischen Schulregelwerks und des Wörterbuchs von Konrad Duden. Von einer Rechtschreibreform kann man dabei insofern reden, als bestimmte systematische Neuregelungen vereinbart wurden. Heute nennt man die seit 1901 gültige Rechtschreibung die Alte deutsche Rechtschreibung; sie löste die von Land zu Land verschiedene deutsche Rechtschreibung im 19. Jahrhundert ab.

Vorgeschichte


Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung hatten eine lange Vorgeschichte, artikulierten sich aber besonders deutlich nach der Reichsgründung 1871. Eine erste staatliche Konferenz „zur Herstellung größerer Einigkeit in der Rechtschreibung“ in Berlin scheiterte 1876 am Veto Bismarcks.

Faktisch entwickelte sich die deutsche Einheitsschreibung dann aus den Rechtschreibregeln, die der Germanist Wilmanns für die preußischen Schulen entwickelt hatte und die Konrad Duden seinem „Vollständigen Orthographischen Wörterbuch der deutschen Sprache“ (1880) zugrunde legte. Der „Duden“ verbreitete sich rasch über Preußen hinaus; schon 1894 wurde er in der Schweiz offiziell eingeführt.

Auf Einladung des Reichsinnenministers kamen 1901 auf der zweiten Orthographischen Konferenz in Berlin 26 Bevollmächtigte der deutschen Länder und ein österreichischer Kommissar sowie Vertreter einiger Institutionen und des Buchgewerbes zusammen und berieten drei Tage lang über die Normierung einer einheitlichen deutschen Orthographie. Neben Staatsbeamten nahmen einige wenige Fachleute teil, darunter Konrad Duden.

Im Laufe des Jahres 1902 wurden die Ergebnisse der Berliner Konferenz durch die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in amtliche Regelungen umgesetzt.

Beschlüsse


Als Grundlage der deutschen Einheitsschreibung wurden das amtliche preußische Regelwerk und der "Duden" bestätigt.

In heimischen Wörtern sollte das h nach t grundsätzlich fallen (Tal, Tür statt Thal, Thür). In Fremdwörtern wie Thron und Theater wurde die th-Schreibung beibehalten.

Auslautendes ß in Wörtern auf -niß wurde zu -nis wie in Geheimnis, da diese Silbe nicht betont wird.

Fremdwörter sollten konsequenter in das deutsche Schriftsystem integriert werden, was vor allem zur weitgehenden Ersetzung von c durch k oder z führte, je nach Aussprache und unter Beibehaltung von Schreibvarianten. Fremdwörter auf -iren werden mit -ieren geschrieben (regieren). Außerdem wurden einige Einzelwortschreibungen verändert (z. B. Literatur statt Litteratur). Hinsichtlich der Fremdwortschreibung ging es den Teilnehmern der Kommission jedoch hauptsächlich um Vereinheitlichung, nicht um Vereinfachung.

Regelungen anhand des phonetischen Prinzips (d. h. die Rechtschreibung wird an die Aussprache angepaßt) wurden kaum umgesetzt. In manchen Fällen wurden Doppelschreibungen zugelassen (z. B. Brennnessel und Brennessel, morgens und Morgens).

Zur Silbentrennung wurde festgelegt, daß pf und dt, nicht aber st in den Fällen, in denen nach den Regeln des Fraktursatzes ein langes s gesetzt wird, getrennt werden.

Zur Getrennt- und Zusammenschreibung und zur Interpunktion wurden keine Regeln formuliert.

Weitere Informationen


Zur Geschichte der deutschen Rechtschreibung nach 1902 siehe

Geschichte der deutschen Rechtschreibung.

Kultur | Deutsche Sprache

 

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