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Ein Rechtssubjekt ist jemand, der rechtsfähig, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Zu den Rechtssubjekten gehören der Mensch als natürliche Person sowie die juristische Person.

Besondere Rechtssubjekte sind die internationalen, siehe Völkerrechtssubjekt.

Vom Rechtssubjekt zu unterscheiden ist das jeweilige Recht selbst und der Gegenstand des jeweiligen Rechts, das sogenannte Rechtsobjekt.

Öffentliches Recht | Allgemeine Zivilrechtslehre

 

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